Die Finanzverwaltung NRW wird weder für das laufende Jahr noch für künftige Jahre eine Information zu konkreten Prüffeldern herausgeben. Dies teilte sie den Steuerberaterkammern in Nordrhein-Westfalen in einem Schreiben vom April 2025 mit. Zu den Beweggründen äußert sich die Finanzverwaltung NRW wie folgt:

Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) wurde am 8. April 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht – BGBl. 2025 Teil I, Nr. 105 (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/105/VO.html). Die Änderungen und somit insbesondere auch die Gebührenerhöhungen, über die wir in den Kammermitteilungen Nr. 153 vom 21.03.2025 berichtet hatten, treten zum 1. Juli 2025 in Kraft.

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DESTATIS-Umfrage zur Unterstützung bei der Erfüllungsaufwandsermittlung Transparenzregistergesetz/Geldwäschegesetz (GwG)

Das Statistische Bundesamt (DESTATIS) bittet um Unterstützung bei der Ermittlung des bürokratischen Aufwands der Einhaltung der allgemeinen Sorgfaltspflichten nach § 10 GwG und speziell nach den Änderungen durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz. Berufsangehörige, die im Arbeitsalltag von diesen Bestimmungen betroffen sind, können unter https://destatis.sslsurvey.de/Erfuellungsaufwandsmessung_Transparenzregistergesetz einen Online-Fragebogen ausfüllen. Die Teilnahme ist bis zum 12. Juli 2024 möglich und dauert etwa 10 Minuten. 

DESTATIS wird den Erfüllungsaufwand, bestehend aus Zeit- und Sachaufwand, für die unterschiedlichen Normadressaten (Bürger, Wirtschaft, Verwaltung) messen und darstellen. Dies geschieht im Rahmen von „Nachmessungen“ etwa zwei Jahre nach Inkrafttreten eines Gesetzes zur Überprüfung der Schätzung im Gesetzesentwurf. Das Gesetz ist zum 1. August 2021 in Kraft getreten. Änderungen des Erfüllungsaufwands wurden vor Inkrafttreten des Gesetzes vor allem in Bezug auf die Umstellung des Transparenzregisters zu einem Vollregister erwartet. Mit Hilfe des Fragebogens möchte DESTATIS einen Einblick in die Praxis der o.g. Sorgfaltspflichten bekommen.