Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (BQFG)

Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Steuerberaterkammern Düsseldorf und Niedersachsen gemäß § 8 Abs. 5 des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BQFG) ist für die Bearbeitung von Anträgen auf Feststellung der Gleichwertigkeit die Steuerberaterkammer Niedersachsen zuständig.

Es werden daher alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Feststellung der Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation durch die Steuerberaterkammer Niedersachsen wahrgenommen. Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.stbk-niedersachsen.de/de/ausbildung_und_karriere/anerkennung_nach_bqfg/

Ein Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung ausländischer Berufsqualifikationen kann außerdem online über das Antragsportal der Steuerberaterkammern gestellt werden.