Das große Jahrestreffen des Berufsstands findet am 8. und 9. Mai 2023 im Congress Center Hamburg statt. Spannende Keynotes, umfangreiche Fortbildung, Informationen zu aktuellen Themen, Top-Referenten und die Begegnung mit Berufskolleginnen und -kollegen – das ist die Mischung, die eine Teilnahme am Deutschen Steuerberaterkongress zu einem Muss für den Berufsstand macht.

Die Vollmachtsdatenbank (VDB) ist nun in einer erweiterten Version mit DIVA II-Funktionen (Digitaler Verwaltungsakt Stufe 2/DIVA II) freigeschaltet worden.

Bei „DIVA II“ handelt es sich um eine weitere Ausbaustufe des bereits seit Frühjahr 2020 in ELSTER-Online integrierten digitalen Verwaltungsakts (DIVA), der es der Finanzverwaltung bislang ermöglicht hat, digitale Einkommensteuererstbescheide an Steuerpflichtige zu übermitteln.

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Finanzausschuss lehnt Fristverlängerung für die Steuererklärung 2020 zunächst ab

Die Ampelparteien im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages haben sich gegen einen Antrag zur Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung 2020 ausgesprochen. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) bedauert die Entscheidung, zunächst an der zu eng gesteckten Frist vom 31. Mai 2022 festzuhalten. Dass die so dringend benötigte Entlastung für Steuerberater verwehrt wird, ist für BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab nicht nachvollziehbar: „Seit Beginn der Corona-Pandemie ist unser Berufsstand im Dauereinsatz für die deutsche Wirtschaft. Die Corona-Hilfsprogramme laufen weiter, hinzu kommen mit deren Schlussabrechnungen und der Grundsteuerreform neue Mammutaufgaben. Um das neben den originären Aufgaben zu meistern, benötigen wir Steuerberater dringend zeitliche Entzerrung und Entlastung bei den Fristen.“ Da sich alle Parteien in der Sache zwar für eine Fristverlängerung ausgesprochen haben, nur die konkrete Ausgestaltung noch für Diskussionen sorgte, ist die BStBK optimistisch, dass zeitnah eine praxistaugliche Regelung gefunden wird. Wie diese konkret aussehen könnte, machte Schwab bereits in einem Brief an den neuen Bundesfinanzminister klar: Eine Fristverlängerung für die Abgabe der Jahressteuererklärungen 2020 in beratenen Fällen um weitere drei Monate und eine sukzessive Rückführung in den Normalzustand über die nächsten sechs Jahre seien dringend nötig. Anders könne der Berufsstand die aktuelle Lage und den massiven Bearbeitungsrückstau in den Steuerberaterkanzleien in den nächsten Jahren nicht bewältigen. Der Vorschlag schafft Rechtssicherheit für Steuerberater und Finanzverwaltung. Die BStBK appelliert an den Gesetzgeber, die dringend benötigte Fristverlängerung schnellstmöglich in einem tragbaren Entwurf zu verabschieden.

 

Stand: 12. Januar 2022