Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) hat ein aktualisiertes Eckpunktepapier veröffentlicht zu solchen Sachverhalten, die nicht der Meldepflicht nach § 43 Abs. 1 GwG unterliegen. Das Papier ist abrufbar im mitgliedergeschützten Bereich unserer Homepage unter der Rubrik "Geldwäsche - Hinweise" sowie im geschützten Bereich der FIU. 

Im Auftrag des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) erhebt das Institut für Freie Berufe (IFB) auch in diesem Jahr wieder die momentane konjunkturelle Lage unter den Freien Berufen. Neben den konjunkturellen Entwicklungen liegt der Fokus bei dieser Befragung auch auf dem Arbeitsumfeld in Freiberufler-Unternehmen. Hierbei werden die Themen New Work, Leistungen für Mitarbeiter, aber auch die Freiberufler selbst und das Arbeiten insgesamt angerissen.

Der BFB freut sich über eine rege Beteiligung der Mitglieder der Freien Berufe. Die Befragung benötigt ca. 12 Minuten Zeit und ist bis zum 28. April 2025 unter folgendem Link erreichbar: www.t1p.de/konjunktur25-1

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Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung für die Corona-Wirtschaftshilfen

Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung für die Corona-Wirtschaftshilfen kann bis zum 31. Dezember 2023 verlängert werden. Voraussetzung für die Gewährung ist eine entsprechende Eingabe durch den beauftragten prüfenden Dritten im digitalen Antragsportal bis spätestens 31. August 2023 (vgl. auch die jeweiligen Vollzugshinweise unter Ziffer 6 Abs. 5).

Nachdem das Bundesministerium für Wirtschaft der Anregung der Bundessteuerberaterkammer, den 31. August 2023 auch auf der Überbrückungshilfe-Homepage aufzunehmen, zunächst nicht folgen wollte, wurde diese Information nun doch auf der Überbrückungshilfe-Homepage veröffentlicht. Demnach sind die Einreichung der Schlussabrechnung sowie die Antragsstellung auf Verlängerung der Schlussabrechnung bis 31. August 2023 möglich. Letztlich liegt damit endlich eine Veröffentlichung des Bundeswirtschaftsministeriums vor.