Das Finanzministerium NRW hat sich mit Schreiben vom 13.03.2024 an die Präsidenten der drei Steuerberaterkammern in NRW gewandt und einen aktuellen Überblick über den Bürgerservice gegeben. Das Ministerium betont, dass es die Angehörigen der steuerberatenden Berufe besonders im Blick hat.

Die ITSG (kurz für Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung) hat darüber informiert, dass die Ausfüllhilfe sv-net für die Lohnabrechnung bereits zum Jahresende abgeschaltet werden sollte. Ab diesem Zeitpunkt sollte der elektronische Datenaustausch ausschließlich nur noch über das neue SV-Meldeportal erfolgen. Die Sozialversicherungsträger sind gemäß § 95a des Sozialgesetzbuches IV gesetzlich verpflichtet, eine Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zur Verfügung zu stellen. Eine Reihe von potenziellen Nutzern ist allerdings noch nicht beim SV-Meldeportal registriert.

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Freigabe einer erweiterten Version der Vollmachtsdatenbank mit DIVA II Funktionalitäten

Die Vollmachtsdatenbank (VDB) ist nun in einer erweiterten Version mit DIVA II-Funktionen (Digitaler Verwaltungsakt Stufe 2/DIVA II) freigeschaltet worden.

Bei „DIVA II“ handelt es sich um eine weitere Ausbaustufe des bereits seit Frühjahr 2020 in ELSTER-Online integrierten digitalen Verwaltungsakts (DIVA), der es der Finanzverwaltung bislang ermöglicht hat, digitale Einkommensteuererstbescheide an Steuerpflichtige zu übermitteln. Die zweite Ausbaustufe erweitert die Einsatzmöglichkeiten des digitalen Verwaltungsaktes. So wird es u. a. möglich sein, jegliche Verwaltungsakte (z. B. auch Änderungs- und Schätzungsbescheide) sowie sonstige Mitteilungen vom Finanzamt in digitaler Form an die Steuerpflichtigen zu übermitteln. Neben den bislang ausschließlich erfassten Fällen der Einkommensteuer werden zukünftig zudem auch weitere Steuerarten wie etwa die Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer einer digitalen Bescheidübermittlung zugänglich sein.

Seit dem 15. März 2023 steht dem Berufsstand die neue Version der VDB zur Verfügung. Diese bietet die zusätzliche Möglichkeit, die elektronische Bescheidbekanntgabe in der VDB zu aktivieren.

Um elektronische Bescheide empfangen zu können, ist zu beachten, dass der Abruf der Bescheide durch die jeweilige Kanzleisoftware unterstützt werden muss. Voraussetzung hierfür ist die Nutzung einer entsprechend kompatiblen Fachsoftware, welche die aktuelle ERiC-Schnittstelle der Finanzverwaltung integriert.

Weiter ist zu beachten, dass täglich nur eine begrenzte Anzahl an Vollmachten verarbeitet werden kann. Aus diesem Grund kann es an einzelnen Tagen dazu kommen, dass einzelne Funktionen inaktiv sind. Diese stehen am Folgetag wieder zur Verfügung.

Zudem kann es in einzelnen Bundesländern ggf. noch zu Papierbescheiden kommen kann, obwohl die elektronische Bescheidbekanntgabe in der Vollmachtsdatenbank aktiviert wurde.