Rechtsanwälte, die in Steuerberatungsgesellschaften oder in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften tätig sind, können zukünftig nur noch als Syndikus-Rechtsanwalt von der Pflicht befreit werden, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Grafenberger Allee 98
40237 Düsseldorf
Tel.: +49 211-66906-0
Fax: +49 211-66906-600
E-Mail: mail@stbk-duesseldorf.de
Rechtsanwälte, die in Steuerberatungsgesellschaften oder in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften tätig sind, können zukünftig nur noch als Syndikus-Rechtsanwalt von der Pflicht befreit werden, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.
Am 01.07.2022 startete die Abgabe der Feststellungserklärungen für die Neuberechnung der Grundsteuer. Das Finanzministerium NRW hat die Präsidenten der Steuerberaterkammer in NRW über eine erste Bestandsaufnahme unterrichtet. Danach sind mit Stand 21.07.2022 rund 284.000 Erklärungen elektronisch über den ELSTER-Eingangsserver eingegangen.
Herzlich willkommen auf der Website der Steuerberaterkammer Düsseldorf. Als berufsständische Selbstverwaltungsorganisation in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verstehen wir uns als Dienstleister für unsere Mitglieder. Unsere Aufgabe ist es, die beruflichen Belange der Gesamtheit unserer Mitglieder zu wahren und zu fördern sowie die Erfüllung der beruflichen Pflichten zu überwachen. Erfahren Sie mehr über unsere Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte.
Rechtsanwälte, die in Steuerberatungsgesellschaften oder in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften tätig sind, können zukünftig nur noch als Syndikus-Rechtsanwalt von der Pflicht befreit werden, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.
Am 01.07.2022 startete die Abgabe der Feststellungserklärungen für die Neuberechnung der Grundsteuer. Das Finanzministerium NRW hat die Präsidenten der Steuerberaterkammer in NRW über eine erste Bestandsaufnahme unterrichtet. Danach sind mit Stand 21.07.2022 rund 284.000 Erklärungen elektronisch über den ELSTER-Eingangsserver eingegangen.
Am 01.08.2022 treten umfassende Neuregelungen des Berufsrechts in Kraft, die weitreichende Auswirkungen für Berufsausübungsgesellschaften haben. Die bisherigen Musterverträge für die Anerkennung von Steuerberatungsgesellschaften verlieren dann ihre Bedeutung. Um die Neugrün-dung von Berufsausübungsgesellschaften zu erleichtern haben wir drei Musterverträge für die An-erkennung als Berufsausübungsgesellschaft aufgelegt.