Steuerberaterkammer Düsseldorf
Grafenberger Allee 98
40237 Düsseldorf
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Die Zulassungsvoraussetzungen für die Steuerfachwirtprüfung sind in der Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in geregelt. Steuerfachangestellte können die Prüfung ablegen, wenn sie nach erfolgreicher Abschlussprüfung zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Fortbildungsprüfung vorausgeht (30.11.), eine praktische Tätigkeit in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens von mindestens drei Jahren bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nr. 8 StBerG nachweisen können.
Für Mitarbeiter in den Steuerberaterpraxen mit anderer beruflicher Vorbildung bestehen gem. § 2 Abs. 2 und 3 der Rechtsvorschrift gesonderte Zulassungsvorausssetzungen.
Die Prüfung besteht aus fünf Prüfungsfächern, und zwar aus einem schriftlichen Teil mit vier Klausuren und einer mündlichen Prüfung einschließlich eines kurzen Fachvortrags. Die schriftliche Prüfung findet in der Regel Anfang Dezember, die mündliche zu Beginn des darauf folgenden Jahres statt.
Im schriftlichen Teil der Prüfung ist je eine Aufsichtsarbeit mit praxistypischer Aufgabenstellung aus folgenden Gebieten zu fertigen:
Anforderungsprofil (gültig ab 01.06.2023)
Gemeinsame Prüfungsordnung (gültig ab 01.06.2023)
Rechtsvorschrift Steuerfachwirte (gültig ab 01.06.2023)
Musterklausur Betriebswirtschaftslehre
Lösungshinweise zur Musterklausur Betriebswirtschaftslehre
Anforderungskatalog (gültig bis 31.05.2023, nur für Wiederholungsprüfungen)
Prüfungsordnung (gültig bis 31.05.2023, nur für Wiederholungsprüfungen)
Ergebnisübersicht Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in 2023/24
Schriftlicher Teil:
11. bis 13. Dezember 2024
Mündlicher Teil:
voraussichtlich im März 2025
Anmeldeschluss:
4. Oktober 2024
Hilfsmittel
Schriftlicher Teil:
10. bis 12. Dezember 2025
Mündlicher Teil:
voraussichtlich im März 2026
Anmeldeschluss:
2. Oktober 2025
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt ausschließlich über das zentrale Antrags-portal der Steuerberaterkammern: https://stbk-antragsportal.de/fw-zulassung-steuerfachwirtpruefung