Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung für die Corona-Wirtschaftshilfen kann bis zum 31. Dezember 2023 verlängert werden. Voraussetzung für die Gewährung ist eine entsprechende Eingabe durch den beauftragten prüfenden Dritten im digitalen Antragsportal bis spätestens 31. August 2023 (vgl. auch die jeweiligen Vollzugshinweise unter Ziffer 6 Abs. 5).
Nachdem das Bundesministerium für Wirtschaft der Anregung der Bundessteuerberaterkammer, den 31. August 2023 auch auf der Überbrückungshilfe-Homepage aufzunehmen, zunächst nicht folgen wollte, wurde diese Information nun doch auf der Überbrückungshilfe-Homepage veröffentlicht. Demnach sind die Einreichung der Schlussabrechnung sowie die Antragsstellung auf Verlängerung der Schlussabrechnung bis 31. August 2023 möglich. Letztlich liegt damit endlich eine Veröffentlichung des Bundeswirtschaftsministeriums vor.