Im November 2024 sollte die W-IdNr. in Deutschland schrittweise eingeführt werden, um durch die W-IdNr als zentrales Identifikationsmerkmal wirtschaftlich Tätige im Besteuerungsverfahren eindeutig identifizieren zu können. Die Mitteilung der W-IdNr. erfolgt für wirtschaftlich Tätige, die durch einen Steuerberater vertreten sind, elektronisch in das ELSTER-Postfach des bevollmächtigten Steuerberaters. Bei der Vergabe der W-IdNr. war es zu Problemen gekommen (s. unsere Aktuelle Meldung vom 03.12.2024).

Neben den genannten Problemen wurden in der Folgezeit weitere Probleme sichtbar, sodass auf dringendes Anraten der Bundessteuerberaterkammer die Vergabe und Mitteilung der W-IdNr. ausgesetzt wurde. Nun soll es wie folgt weitergehen:

Ein Leitfaden des Versorgungswerkes der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen informiert über die Rolle der berufsständischen Altersversorgung und gibt einen Überblick über die wichtigsten Daten und Fakten zur Entstehung der berufsständischen Versorgungswerke sowie der Organisation, Sicherheit und Rentabilität. Außerdem gibt er einen Ausblick für die Zukunft. Der Leitfaden beschreibt, wie Versorgungswerke als bewährtes Element der ersten Säule der gesetzlichen Alterssicherungssysteme in Deutschland effizient arbeiten und somit eine wichtige Aufgabe erfüllen, indem sie die Allgemeinheit von den Rentenkosten und dem Längerlebigkeitsrisiko von Freiberuflern entlasten. Darüber hinaus unterstützt der Leitfaden bei der Ansprache und Kommunikation in der Außendarstellung und bei der Beantwortung von wiederkehrenden Fragestellungen sowie bei der Aufklärung über die allgemeine Bedeutung von berufsständischen Versorgungswerken. Sie finden den Leitfaden hier:

Steuerberaterkammer Düsseldorf

Herzlich willkommen auf der Website der Steuerberaterkammer Düsseldorf. Als berufsständische Selbstverwaltungsorganisation in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verstehen wir uns als Dienstleister für unsere Mitglieder. Unsere Aufgabe ist es, die beruflichen Belange der Gesamtheit unserer Mitglieder zu wahren und zu fördern sowie die Erfüllung der beruflichen Pflichten zu überwachen. Erfahren Sie mehr über unsere Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte.

Aktuelle Informationen

Im November 2024 sollte die W-IdNr. in Deutschland schrittweise eingeführt werden, um durch die W-IdNr als zentrales Identifikationsmerkmal wirtschaftlich Tätige im Besteuerungsverfahren eindeutig identifizieren zu können. Die Mitteilung der W-IdNr. erfolgt für wirtschaftlich Tätige, die durch einen Steuerberater vertreten sind, elektronisch in das ELSTER-Postfach des bevollmächtigten Steuerberaters. Bei der Vergabe der W-IdNr. war es zu Problemen gekommen (s. unsere Aktuelle Meldung vom 03.12.2024).

Neben den genannten Problemen wurden in der Folgezeit weitere Probleme sichtbar, sodass auf dringendes Anraten der Bundessteuerberaterkammer die Vergabe und Mitteilung der W-IdNr. ausgesetzt wurde. Nun soll es wie folgt weitergehen:

Ein Leitfaden des Versorgungswerkes der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen informiert über die Rolle der berufsständischen Altersversorgung und gibt einen Überblick über die wichtigsten Daten und Fakten zur Entstehung der berufsständischen Versorgungswerke sowie der Organisation, Sicherheit und Rentabilität. Außerdem gibt er einen Ausblick für die Zukunft. Der Leitfaden beschreibt, wie Versorgungswerke als bewährtes Element der ersten Säule der gesetzlichen Alterssicherungssysteme in Deutschland effizient arbeiten und somit eine wichtige Aufgabe erfüllen, indem sie die Allgemeinheit von den Rentenkosten und dem Längerlebigkeitsrisiko von Freiberuflern entlasten. Darüber hinaus unterstützt der Leitfaden bei der Ansprache und Kommunikation in der Außendarstellung und bei der Beantwortung von wiederkehrenden Fragestellungen sowie bei der Aufklärung über die allgemeine Bedeutung von berufsständischen Versorgungswerken. Sie finden den Leitfaden hier:

Bei der Berufswahl über den Tellerrand zu schauen, diese Möglichkeit bieten die bundesweiten Aktionstage Girls’Day und Boys’Day. Der nächste Aktionstag findet am 3. April 2025 statt und richtet sich an Mädchen und Jungen von der 5. bis zur 13. Klasse. Das Angebot stellt Berufe vor, in denen der jeweilige Anteil von Frauen (für den Girls’Day) oder von Männern (für den Boys’Day) unter 40 Prozent liegt – bei der Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten liegt der Männeranteil unterhalb der 40 Prozent. Steuerberaterinnen und Steuerberater können daher den Boys’Day nutzen, um Schülern ihre Kanzlei und deren Abläufe vorzustellen und sie für eine Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten zu begeistern – die beste Werbung für den Berufsstand, denn vor allem durch praktisches Erleben erweitern Jugendliche ihr Berufswahlspektrum. Vielleicht lernen Sie ja auch einen interessanten Kandidaten für eine Ausbildung in Ihrer Kanzlei kennen? Tragen Sie Ihre Teilnahme einfach unter www.boys-day.de ein. Sobald dies erfolgt ist, können sich Schüler bei Ihnen melden, um den Ablauf des Besuchs genauer zu besprechen.

Mitglieder- Informationssystem

Mitglieder-Informationssystem der Steuerberaterkammer Düsseldorf

Vollmachtsdatenbank für Steuerberater

Die Vollmachtsdatenbank (VDB) ist eine Online-Anwendung für Steuerberater

Börse für Ausbildung und Praktikum

Angebote und Gesuche für Ausbildungs- und Praktikumsstellen.

Steuerberaterplattform

Informieren Sie sich hier zur geplanten Steuerberaterplattform und zum besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach.

Amtliches Steuerberaterverzeichnis

Gesamtverzeichnis aller in Deutschland bestellen Steuerberater und eingetragenen steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften

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Youtube-Kanal der BStBK

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