Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) hat ein aktualisiertes Eckpunktepapier veröffentlicht zu solchen Sachverhalten, die nicht der Meldepflicht nach § 43 Abs. 1 GwG unterliegen. Das Papier ist abrufbar im mitgliedergeschützten Bereich unserer Homepage unter der Rubrik "Geldwäsche - Hinweise" sowie im geschützten Bereich der FIU. 

Im Auftrag des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) erhebt das Institut für Freie Berufe (IFB) auch in diesem Jahr wieder die momentane konjunkturelle Lage unter den Freien Berufen. Neben den konjunkturellen Entwicklungen liegt der Fokus bei dieser Befragung auch auf dem Arbeitsumfeld in Freiberufler-Unternehmen. Hierbei werden die Themen New Work, Leistungen für Mitarbeiter, aber auch die Freiberufler selbst und das Arbeiten insgesamt angerissen.

Der BFB freut sich über eine rege Beteiligung der Mitglieder der Freien Berufe. Die Befragung benötigt ca. 12 Minuten Zeit und ist bis zum 28. April 2025 unter folgendem Link erreichbar: www.t1p.de/konjunktur25-1

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Frist für die Grundsteuer-Feststellungserklärung bis 31. Januar 2023 verlängert

Die Frist für die Einreichung der Grundsteuer-Feststellungserklärung wird bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Darauf haben sich Bund und Länder in der Finanzministerkonferenz am 13. Oktober 2022 geeinigt.

Die Bundessteuerberaterkammer hatte mit Eingaben vom 12. November 2021 und vom 27. Juni 2022 sowie in diversen Gesprächen mit Vertretern der Finanzverwaltung eine Fristverlängerung gefordert.