Im November 2024 sollte die W-IdNr. in Deutschland schrittweise eingeführt werden, um durch die W-IdNr als zentrales Identifikationsmerkmal wirtschaftlich Tätige im Besteuerungsverfahren eindeutig identifizieren zu können. Die Mitteilung der W-IdNr. erfolgt für wirtschaftlich Tätige, die durch einen Steuerberater vertreten sind, elektronisch in das ELSTER-Postfach des bevollmächtigten Steuerberaters. Bei der Vergabe der W-IdNr. war es zu Problemen gekommen (s. unsere Aktuelle Meldung vom 03.12.2024).

Neben den genannten Problemen wurden in der Folgezeit weitere Probleme sichtbar, sodass auf dringendes Anraten der Bundessteuerberaterkammer die Vergabe und Mitteilung der W-IdNr. ausgesetzt wurde. Nun soll es wie folgt weitergehen:

Ein Leitfaden des Versorgungswerkes der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen informiert über die Rolle der berufsständischen Altersversorgung und gibt einen Überblick über die wichtigsten Daten und Fakten zur Entstehung der berufsständischen Versorgungswerke sowie der Organisation, Sicherheit und Rentabilität. Außerdem gibt er einen Ausblick für die Zukunft. Der Leitfaden beschreibt, wie Versorgungswerke als bewährtes Element der ersten Säule der gesetzlichen Alterssicherungssysteme in Deutschland effizient arbeiten und somit eine wichtige Aufgabe erfüllen, indem sie die Allgemeinheit von den Rentenkosten und dem Längerlebigkeitsrisiko von Freiberuflern entlasten. Darüber hinaus unterstützt der Leitfaden bei der Ansprache und Kommunikation in der Außendarstellung und bei der Beantwortung von wiederkehrenden Fragestellungen sowie bei der Aufklärung über die allgemeine Bedeutung von berufsständischen Versorgungswerken. Sie finden den Leitfaden hier:

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Corona – Absicherungsprogramm für Messen und Ausstellungen

Das BMWi hat eine besondere Unterstützungsmaßnahme für die gewerbliche Veranstaltungswirtschaft aufgelegt.

Nach Beendigung der Lockdown-Maßnahmen können erst seit Anfang September 2021 in ganz Deutschland wieder Messen und gewerbliche Ausstellungen stattfinden. Viele Veranstalter sind dabei mit dem Problem konfrontiert, dass sich die Planung von Messen und Ausstellungen über einen vergleichsweise langen Zeitraum erstreckt und zum Teil sehr hohe Kosten erfordert. Während diese Kosten vor Ausbruch der Corona-Pandemie durch entsprechende Veranstaltungsausfallversicherungen abgesichert werden konnten, ist dies gegenwärtig mit Blick auf behördliche Veranstaltungsuntersagungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nicht mehr möglich (Marktversagen).

Um trotz dieser erschwerten Rahmenbedingungen Anreize zur Planung und Durchführung von Messen und Ausstellungen setzen zu können, haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, die bereits aus dem „Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen” bekannte Ausfallabsicherung auf den Bereich der gewerblichen Veranstaltungen (Messen und Ausstellungen) zu erweitern. Anders als beim Sonderfonds Kulturveranstaltungen geht es hier allerdings nur um eine Ausfallabsicherung (keine Wirtschaftlichkeitshilfe), die aus beihilferechtlichen Gründen auf die Konstellation des vollständigen Veranstaltungsausfalls (keine Verschiebungen, keine Kapazitätsreduzierungen) beschränkt ist.

Die Landingpage www.sonderfonds-messe.de mit den relevanten Programminformationen ist Mitte Oktober freigeschaltet worden. Es können Veranstaltungen mit einem planmäßigen Durchführungsdatum bis zum 30.09.2022 abgesichert werden. Außerdem gibt es einen FAQ-Katalog.

Messeveranstalter, die sich für die Ausfallabsicherung qualifizieren wollen, müssen sich zunächst registrieren und dabei eine von einem prüfenden Dritten geprüfte Ex-ante Kostenkalkulation der Veranstaltung einreichen. Wird die Veranstaltung abgesagt und die Ausfallabsicherung beantragt, muss das Unternehmen eine Aufstellung (und einen Nachweis) über die tatsächlich entstandenen Kosten (abzüglich aller veranstaltungsbezogenen Einnahmen) vorlegen, die von einem prüfenden Dritten erstellt oder geprüft wurde.

Aufgrund der zuletzt positiven Entwicklung der Pandemiesituation in Deutschland geht das BMWi davon aus, dass es tatsächlich nur wenige Anwendungsfälle geben wird.