20 Steuerberaterkammern – darunter auch die Steuerberaterkammer Düsseldorf – haben ein gemeinsames Internetangebot entwickelt, das allen Kammer-Mitgliedern und deren Mitarbeitern zur Verfügung steht. Über das Antragsportal können nun diverse Anträge, Befugnisse und Zulassungen online abgewickelt werden. Der Zugang erfolgt dabei entweder über die Steuerberaterplattform oder über eine persönliche ID, die bei der Registrierung vergeben wird. Das Antragsportal ist darüber hinaus über die Serviceportale der einzelnen Bundesländer erreichbar.

Der Bundesrechnungshof möchte eine höhere Sensibilität für das Thema Kapitaleinkünfte schaffen. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass Kapitaleinkünfte, die nicht dem Steuerabzug an der Quelle unterlegen haben, durch den Empfänger in seiner Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen. Darunter fallen insbesondere auch Prozess- und Verzugszinsen, die zwischen den Verfahrensbeteiligten im Privatbereich abgewickelt werden und die ebenfalls zu steuerpflichtigen Kapitaleinkünften führen. Er bittet darum, dass Steuerberater ihre Mandanten entsprechend informieren.

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Film zur Steuerberaterplattform

Anfang des Jahres ist der Startschuss für die Steuerberaterplattform und das besondere elektronische Steuerberaterpostfach, kurz beSt, gefallen. Die Bundessteuerberaterkammer hat dazu nun einen neuen Film veröffentlicht, in dem Steuerberater, die das Postfach in der Pilotphase und nach dem Start bereits auf Herz und Nieren geprüft haben, ihre Erfahrungen mit der Einrichtung und der Nutzung schildern. Das Video ist auf dem Youtube-Kanal der BStBK hier verfügbar.

Sie haben Fragen zum beSt? Hier finden Sie sämtliche Informationen rund um die Steuerberaterplattform und das beSt, unter anderem einen FAQ-Katalog, den Download des COM Vibilia StB Edition, Selbsthilfemedien, Klicktutorials, Zugang zum Self-Service sowie Service- und Support-Kontaktdaten.