Steuerberaterkammer Düsseldorf
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Bei Auszubildenden kann es durchaus vorkommen, dass Lern- und Leistungsdefizite auftreten, und zwar sowohl im schulischen Bereich als auch in der Praxis. In diesen Fällen können die Bemühungen des Ausbildenden um bessere Leistungen durch ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) unterstützt werden. Hierzu informiert die Bundesagentur für Arbeit wie folgt:
Die Leistung zielt darauf ab, Auszubildenden, die besonderer Hilfen bedürfen, durch Förderung des Erlernens von Fachtheorie, Fachpraxis, Stützunterricht zum Abbau von Bildungsdefiziten sowie durch sozial-pädagogische Begleitung die Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer erstmaligen betrieblichen Berufsausbildung zu ermöglichen. Ausbildungsbegleitende Hilfen gehen über betriebs- und ausbildungsübliche Inhalte hinaus.
abH werden von Bildungsträgern angeboten, die sich zuvor über eine öffentliche Ausschreibung der Bundesagentur für Arbeit beworben haben. Die Bundesagentur beauftragt diese Bildungsträger mit der Durchführung der abH.
Alle Auszubildenden mit Bildungsdefiziten, Lücken in Fachtheorie und Fachpraxis, Lernhemmungen, Prüfungsängsten, Sprachproblemen und Schwierigkeiten im sozialen Umfeld.
Stütz- und Förderunterricht in kleinen Gruppen mit erfahrenen Pädagogen zur Aufarbeitung von schulischen Defiziten, Einübung und Vertiefung des Unterrichtsstoffs der Berufsschule, Hausaufgabenhilfe, Hilfe bei individuellen Lernschwächen sowie der Prüfungsvorbereitung.
Nach Vereinbarung einmal oder mehrmals wöchentlich, mindestens drei und höchstens acht Stunden pro Woche, in der Regel für die Dauer eines Jahres.
Die Kosten werden von der Arbeitsagentur übernommen. Dem Ausbildenden entstehen keine Kosten. Eventuell anfallende Fahrtkosten werden dem Auszubildenden erstattet.
Unter Beifügung verschiedener Unterlagen (Berufsausbildungsvertrag, Einverständniserklärung des Ausbildenden, Zeugnis der zuletzt besuchten Schule, Berufsschulzeugnis, Zwischenprüfungszeugnis und ggf. Nachweis über nicht bestandene Prüfung sowie verlängerter Berufsausbildungsvertrag) stellt der Auszubildende bei der für ihn zuständigen Arbeitsagentur, Abteilung Berufsberatung, den entsprechenden Antrag. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die örtliche Agentur für Arbeit.