Prüfung

Steuerfachwirt-Prüfung

Zulassung, Prüfungsgebiete und Prüfung

Die Zulassungsvoraussetzungen für die Steuerfachwirtprüfung sind in der Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in geregelt. Steuerfachangestellte können die Prüfung ablegen, wenn sie nach erfolgreicher Abschlussprüfung zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Fortbildungsprüfung vorausgeht (30.11.), eine praktische Tätigkeit in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens von mindestens drei Jahren bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nr. 8 StBerG nachweisen können.

Für Mitarbeiter in den Steuerberaterpraxen mit anderer beruflicher Vorbildung bestehen gem. § 2 Abs. 2 und 3 der Rechtsvorschrift gesonderte Zulassungsvorausssetzungen.

Prüfungsgebiete

  • Abgabenordnung
  • Ertragsteuern
  • Verkehrsteuern
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz
  • Buchführung und Rechnungslegung
  • Betriebswirtschaft
  • Wirtschaftsrecht und weitere Rechtsgebiete
  • Steuerberatungsrecht
  • Kanzleiorganisation, Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und extern Partnern

Ablauf und Inhalt der Prüfung

Die Prüfung besteht aus fünf Prüfungsfächern, und zwar aus einem schriftlichen Teil mit vier Klausuren und einer mündlichen Prüfung einschließlich eines kurzen Fachvortrags. Die schriftliche Prüfung findet in der Regel Anfang Dezember, die mündliche zu Beginn des darauf folgenden Jahres statt.

Im schriftlichen Teil der Prüfung ist je eine Aufsichtsarbeit mit praxistypischer Aufgabenstellung aus folgenden Gebieten zu fertigen:

  • Steuerrecht I: Abgabenordnung, Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz
  • Steuerrecht II: Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
  • Rechnungswesen: Buchführung und Rechnungslegung
  • Betriebswirtschaft: Jahresabschlussanalyse, Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzierung

Anhänge

Anforderungsprofil (gültig ab 01.06.2023)

Gemeinsame Prüfungsordnung (gültig ab 01.06.2023)

Rechtsvorschrift Steuerfachwirte (gültig ab 01.06.2023)

 

Musterklausur Betriebswirtschaftslehre

Lösungshinweise zur Musterklausur Betriebswirtschaftslehre

 

Anforderungskatalog (gültig bis 31.05.2023, nur für Wiederholungsprüfungen)

Prüfungsordnung (gültig bis 31.05.2023, nur für Wiederholungsprüfungen)

 

Ergebnisübersicht Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in 2023/24

Prüfungs-Termine
2024/25

Schriftlicher Teil:
11. bis 13. Dezember 2024

Mündlicher Teil:
voraussichtlich im März 2025

Anmeldeschluss:
4. Oktober 2024

Hilfsmittel

 

Prüfungs-Termine
2025/26

Schriftlicher Teil:
10. bis 12. Dezember 2025

Mündlicher Teil:
voraussichtlich im März 2026

Anmeldeschluss:
2. Oktober 2025

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt ausschließlich über das zentrale Antrags-portal der Steuerberaterkammern: https://stbk-antragsportal.de/fw-zulassung-steuerfachwirtpruefung