Das Finanzministerium NRW hat sich mit Schreiben vom 13.03.2024 an die Präsidenten der drei Steuerberaterkammern in NRW gewandt und einen aktuellen Überblick über den Bürgerservice gegeben. Das Ministerium betont, dass es die Angehörigen der steuerberatenden Berufe besonders im Blick hat.

Die ITSG (kurz für Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung) hat darüber informiert, dass die Ausfüllhilfe sv-net für die Lohnabrechnung bereits zum Jahresende abgeschaltet werden sollte. Ab diesem Zeitpunkt sollte der elektronische Datenaustausch ausschließlich nur noch über das neue SV-Meldeportal erfolgen. Die Sozialversicherungsträger sind gemäß § 95a des Sozialgesetzbuches IV gesetzlich verpflichtet, eine Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zur Verfügung zu stellen. Eine Reihe von potenziellen Nutzern ist allerdings noch nicht beim SV-Meldeportal registriert.

Startseite

Zugriff verweigert

Der Zugriff auf die von Ihnen angewählte Seite wurde unterbunden. Diese kann einen der folgende Gründe haben:

  • Sie sind nicht angemeldet oder haben sich noch nicht registriert.
  • Sie verfügen nicht über die notwendigen Rechte um diese Seite zu betreten.
  • Ihre Sitzung wurde wegen zu langer Inaktivität beendet.