Die elektronische Kommunikation des Berufsstandes mit der Finanzverwaltung war Thema einer gemeinsamen Veranstaltung von Steuerberaterkammer Düsseldorf und Steuerberaterverband Düsseldorf e.V. am 14.05.2025 im Rahmen der Reihe „Dialog im Haus der Steuerberater“. Rund 150 Mitglieder beider Organisationen hatten sich zu der kostenlosen Veranstaltung angemeldet.

Im Rahmen der Fachkräfteinitiative von Bundessteuerberaterkammer, Deutschem Steuerberaterverband e.V. und DATEV eG wurde die Webseite der Unterstützungskampagne erweitert. Ab sofort stehen Kanzleien zahlreiche Materialien für die Mitarbeitergewinnung kostenfrei zur Verfügung.

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Steuerberaterplattform / beSt: Fast Lane und Berufsübungsgesellschaften

Die BStBK hat mitgeteilt, die Fast Lane für den gesamten Zeitraum des Registrierungsprozesses im kommenden Jahr (1. Quartal 2023) offen zu halten. Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Pflichtmitglieder nach § 74 Abs. 2 StBerG (Mitglieder eines Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans einer anerkannten Berufsausübungsgesellschaft, die nicht Steuerberater- oder Steuerbevollmächtigte sind) können einfach einen formlosen Antrag an steuerrecht@bstbk.de stellen. Die E-Mail muss den Vor- und Zunamen und die Mitgliedsnummer der beantragenden natürlichen Person enthalten.

Für den Fall, dass das beSt für eine Berufsausübungsgesellschaft eingerichtet wird, muss die Berufsausübungsgesellschaft der Steuerberaterkammer die Familiennamen und Vornamen der vertretungsberechtigten Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer mitteilen, die befugt sein sollen, für die Berufsausübungsgesellschaft Dokumente über das beSt zu versenden. Diese können das Gesellschaftspostfach nicht automatisch nutzen. Sie müssen der Steuerberaterkammer mitgeteilt und ihre Eintragung in das Berufsregister beantragt werden.