Steuerberaterkammer Düsseldorf
Grafenberger Allee 98
40237 Düsseldorf
Tel.: +49 211-66906-0
Fax: +49 211-66906-600
E-Mail: mail@stbk-duesseldorf.de
Die Zulassungsvoraussetzungen für die Steuerfachwirtprüfung sind in der Prüfungsordnung der Kammer geregelt. Steuerfachangestellte können die Prüfung ablegen, wenn sie nach erfolgreicher Abschlussprüfung zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Fortbildungsprüfung vorausgeht (30.11.), eine hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens von mindestens drei Jahren bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft oder Landwirtschaftlichen Buchstelle nachweisen können.
Für Mitarbeiter in den Steuerberaterpraxen mit anderer beruflicher Vorbildung bestehen gem. § 9 Abs. 2 und 3 der Prüfungsordnung gesonderte Zulassungsvorausssetzungen.
Die Prüfung besteht aus vier Prüfungsfächern, und zwar aus einem schriftlichen Teil mit drei Klausuren und einer mündlichen Prüfung einschließlich eines kurzen Fachvortrags. Die schriftliche Prüfung findet in der Regel Anfang Dezember, die mündliche zu Beginn des darauf folgenden Jahres statt.
Im schriftlichen Teil der Prüfung ist je eine vierstündige Klausur mit praxistypischer und fächerübergreifender Aufgabenstellung aus folgenden Gebieten zu fertigen:
Der Prüfung liegt ein einheitlicher Anforderungskatalog zugrunde.
Schriftlicher Teil:
7. bis 9. Dezember 2022
Mündlicher Teil:
voraussichtlich im März 2023
Anmeldeschluss:
7. Oktober 2022
(Anmeldeunterlagen ab Ende August online)
Downloads: