Beigefügt erhalten Sie einen „Ergänzenden Leitfaden Verbundunternehmen", den uns das
BMWK zugesandt hat. Dieser soll auch in Kürze auf der Homepage des BMWK veröffentlicht
werden.
Das BMWK hat uns dazu Folgendes mitgeteilt:
„Der Leitfaden enthält eine zwischen dem BMWK, den Landesministerien und den Bewilligungsstellen
abgestimmte finale Zusammenfassung und eine übersichtliche Darstellung der
über die Jahre entwickelten Praxis. Neue Vorgaben für den Umgang mit Verbundunternehmen
werden in dem Leitfaden ausdrücklich nicht gemacht.
Gerade auch in Fällen, in denen Auffassungsunterschiede zwischen Antragsteller und Bewilligungsstelle
bestehen, kann der Leitfaden Orientierung geben.“
Falls es weitere Informationen gibt, werden wir Sie entsprechend in Kenntnis setzen.