Seit November 2024 wird die W-IdNr. in Deutschland schrittweise eingeführt. Ziel ist es, wirtschaftlich Tätige im Besteuerungsverfahren eindeutig zu identifizieren. Daher wird die W-IdNr. einmalig vergeben und bleibt auch bei einem Umzug des Betriebssitzes innerhalb Deutschlands unverändert. Die Vergabe erfolgt automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – eine Beantragung ist nicht erforderlich. Zunächst erhalten Unternehmen, die bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) besitzen, eine W-IdNr., werden aber nicht individuell informiert. Stattdessen erfolgt die Bekanntgabe über das Bundessteuerblatt. Unternehmen ohne USt-IdNr. erhalten ihre W-IdNr. über ihr ELSTER-Benutzerkonto, sofern sie der elektronischen Mitteilung zugestimmt und ein aktives Benutzerkonto eingerichtet haben. Bis zur vollständigen Vergabe der W-IdNr., die voraussichtlich Ende 2026 abgeschlossen sein wird, bleibt die Angabe der W-IdNr. optional. Danach wird die W-IdNr. das zentrale Identifikationsmerkmal in der Kommunikation mit den Finanzbehörden. Weitere Details - auch zu den kürzlich aufgetretenen Problemen bei der Vergabe der W-IdNr. - finden Sie auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern.

Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 18.11.2024 die fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Finanzamtszuständigkeitsverordnung erlassen. 

Durch die Änderungsverordnung werden zum 11.01.2025 alle bestehenden Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung in das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität des Landes Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) integriert. Damit bündelt und vernetzt das Land besondere Expertise und Kompetenzen der Finanzverwaltung, um landesweit noch schneller, entschiedener und effektiver gegen Steuerkriminalität, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorzugehen.

Außerdem sieht die Änderungsverordnung zum 11.01.2025 eine Zentralisierung im Finanzamt Borken für die Umsatzbesteuerung sowie für die Besteuerung der ertragsteuerlichen Betriebe gewerblicher Art der in die Zuständigkeit von Nordrhein-Westfallen fallenden ansässigen Bundesbehörden vor. Für die Außenprüfungen dieser Einheiten des Bundes wird die GKPB Krefeld für zuständig erklärt.

Zudem hat sich die landesweite Servicehotline der Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen bewährt und die Erprobungsklausel wird in eine dauerhafte Regelung überführt.

Die Verordnung wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen sowie im Bundessteuerblatt - Teil I - verkündet.

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BStBK veröffentlicht Berufsstatistik 2023

Die aktuelle Berufsstatistik der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) zeigt: Im Jahr 2023 stieg die Zahl der Mitglieder in den Steuerberaterkammern bundesweit auf insgesamt 105.896. Darunter sind 88.969 Steuerberaterinnen und Steuerberater. Damit machen die 1.575 neuen Kammermitglieder ein Plus von 1,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr aus. Die Steigerung geht dabei insbesondere auf die anerkannten Berufsausübungsgesellschaften zurück. 

Die mitgliederstärkste Steuerberaterkammer ist mit 13.736 Kammermitgliedern wie auch im Vorjahr die Steuerberaterkammer München – gefolgt von den Steuerberaterkammern Düsseldorf mit 10.076 und Hessen mit 9.360 Mitgliedern.

In der Steuerberatung arbeiten nur Männer? Das stimmt nicht. Denn die aktuelle Statistik verdeutlicht, dass sich immer mehr Frauen für den steuerberatenden Beruf begeistern. Ihr Anteil stieg um 0,2 Prozent auf 38,0 Prozent. Im Jahr 2023 waren in Deutschland 34.818 Steuerberaterinnen tätig.

Auch Teil der BStBK-Berufsstatistik sind die aktuellen Ausbildungszahlen. Diese zeigen: Auf der Suche nach dem passenden Beruf entscheiden sich mehr Jugendliche für die Steuerfachangestelltenausbildung. Im Jahr 2023 bildeten Steuerberater bundesweit insgesamt 17.355 Nachwuchskräfte aus, ein Zuwachs von 1,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab: „Die Ausbildung ist abwechslungsreich, zukunftssicher, digital und bietet vielfältige Aufstiegschancen. Wir freuen uns über diesen Anstieg, denn bundesweit entscheiden sich immer weniger Jugendliche für eine Berufsausbildung.“

Laut den aktuellen Ausbildungszahlen sind mit 2.117 Jugendlichen die meisten der Nachwuchskräfte im Bezirk der Steuerberaterkammer Niedersachsen tätig. Die im Verhältnis zu den Mitgliedern stärkste Steuerberaterkammer im Bereich der Ausbildung im Jahr 2023 ist die Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern. In der Küstenregion bilden 31,6 Prozent der Berufsangehörigen aus.

Die bundesweite Rangliste der anerkannten Ausbildungsberufe des Bundesinstituts für Berufsbildung untermauert den aktuellen Zuspruch der Jugendlichen für den Weg „Steuerfachangestellter“. Die Ausbildung liegt auf Rang 21 der Neuabschlüsse in Deutschland und gehört damit zu den beliebtesten Berufen. Bei den Frauen liegt der Ausbildungsberuf sogar auf Rang 10.

Die komplette BStBK-Berufsstatistik ist verfügbar unter www.bstbk.de