Die elektronische Kommunikation des Berufsstandes mit der Finanzverwaltung war Thema einer gemeinsamen Veranstaltung von Steuerberaterkammer Düsseldorf und Steuerberaterverband Düsseldorf e.V. am 14.05.2025 im Rahmen der Reihe „Dialog im Haus der Steuerberater“. Rund 150 Mitglieder beider Organisationen hatten sich zu der kostenlosen Veranstaltung angemeldet.

Im Rahmen der Fachkräfteinitiative von Bundessteuerberaterkammer, Deutschem Steuerberaterverband e.V. und DATEV eG wurde die Webseite der Unterstützungskampagne erweitert. Ab sofort stehen Kanzleien zahlreiche Materialien für die Mitarbeitergewinnung kostenfrei zur Verfügung.

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Fristverlängerung bei der Schlussabrechnung

Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung wird bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Die Fristverlängerung gilt für beide Pakete der Schlussabrechnung. Im Einzelfall kann eine Verlängerung der Schlussabrechnung bis zum 31. Dezember 2023 beantragt werden.

Fristenübersicht (laut https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/):

Schlussabrechnung Überbrückungshilfe I-III sowie November- und Dezemberhilfe (Paket 1) 
Start Einreichung Paket 1: 5. Mai 2022 für Überbrückungshilfen I-III, November- und Dezemberhilfen
Fristende für Einreichung: 30. Juni 2023 / auf Antrag in Einzelfällen bis 31. Dezember 2023
Frist für Rückzahlungen: Die Bewilligungsstelle wird im Falle einer Rückzahlungsverpflichtung im Schlussbescheid eine angemessene Zahlungsfrist festsetzen.

Schlussabrechnung Überbrückungshilfe III Plus und IV (Paket 2)
Fristende für Einreichung: 30. Juni 2023 / auf Antrag in Einzelfällen bis 31. Dezember 2023
Frist für Rückzahlungen: Die Bewilligungsstelle wird im Falle einer Rückzahlungsverpflichtung im Schlussbescheid eine angemessene Zahlungsfrist festsetzen.

Weitere Informationen: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Schlussabrechnung/schlussabrechnung.html?etcc_med=Push