Seit November 2024 wird die W-IdNr. in Deutschland schrittweise eingeführt. Ziel ist es, wirtschaftlich Tätige im Besteuerungsverfahren eindeutig zu identifizieren. Daher wird die W-IdNr. einmalig vergeben und bleibt auch bei einem Umzug des Betriebssitzes innerhalb Deutschlands unverändert. Die Vergabe erfolgt automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – eine Beantragung ist nicht erforderlich. Zunächst erhalten Unternehmen, die bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) besitzen, eine W-IdNr., werden aber nicht individuell informiert. Stattdessen erfolgt die Bekanntgabe über das Bundessteuerblatt. Unternehmen ohne USt-IdNr. erhalten ihre W-IdNr. über ihr ELSTER-Benutzerkonto, sofern sie der elektronischen Mitteilung zugestimmt und ein aktives Benutzerkonto eingerichtet haben. Bis zur vollständigen Vergabe der W-IdNr., die voraussichtlich Ende 2026 abgeschlossen sein wird, bleibt die Angabe der W-IdNr. optional. Danach wird die W-IdNr. das zentrale Identifikationsmerkmal in der Kommunikation mit den Finanzbehörden. Weitere Details - auch zu den kürzlich aufgetretenen Problemen bei der Vergabe der W-IdNr. - finden Sie auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern.

Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 18.11.2024 die fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Finanzamtszuständigkeitsverordnung erlassen. 

Durch die Änderungsverordnung werden zum 11.01.2025 alle bestehenden Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung in das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität des Landes Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) integriert. Damit bündelt und vernetzt das Land besondere Expertise und Kompetenzen der Finanzverwaltung, um landesweit noch schneller, entschiedener und effektiver gegen Steuerkriminalität, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorzugehen.

Außerdem sieht die Änderungsverordnung zum 11.01.2025 eine Zentralisierung im Finanzamt Borken für die Umsatzbesteuerung sowie für die Besteuerung der ertragsteuerlichen Betriebe gewerblicher Art der in die Zuständigkeit von Nordrhein-Westfallen fallenden ansässigen Bundesbehörden vor. Für die Außenprüfungen dieser Einheiten des Bundes wird die GKPB Krefeld für zuständig erklärt.

Zudem hat sich die landesweite Servicehotline der Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen bewährt und die Erprobungsklausel wird in eine dauerhafte Regelung überführt.

Die Verordnung wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen sowie im Bundessteuerblatt - Teil I - verkündet.

Startseite

Die Steuerberaterplattform und das besondere elektronische Steuerberaterpostfach

Die Bundessteuerberaterkammer arbeitet derzeit an einer so genannten Steuerberaterplattform. Diese soll zum 1.1.2023 starten. Erste Ausbaustufe ist das besondere elektronische Steuerberaterpostfach, kurz beSt.

Mit der Steuerberaterplattform soll es dem Berufsstand u. a. ermöglicht werden, zukünftig auch an OZG-Diensten (Onlinezugangsgesetz) teilzunehmen. Das zentrale Element der Steuerberaterplattform, auf dem alle Ausbaustufen und zukünftigen Anwendungsfälle aufbauen, ist die anerkannte digitale Berufsträger-Identität. Diese ist an ein Nachrichten-Postfach, das beSt, geknüpft, welches wiederum den gesetzlichen Anforderungen im EGVP-Nachrichtenverkehr (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) genügt. Die digitale Identität des Steuerberaters wird mit Umsetzung des beSt direkt mit der Berufsträgereigenschaft verknüpft.

Die Steuerberaterplattform bietet dem Berufsstand einen digitalen Raum, in dem er durch ein hochsicheres Identifizierungs- und Authentifizierungsverfahren mit einer digitalen Identität auftreten kann. Damit bildet sie die Grundlage für das Andocken an andere digitale Ökosysteme, wie zum Beispiel an das der Finanzgerichte. Der weitere Ausbau der Steuerberaterplattform soll schrittweise erfolgen, zum Beispiel die weitere Kommunikation auch mit den Sozialträgern auf einem hohen Sicherheitsniveau dank der digitalen Identität.

Mit der Einrichtung des beSt schafft die Bundesteuerberaterkammer (BStBK) die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für eine eindeutige, anerkannte und damit vertrauenswürdige digitale Adresse für alle Steuerberater und Kanzleien, für Nachrichten, die den versendenden Steuerberater eindeutig als Steuerberater ausweist und ihn rechtssicher erreichbar macht. Der Berufsstand kann dann auf Augenhöhe und medienbruchfrei mit den anderen rechtsberatenden Berufen am EGVP-Nachrichtenverkehr teilnehmen, wie z. B. mit Rechtsanwälten, Notaren und auch den Steuerberaterkammern. Die Verwaltung der Adressen und die Sicherheit liegen immer in der Hoheit des Berufsstandes: Der Registerabgleich erfolgt über die Steuerberaterkammern als Selbstverwaltungsorgan.

Um medienbruchfrei zu bleiben, stellt die BStBK den Fachsoftwareherstellern eine Schnittstelle zur Steuerberaterplattform und damit gleichzeitig zum beSt zur Verfügung, so dass Steuerberater die Plattform und das beSt direkt in ihre Fachsoftware integrieren können. Für Fälle ohne Fachsoftware wird es einen Basis-Client zur Nutzung geben.

Um die Steuerberaterplattform nutzen zu können, muss grundsätzlich eine einmalige Identifizierung und Authentifizierung vorgenommen werden. Dies erfolgt über den neuen Personalausweis (nPA) mit eID. Sollte auf dem persönlichen nPA die eID-Funktion noch nicht aktiviert sein, sollte dies frühzeitig veranlasst werden.

Da es sich bei der Kommunikation über das beSt um sensible Daten der Mandantschaft handelt, ist Sicherheit das oberste Gebot. Daher wird beim beSt der Nachrichtenverkehr mit einer durchgängigen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gesichert. Somit liegen die übermittelten Nachrichten außerhalb der Verfügungsbereiche von Absender und Empfänger zu keinem Zeitpunkt unverschlüsselt vor.

Digitale Prozesse begleiten den Berufsstand nicht erst seit der Corona-Pandemie im Kanzleialltag, schon immer hat die Digitalisierung in der Steuerberaterbranche einen hohen Stellenwert. Je weiter die Digitalisierung auch in weiteren Bereichen der Verwaltung voranschreitet, umso mehr verändert sie auch die Arbeit von Steuerberatern und schafft darüber hinaus neue Perspektiven und Chancen. Die Steuerberaterplattform ist daher ein großer Schritt in Richtung Zukunft für einen noch moderneren und digitaleren Berufsstand.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundessteuerberaterkammer zur Plattform unter folgenden Link und im FAQ-Katalog der BStBK.