20 Steuerberaterkammern – darunter auch die Steuerberaterkammer Düsseldorf – haben ein gemeinsames Internetangebot entwickelt, das allen Kammer-Mitgliedern und deren Mitarbeitern zur Verfügung steht. Über das Antragsportal können nun diverse Anträge, Befugnisse und Zulassungen online abgewickelt werden. Der Zugang erfolgt dabei entweder über die Steuerberaterplattform oder über eine persönliche ID, die bei der Registrierung vergeben wird. Das Antragsportal ist darüber hinaus über die Serviceportale der einzelnen Bundesländer erreichbar.

Der Bundesrechnungshof möchte eine höhere Sensibilität für das Thema Kapitaleinkünfte schaffen. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass Kapitaleinkünfte, die nicht dem Steuerabzug an der Quelle unterlegen haben, durch den Empfänger in seiner Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen. Darunter fallen insbesondere auch Prozess- und Verzugszinsen, die zwischen den Verfahrensbeteiligten im Privatbereich abgewickelt werden und die ebenfalls zu steuerpflichtigen Kapitaleinkünften führen. Er bittet darum, dass Steuerberater ihre Mandanten entsprechend informieren.

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BStBK fordert Fristverlängerung zur Abgabe der Jahressteuererklärungen 2020

Der Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Prof. Dr. Schwab, hat sich mit Schreiben an den Bundesminister der Finanzen, Christian Lindner, und den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages gewandt. Darin bittet er, sich aufgrund der Arbeitsbelastung in den Kanzleien, hervorgerufen unter anderem durch die Schlussabrechnungen der Corona-Hilfen und die Erklärungen für die novellierte Grundsteuer, für eine Ausweitung der gesetzlich geregelten Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärungen 2020 für steuerlich Beratene um mindestens weitere drei Monate einzusetzen. Außerdem schlägt er eine jährlich um einen Monat abschmelzende Fristverlängerung über einen Zeitraum von sechs Jahren vor, um eine sukzessive Wiederherstellung des Normalzustandes zu erreichen und so für Planungssicherheit in den Kanzleien zu sorgen.