Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) hat ein aktualisiertes Eckpunktepapier veröffentlicht zu solchen Sachverhalten, die nicht der Meldepflicht nach § 43 Abs. 1 GwG unterliegen. Das Papier ist abrufbar im mitgliedergeschützten Bereich unserer Homepage unter der Rubrik "Geldwäsche - Hinweise" sowie im geschützten Bereich der FIU. 

Im Auftrag des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) erhebt das Institut für Freie Berufe (IFB) auch in diesem Jahr wieder die momentane konjunkturelle Lage unter den Freien Berufen. Neben den konjunkturellen Entwicklungen liegt der Fokus bei dieser Befragung auch auf dem Arbeitsumfeld in Freiberufler-Unternehmen. Hierbei werden die Themen New Work, Leistungen für Mitarbeiter, aber auch die Freiberufler selbst und das Arbeiten insgesamt angerissen.

Der BFB freut sich über eine rege Beteiligung der Mitglieder der Freien Berufe. Die Befragung benötigt ca. 12 Minuten Zeit und ist bis zum 28. April 2025 unter folgendem Link erreichbar: www.t1p.de/konjunktur25-1

Startseite

BStBK und BDI fordern wirksamen Bürokratieabbau durch angepasstes Umsatzsteuerverfahrensrecht

Pünktlich zum Start der Sondierungsgespräche adressierte die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) gemeinsam mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) einen Maßnahmenkatalog für wirksamen Bürokratieabbau durch ein angepasstes Umsatzsteuerverfahrensrecht an den neuen Gesetzgeber.

Mit diesem Katalog wollen die beiden Organisationen dazu beitragen, dass der Wirtschaftsstandort Deutschland für hier ansässige Unternehmen wieder attraktiver wird. Insbesondere soll das Umsatzsteuergesetz um unionsrechtskonforme Verfahrensvorschriften ergänzt werden, die das Neutralitätsprinzip der Umsatzsteuer künftig gewährleisten. Dies entlastet Unternehmen von der häufig sachwidrig erhobenen Steuer.

BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab stellt klar: „Statt nachgelagerter Prüfungs- und Rechtsbehelfsverfahren wie bisher braucht es eine einheitliche und zeitnahe umsatzsteuerliche Beurteilung.“ Weiter führt er aus: „Damit das gelingen kann, fordern wir insbesondere verbindliche Auskunftsverfahren im Vorfeld der Steuerfestsetzung und gesonderte Feststellungsverfahren. So können die Finanzverwaltungen aller Beteiligten den umsatzsteuerrechtlich relevanten Sachverhalt einheitlich beurteilen. Auch bedarf es wirksamer Korrekturmöglichkeiten bei inkongruenten Steuerfestsetzungen. Zu Unrecht entstandene Löcher in den Kassen der Unternehmen gilt es zu stopfen.“

Die von BStBK und BDI vorgeschlagenen Maßnahmen erleichtern das Verfahren für alle Beteiligten erheblich, ohne das unionsrechtskonforme Umsatzsteueraufkommen zu mindern. „Ziel der neuen Bundesregierung sollte es sein, sowohl die Ressourcen auf allen Seiten zu schonen als auch das kooperative Verhältnis zwischen Umsatzsteuerpflichtigen und der Finanzverwaltung zu fördern. Daher fordern wir die neue Bundesregierung auf, unsere Vorschläge im Koalitionsvertrag zu berücksichtigen“, so Schwab.

Der Maßnahmenkatalog ist auf der BStBK-Website unter www.bstbk.de abrufbar.