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Barrierefreiheit

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Die Steuerberaterkammer Düsseldorf bemüht sich, ihren Webauftritt barrierefrei zugänglich zu machen. Die Internetseite soll so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments steht.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot www.stbk-duesseldorf.de.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 23. September 2020 erstellt bzw. überarbeitet.

Von wem wurde die technische Überprüfung der Barrierefreiheit durchgeführt?

Von der Steuerberaterkammer Düsseldorf.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Teilweise erfüllt die Strukturierung des Webauftrittes, insbesondere in Bezug auf die Gliederung von Inhalten und der Strukturierung von Formularelementen, nicht die Anforderungen der BITV 2.0. Wir sind bemüht, die bestehenden Barrieren mittelfristig zu beheben.

Die Steuerberaterkammer Düsseldorf bemüht sich, all ihre PDF-Dokumente barrierefrei zu gestalten. Da es sich um zahlreiche,  auch ältere Dateien handelt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass manche nicht barrierefrei ausgestaltet sind. Wir sind bemüht, die noch bestehenden Barrieren zu beheben.

In den Webauftritt verlinkte Videos sind teilweise nicht barrierefrei. Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden. Auch hier ist eine Anpassung mittelfristig in Planung.

Im Bereich Gebärdensprache fehlen derzeit die Bereitstellung von Informationen zu Inhalt und Navigation sowie die Erklärung der wesentlichen Inhalte von Barrierefreiheit auf der Startseite.

Die Kartografie innerhalb der Webseite auf www.stbk-duesseldorf.de ist nicht barrierefrei. Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?

Kontakt zur Ansprechperson:

Saskia Gelleszun
Referentin Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 211 66 90 6 - 440
E-Mail: gelleszun@stbk-duesseldorf.de

Kontakt zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen:

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der Steuerberaterkammer Düsseldorf nicht erfolgreich war bzw. Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.

Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle ist unter der Rufnummer +49 211 855 34 51 oder per E-Mail (ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de) zu erreichen.

Weitere Informationen über die Ombudsstelle finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.