20 Steuerberaterkammern – darunter auch die Steuerberaterkammer Düsseldorf – haben ein gemeinsames Internetangebot entwickelt, das allen Kammer-Mitgliedern und deren Mitarbeitern zur Verfügung steht. Über das Antragsportal können nun diverse Anträge, Befugnisse und Zulassungen online abgewickelt werden. Der Zugang erfolgt dabei entweder über die Steuerberaterplattform oder über eine persönliche ID, die bei der Registrierung vergeben wird. Das Antragsportal ist darüber hinaus über die Serviceportale der einzelnen Bundesländer erreichbar.

Der Bundesrechnungshof möchte eine höhere Sensibilität für das Thema Kapitaleinkünfte schaffen. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass Kapitaleinkünfte, die nicht dem Steuerabzug an der Quelle unterlegen haben, durch den Empfänger in seiner Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen. Darunter fallen insbesondere auch Prozess- und Verzugszinsen, die zwischen den Verfahrensbeteiligten im Privatbereich abgewickelt werden und die ebenfalls zu steuerpflichtigen Kapitaleinkünften führen. Er bittet darum, dass Steuerberater ihre Mandanten entsprechend informieren.

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Update Grundsteuerreform: Kammerpräsidenten im Gespräch mit dem Finanzministerium NRW

Am 01.07.2022 startete die Abgabe der Feststellungserklärungen für die Neuberechnung der Grundsteuer. Das Finanzministerium NRW hat die Präsidenten der Steuerberaterkammer in NRW über eine erste Bestandsaufnahme unterrichtet. Danach sind mit Stand 21.07.2022 rund 284.000 Erklärungen elektronisch über den ELSTER-Eingangsserver eingegangen. Davon sind 95,5 % aller Erklärungen direkt mit ELSTER erstellt worden. Der Rest verteilt sich auf eine Vielzahl von Programmen, wobei der Grundsteuerlotse, der jedoch nicht für Kanzleien geeignet ist, mit rund 10.000 Eingängen einen Anteil von etwa 3,7 % hat. Über „FINO /DATEV“ ist bis zum 21.07.2022 keine Erklärung eingegangen.

In einer Telefonkonferenz mit den Präsidenten der Steuerberaterkammern in NRW am 25.07.2022 zeigte sich Herr Steuerabteilungsleiter Dr. Leis sehr besorgt im Hinblick auf das Abgabeverhalten der steuerberatenden Berufe und warb für ELSTER als praktikable Alternativlösung zu berufseigenen und anderen Fachprogrammen. Die technischen Probleme, die gleich zu Beginn des Abgabezeitraums  wegen Überlastung der „ELSTER“-Plattform bestanden haben, seien behoben. Die Finanzverwaltung hatte diesen Ansturm nicht erwartet, der vielleicht aber auch dadurch verursacht wurde, dass bereits viele Berufskolleginnen und Berufskollegen die ELSTER-Plattform für ihre Kanzlei-Fälle entdeckt haben und somit die parallele Daueranschaltung zu einer Überlastung bei der Finanzverwaltung geführt hat.

Um die Anzahl der Erklärungen zu erhöhen, hat die Finanzverwaltung nicht nur ihr technisches Unterstützungsangebot ausgebaut, sondern auch weitere Erklär-Videos und Klick-für-Klick-Anleitungen auf www.grundsteuer.nrw.de veröffentlicht und bis zu 200 zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Grundsteuer-Hotline akquiriert.

Im Gespräch mit Herrn Dr. Leis wurde deutlich, dass die Finanzverwaltung vom Berufsstand mehr "Input" erwartet. Die Präsidenten wiesen darauf hin, dass auch Steuerberater die „ELSTER“-Plattform nutzen und dass aufgrund des geringen Anteils an Erklärungen, die über Fachsoftware übermittelt wurden, keine voreiligen Schlüsse gezogen werden dürfen. Die Präsidenten erinnerten ferner an die unverändert hohe Arbeitsbelastung in den Kanzleien und forderten eine Fristverlängerung auch für die Grundsteuer. Wegen des bislang geringen Erklärungseingangs zeigte das Finanzministerium in dieser Frage aber (noch) wenig Entgegenkommen. Vielmehr wurde hinterfragt, ob der Berufsstand aufgrund seiner durchgehenden Belastung Unterstützung durch „Verlagerung auf weitere Schultern“ benötigt. Wenn dies gewünscht sei, sollten entsprechende Hinweise signalisiert werden.

Alle Beteiligten waren sich einig, dass die Bearbeitung der Feststellungserklärungen angesichts des nur viermonatigen Zeitfensters jetzt zügig in Angriff genommen werden muss. Neben der zu bewältigenden Masse an Erklärungen besteht zum Teil eine erhebliche Komplexität bei der Neubewertung der wirtschaftlichen Einheiten, die Zeit kostet und bei der Dauer der Bearbeitung berücksichtigt werden muss. Die Präsidenten erklärten sich bereit, die Mitglieder ihrer Kammern aufzurufen, die bestehenden Hilfsangebote der Finanzverwaltung bei Bedarf in Anspruch zu nehmen und möglichst viele Feststellungserklärungen bis zum 31.10.2022 abzugeben, damit das Mammutprojekt „Grundsteuerreform“ auch gelingt.