Der Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Prof. Dr. Schwab, hat sich mit Schreiben an den Bundesminister der Finanzen, Christian Lindner, und den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages gewandt. Darin bittet er, sich aufgrund der Arbeitsbelastung in den Kanzleien, hervorgerufen unter anderem durch die Schlussabrechnungen der Corona-Hilfen und die Erklärungen für die novellierte Grundsteuer, für eine Ausweitung der gesetzlich geregelten Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärungen 2020 für steuerlich Beratene um mindestens weitere drei Monate einzusetzen. Außerdem schlägt er eine jährlich um einen Monat abschmelzende Fristverlängerung über einen Zeitraum von sechs Jahren vor, um eine sukzessive Wiederherstellung des Normalzustandes zu erreichen und so für Planungssicherheit in den Kanzleien zu sorgen.