„Ein neues Miteinander. Führung im Wandel“ ist das Thema des diesjährigen Steuerberatertages zum Berufsethos am 14.11.2024, eine gemeinsame Veranstaltung von Kommende Dortmund, Steuerberaterverband Düsseldorf und Steuerberaterverband Westfalen-Lippe.

Die drei Steuerberaterkammern in Nordrhein-Westfalen haben sich mit einem gemeinsamen Schreiben an den Minister der Finanzen Nordrhein-Westfalen, Dr. Marcus Optendrenk, gewandt, in dem sie dazu aufrufen, die Einführung einer weiteren Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen zu verhindern.

Das Schreiben finden Sie hier:

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Steuerberaterplattform / beSt: Fast Lane und Berufsübungsgesellschaften

Die BStBK hat mitgeteilt, die Fast Lane für den gesamten Zeitraum des Registrierungsprozesses im kommenden Jahr (1. Quartal 2023) offen zu halten. Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Pflichtmitglieder nach § 74 Abs. 2 StBerG (Mitglieder eines Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans einer anerkannten Berufsausübungsgesellschaft, die nicht Steuerberater- oder Steuerbevollmächtigte sind) können einfach einen formlosen Antrag an steuerrecht@bstbk.de stellen. Die E-Mail muss den Vor- und Zunamen und die Mitgliedsnummer der beantragenden natürlichen Person enthalten.

Für den Fall, dass das beSt für eine Berufsausübungsgesellschaft eingerichtet wird, muss die Berufsausübungsgesellschaft der Steuerberaterkammer die Familiennamen und Vornamen der vertretungsberechtigten Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer mitteilen, die befugt sein sollen, für die Berufsausübungsgesellschaft Dokumente über das beSt zu versenden. Diese können das Gesellschaftspostfach nicht automatisch nutzen. Sie müssen der Steuerberaterkammer mitgeteilt und ihre Eintragung in das Berufsregister beantragt werden.