20 Steuerberaterkammern – darunter auch die Steuerberaterkammer Düsseldorf – haben ein gemeinsames Internetangebot entwickelt, das allen Kammer-Mitgliedern und deren Mitarbeitern zur Verfügung steht. Über das Antragsportal können nun diverse Anträge, Befugnisse und Zulassungen online abgewickelt werden. Der Zugang erfolgt dabei entweder über die Steuerberaterplattform oder über eine persönliche ID, die bei der Registrierung vergeben wird. Das Antragsportal ist darüber hinaus über die Serviceportale der einzelnen Bundesländer erreichbar.

Der Bundesrechnungshof möchte eine höhere Sensibilität für das Thema Kapitaleinkünfte schaffen. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass Kapitaleinkünfte, die nicht dem Steuerabzug an der Quelle unterlegen haben, durch den Empfänger in seiner Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen. Darunter fallen insbesondere auch Prozess- und Verzugszinsen, die zwischen den Verfahrensbeteiligten im Privatbereich abgewickelt werden und die ebenfalls zu steuerpflichtigen Kapitaleinkünften führen. Er bittet darum, dass Steuerberater ihre Mandanten entsprechend informieren.

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Digitaler Finanzbericht: Implementierung des Rückkanals

Seit dem 01.04.2018 kann der „Digitale Finanzbericht“ (DiFin) als bundesweiter Standard zur Übermittlung von Jahresabschlüssen und Einnahmenüberschussrechnungen an die am Verfahren teilnehmenden Finanzinstitute genutzt werden. Mittlerweile sind ca. 1.000 Finanzinstitute beteiligt. Im Jahr 2022 gab es auf diesem Weg ca. 60.000 Übermittlungen. Nach wie vor ist auch eine Einreichung in Papierform möglich. Die Bundessteuerberaterkammer hat den DiFin-Prozess von Beginn an intensiv begleitet und zusammen mit dem Deutschen Steuerberaterverband e.V. und dem Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. auf die Implementierung eines Rückkanals hingewirkt, wodurch den wirtschaftlichen Beratern automatisiert verarbeitbare Informationen bereitgestellt werden sollen. Bislang handelte es sich um eine reine Einbahnstraße digitaler Informationen.

Nachdem im letzten Jahr eine Testphase (sog. Family & Friends-Phase) zur Implementierung des Rückkanals vorgeschaltet wurde, ging der Rückkanal in diesem Jahr endlich an den Start. Dabei werden Informationen z. B. zu Kontokorrentkonten und Darlehen mit Einzelinformationen wie Auszahlung, Zinsbindung, Sollzins, Gebühren sowie den Zins- und Tilgungsplänen oder Sicherheitenübersichten an den Steuerberater zurückübermittelt.

Dies sind die zum Bereitstellungszeitpunkt aktuellen Informationen sowie vorgesehene Kontobewegungen. Der Rückkanal ist aber kein Ersatz für Kontoauszüge, Darlehensverträge oder Saldenbestätigungen. Voraussetzung für eine Rückübermittlung ist, dass das jeweilige Kreditinstitut an dem Verfahren teilnimmt und der Bankkunde bzw. Mandant eine erweiterte Teilnahme- und Verbindlichkeitserklärung (mit Rückkanal) unterschrieben hat.

Im Zuge der Weiterentwicklung des DiFin soll in einer nächsten Ausbaustufe die Möglichkeit geschaffen werden, dass Steuerberater neben Jahresabschlussinformationen freiwillig auch strukturierte Kontennachweise zum Jahresabschluss der Finanzbuchhaltung des berichtenden Unternehmens an das Kreditinstitut übermitteln können. Diese optional (durch Hakensetzung) übermittelten Positionen sind nicht Bestandteil des aufgestellten Abschlusses und daher eindeutig als solche gekennzeichnet (über eine Fußnote im übermittelten Datensatz eindeutig erkenn- und auswertbar). Ebenso wird über zusätzliche Rückkanal-Informationen für eine nächste Ausbaustufe diskutiert. Weitere Informationen sowie eine Liste der teilnehmenden Finanzinstitute finden Sie hier.