Die Finanzverwaltung NRW wird weder für das laufende Jahr noch für künftige Jahre eine Information zu konkreten Prüffeldern herausgeben. Dies teilte sie den Steuerberaterkammern in Nordrhein-Westfalen in einem Schreiben vom April 2025 mit. Zu den Beweggründen äußert sich die Finanzverwaltung NRW wie folgt:

Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) wurde am 8. April 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht – BGBl. 2025 Teil I, Nr. 105 (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/105/VO.html). Die Änderungen und somit insbesondere auch die Gebührenerhöhungen, über die wir in den Kammermitteilungen Nr. 153 vom 21.03.2025 berichtet hatten, treten zum 1. Juli 2025 in Kraft.

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Bundessteuerberaterkammer lädt zum Symposium „Lohn im Fokus“ ein

Mit ihrem 5. Symposium zum Thema „Aus der Krise lernen: Lohn digitaler und unbürokratischer?“ setzt die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) am 6. Juli 2023 ihre Veranstaltungsreihe „Lohn im Fokus“ in Berlin fort. Dabei werden praxisrelevante Themen aus der Lohnabrechnung behandelt: Die Prozesse rund um die Lohnabrechnungen werden durch neue Rechtsprechung und gesetzliche Vorschriften immer komplexer und bürokratischer. Auch die fehlende oder nicht vollständige Digitalisierung einzelner Prozesse beanspruchen immer mehr Zeit und Ressourcen der lohnabrechnenden Stellen. Welche digitalen Möglichkeiten gibt es, den gesamten Prozess „Lohn“ deutlich zu vereinfachen? Welche lohnspezifischen Bürokratiehürden sind zu nehmen? Für diesen Blick über den Tellerrand begrüßt BStBK-Vizepräsident Karl-Heinz Bonjean Experten aus der Berufspraxis. Eine Teilnahme ist in Präsenz oder online möglich. Weitere Informationen zur Anmeldung und zum Programm finden Sie auf www.bstbk.de.