Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat mitgeteilt, dass die Einreichung der Schlussabrechnung – ohne Einschränkungen für prüfende Dritte – über das nach wie vor gültige Fristende 30. September 2024 hinaus bis einschließlich 15. Oktober 2024 möglich sein wird, u. a. um ggf. technische Probleme der prüfenden Dritten beheben zu können. Bis zum 15. Oktober 2024 eingereichte Schlussabrechnungen werden von der Bewilligungsstelle entgegengenommen und bearbeitet. Der 15. Oktober 2024 ist keine formale Fristverlängerung, sondern eine „technische Übergangsfrist“. 

In den Fällen, in denen bis zum 15. Oktober 2024 keine Schlussabrechnung eingereicht wurde, erhalten die prüfenden Dritten Mahn- und Anhörungsschreiben der Bewilligungsstelle per E-Mail. Im Zuge der Anhörung wird den prüfenden Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme sowie die Option eingeräumt, selbständig eine nachträgliche Freischaltung und Einreichung der Schlussabrechnung bis einschließlich 30. November 2024 im Antragsportal vorzunehmen. 

Im Anschluss daran erfolgen Rückforderungsmaßnahmen, da die Nichteinreichung der Schlussabrechnung die vollständige Rückzahlung der erhaltenen Hilfen zur Folge hat. Eine nachträgliche Einreichung ist dann nur noch in begründeten Einzelfällen nach Rücksprache mit der Bewilligungsstelle möglich. 

Weitere Informationen zu den Corona-Schlussabrechnungen sowie die Telefonnummer der Hotline für prüfende Dritte finden Sie hier: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Nach langwierigen und intensiven Gesprächen zwischen den Präsidenten der drei nordrhein-westfälischen Steuerberaterkammern und der Finanzverwaltung hat das Finanzministerium NRW jetzt Erleichterungen für Steuerberater beim sog. Bürgerservice angekündigt. Über die Tastenauswahl „3“ soll eine Verbindung zur zuständigen Sachbearbeitung oder die Herausgabe der direkten Durchwahlnummer erfolgen. Daneben besteht die Möglichkeit, über ein elektronisches Formular ohne vorherige Registrierung eine Rückrufbitte bei der Sachbearbeitung zu hinterlegen. Wir hoffen, dass die Maßnahmen kurzfristig zu einer spürbaren Verbesserung der Kommunikation zwischen Berater und Finanzverwaltung führen und dass die Wartezeiten in der Hotline deutlich verkürzt werden.  

Weitere Informationen finden Sie in diesem Schreiben des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen:

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Deutscher Steuerberaterkongress 2023 – schon angemeldet?

Das große Jahrestreffen des Berufsstands findet am 8. und 9. Mai 2023 im Congress Center Hamburg statt. Spannende Keynotes, umfangreiche Fortbildung, Informationen zu aktuellen Themen, Top-Referenten und die Begegnung mit Berufskolleginnen und -kollegen – das ist die Mischung, die eine Teilnahme am Deutschen Steuerberaterkongress zu einem Muss für den Berufsstand macht. Bundesfinanzminister Christian Lindner hat sein Kommen zugesagt und wird am 9. Mai über die aktuellen steuerpolitischen Vorhaben der Bundesregierung berichten.

Die Teilnehmer erwarten u. a. folgende Fachthemen:

  • Update Ertragsteuern
  • Brennpunkte im Internationalen Steuerrecht
  • Modernisierung der Betriebsprüfung
  • Geldwäscheprävention in der Steuerkanzlei
  • Umsatzsteuer aktuell
  • Steuerberaterplattform – wie geht es weiter?
  • Nach der Krise ist vor der Krise – Risikomanagement für KMU
  • Die 10 Gebote der Haftungsvermeidung
  • Workshop Zölle und Verbrauchsteuern

Speziell für junge Berufsangehörige bietet die Bundessteuerberaterkammer wieder einen „Treffpunkt junge Steuerberater“ an. Durch Impulsvorträge, Podiumsgespräche und Diskussionen mit dem Publikum ist dieser Programmpunkt besonders praxisnah und lebendig. Eine umfangreiche Fachausstellung voller innovativer Produkte und Dienstleistungsangebote sowie ein Begrüßungs- und ein „Feier-Abend“ runden den Kongress ab.