Im November 2024 sollte die W-IdNr. in Deutschland schrittweise eingeführt werden, um durch die W-IdNr als zentrales Identifikationsmerkmal wirtschaftlich Tätige im Besteuerungsverfahren eindeutig identifizieren zu können. Die Mitteilung der W-IdNr. erfolgt für wirtschaftlich Tätige, die durch einen Steuerberater vertreten sind, elektronisch in das ELSTER-Postfach des bevollmächtigten Steuerberaters. Bei der Vergabe der W-IdNr. war es zu Problemen gekommen (s. unsere Aktuelle Meldung vom 03.12.2024).

Neben den genannten Problemen wurden in der Folgezeit weitere Probleme sichtbar, sodass auf dringendes Anraten der Bundessteuerberaterkammer die Vergabe und Mitteilung der W-IdNr. ausgesetzt wurde. Nun soll es wie folgt weitergehen:

Ein Leitfaden des Versorgungswerkes der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen informiert über die Rolle der berufsständischen Altersversorgung und gibt einen Überblick über die wichtigsten Daten und Fakten zur Entstehung der berufsständischen Versorgungswerke sowie der Organisation, Sicherheit und Rentabilität. Außerdem gibt er einen Ausblick für die Zukunft. Der Leitfaden beschreibt, wie Versorgungswerke als bewährtes Element der ersten Säule der gesetzlichen Alterssicherungssysteme in Deutschland effizient arbeiten und somit eine wichtige Aufgabe erfüllen, indem sie die Allgemeinheit von den Rentenkosten und dem Längerlebigkeitsrisiko von Freiberuflern entlasten. Darüber hinaus unterstützt der Leitfaden bei der Ansprache und Kommunikation in der Außendarstellung und bei der Beantwortung von wiederkehrenden Fragestellungen sowie bei der Aufklärung über die allgemeine Bedeutung von berufsständischen Versorgungswerken. Sie finden den Leitfaden hier:

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Zertifikatswechsel beim besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach

Seit dem 01.01.2023 wird das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) dem Berufsstand für eine sichere elektronische Kommunikation von der Bundessteuerberaterkammer zur Verfügung gestellt. Das beSt wurde vom Berufsstand gut angenommen und läuft reibungslos. Damit dies auch zukünftig funktioniert, ist aus Sicherheitsgründen – wie es aus anderen Verfahren (bspw. ELSTER) bekannt ist – ein Zertifikatswechsel notwendig. Was ist das genau?

Um ein besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach zu aktivieren, müssen im Self-Service der Steuerberaterplattform die jeweiligen Postfachzertifikate erzeugt werden. Dabei handelt es sich um elektronische Schlüssel für die jeweiligen Postfächer. Diese elektronischen Schlüssel sind notwendig, um die Postfächer anschließend in die Software einzubinden und das beSt nutzen zu können.

Die Zertifikate für das beSt sind aus Sicherheitsgründen nur für einen begrenzten Zeitraum gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss das Zertifikat erneuert werden, um weiterhin kommunizieren zu können. Nach zwei Jahren seit der Einführung des Verfahrens steht nun für viele Nutzer der erste Zertifikatswechsel an. Für neu erstellte Zertifikate wurde kürzlich der Gültigkeitszeitraum auf drei Jahre erweitert, dies ist der gesetzlich vorgeschriebene maximale Zeitraum, der genutzt werden kann.

Der Zertifikatswechsel muss auf der Steuerberaterplattform durchgeführt werden. Um das beSt weiter in der Fachsoftware nutzen zu können, muss das neue Postfachzertifikat in dieser hinterlegt werden.

Wie erneuern Sie Ihr Zertifikat?

Das Gültigkeitsdatum kann nach einer Anmeldung an der Steuerberaterplattform (https://www.bstbk-steuerberaterplattform.de/self-service/) in der Postfachverwaltung eingesehen werden. Haben Sie eine E-Mail-Benachrichtigung eingerichtet, werden Sie über den Ablauf des Zertifikats rechtzeitig informiert. Der Prozess zur Erneuerung des Postfachzertifikats entspricht dem der initialen Aktivierung Ihres Postfachs über die Steuerberaterplattform. Wichtig ist zudem, das neue Zertifikat in der verwendeten Fachsoftware bzw. dem COM Vibilia StB-Edition Client zu hinterlegen.

Den genauen Ablauf können Sie dem folgenden Hilfedokument und dem Klick-Tutorial entnehmen:

Nutzen Sie nicht den COM Vibilia StB-Edition Client, wenden Sie sich für konkrete Fragen an den Support Ihres Fachsoftwareherstellers.

Was passiert, wenn das Zertifikat nicht erneuert wird?

Sollte das Zertifikat nicht rechtzeitig erneuert werden, können Sie Ihr Postfach nicht mehr nutzen. Daher ist ein rechtzeitiger Austausch unbedingt vorzusehen. Die Bundessteuerberaterkammer empfiehlt, die automatische E-Mail-Benachrichtigung in der genutzten Fachsoftware für das beSt einzurichten. So verpassen Sie auch zukünftig keine weiteren Aktualisierungen etc. Falls bereits eine E-Mail-Benachrichtigung eingerichtet wurde, muss diese nach dem Zertifikatswechsel erneuert werden.