Steuerberaterkammer Düsseldorf
Grafenberger Allee 98
40237 Düsseldorf
Tel.: +49 211-66906-0
Fax: +49 211-66906-600
E-Mail: mail@stbk-duesseldorf.de
Über dieses Portal haben Ausbilder die Möglichkeit, bequem und kostenlos ihre Ausbildungsverträge sowie den dazugehörigen Antrag auf Eintragung zu erfassen und auszudrucken. Besonders vorteilhaft ist hierbei eine zeitgleich mit der Erfassung der Vertragsdaten stattfindende Plausibilitätsprüfung der Eingaben, im Hinblick auf etwaige gesetzliche Regelungen und Vorgaben, wodurch eine korrekte und auch vollständige Erfassung der Vertragsdaten gewährleistet werden kann. Nach der Eingabe aller notwendigen Informationen können Ausbilder den Ausbildungsvertrag und den Antrag auf Eintragung als PDF ausdrucken. Unterschrieben und um Anlagen ergänzt, werden die Unterlagen bei der Steuerberaterkammer Düsseldorf eingereicht. Die erfassten Daten werden verschlüsselt und anschließend elektronisch an die Kammer übermittelt, so dass die Eintragung des zugesandten Ausbildungsvertrages zügiger erfolgen kann.
Die unterschriebenen Vertragsdokumente können auch per E-Mail an mail@stbk-duesseldorf.de an die Steuerberaterkammer zur weiteren Bearbeitung übermittelt werden. Eine Anzeige der Vertragsverhältnisse über den Postweg ist nicht mehr zwingend erforderlich.
Wichtig: Vertragsdokumente, welche noch als Musterexemplar gekennzeichnet an die Steuerberaterkammer geschickt werden, können für die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nicht berücksichtigt werden! Grundsätzlich ist bei der Einreichung von Vertragsunterlagen zu beachten, dass nur von beiden Vertragsparteien unterzeichnete Vertragsverhältnisse in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen werden können.
Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich nach den vom Kammervorstand jeweils festgelegten Sätzen. Auskunft erteilt die Kammergeschäftsstelle. Für die Mitarbeiter im steuerberatenden Beruf besteht kein Tarifvertrag, so dass Vereinbarungen über Gehalt, Urlaub und Nebenleistungen mit dem Arbeitgeber einzelvertraglich festgelegt werden.
Eine Übersicht der Berufskollegs finden Sie hier:
Adressen der Berufskollegs im Kammerbereich
Im zweiten Ausbildungsjahr wird eine Zwischenprüfung abgelegt. Die Abschlussprüfung umfasst drei Klausuren (Steuerwesen, Rechnungswesen, Wirtschafts- und Sozialkunde) und das mündliche Fach „Mandantenorientierte Sachbearbeitung". Die Prüfungen werden vor der Steuerberaterkammer abgelegt.
Zur Abschlussprüfung zugelassen werden Auszubildende,
Eine vorzeitige Zulassung zur Steuerfachangestellten-Prüfung kommt nur bei – nachgewiesenen – überdurchschnittlichen Leistungen in der Praxis und der Berufsschule (Notendurchschnitt 2,0 in den Prüfungsfächern gem. § 10 Abs. 1b PO) in Betracht. Die Voraussetzungen werden von der Kammer im Einzelnen geprüft.
Ergebnis Sommerprüfung Steuerfachangestellte 2023
An der Abschlussprüfung können Auszubildende teilnehmen, wenn sie die Zwischenprüfung gemeistert haben. Folgende Bereiche sind Gegenstand der Zwischen- und in der Abschlussprüfung:
Zwischenprüfung:
Abschlussprüfung (schriftlicher und mündlicher Teil):
Bitte bewerben Sie sich direkt bei einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bzw. deren Gesellschaften:
Zum Steuerberater-Suchdienst
Ausbildungsstellen und Stellen für ein Schülerpraktikum finden Sie hier:
Ausbildungsplatzbörse der Steuerberaterkammer Düsseldorf
Steuerfachangestellten-Prüfung
Winter 2023
Schriftlicher Teil:
9. und 10. November 2023
Anmeldeschluss:
23. Juni 2023
Hinweis:
Anträge von Menschen mit Behinderungen auf chancengleiche Teilhabe sind mit der Anmeldung einzureichen. Nachträglich eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Anmeldung erfolgt auf einem von der Kammer vorgegebenen Anmeldebogen. Die Auszubildenden und Umschüler erhalten diesen Anmeldebogen automatisch über den Arbeitgeber.
Zwischenprüfung 2023
22. September 2023