Die Finanzverwaltung NRW wird weder für das laufende Jahr noch für künftige Jahre eine Information zu konkreten Prüffeldern herausgeben. Dies teilte sie den Steuerberaterkammern in Nordrhein-Westfalen in einem Schreiben vom April 2025 mit. Zu den Beweggründen äußert sich die Finanzverwaltung NRW wie folgt:

Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) wurde am 8. April 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht – BGBl. 2025 Teil I, Nr. 105 (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/105/VO.html). Die Änderungen und somit insbesondere auch die Gebührenerhöhungen, über die wir in den Kammermitteilungen Nr. 153 vom 21.03.2025 berichtet hatten, treten zum 1. Juli 2025 in Kraft.

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Corona-Wirtschaftshilfen: Abschaltung der Expertenhotline ab 1. April 2025

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat mitgeteilt, dass die zentrale telefonische Expertenhotline für prüfende Dritte ab dem 1. April 2025 nicht mehr zur Verfügung stehen wird. Fachliche Anfragen zu den Corona-Hilfsprogrammen werden laut BMWK künftig über das neue Kontaktformular unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de direkt zur Bearbeitung an die Bewilligungsstellen weitergeleitet. Das neue Kontaktformular soll demnach den bisherigen Support mit einer zentralen Telefonnummer ablösen. Technische Fragen können ebenfalls über das neue Kontaktformular eingereicht werden. Diese werden dann weiterhin an den technischen Service Desk zugeleitet und dort bearbeitet.