Die Finanzverwaltung NRW wird weder für das laufende Jahr noch für künftige Jahre eine Information zu konkreten Prüffeldern herausgeben. Dies teilte sie den Steuerberaterkammern in Nordrhein-Westfalen in einem Schreiben vom April 2025 mit. Zu den Beweggründen äußert sich die Finanzverwaltung NRW wie folgt:

Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) wurde am 8. April 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht – BGBl. 2025 Teil I, Nr. 105 (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/105/VO.html). Die Änderungen und somit insbesondere auch die Gebührenerhöhungen, über die wir in den Kammermitteilungen Nr. 153 vom 21.03.2025 berichtet hatten, treten zum 1. Juli 2025 in Kraft.

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Ergänzender Leitfaden Verbundunternehmen

Beigefügt erhalten Sie einen „Ergänzenden Leitfaden Verbundunternehmen", den uns das
BMWK zugesandt hat. Dieser soll auch in Kürze auf der Homepage des BMWK veröffentlicht
werden.

Das BMWK hat uns dazu Folgendes mitgeteilt:

„Der Leitfaden enthält eine zwischen dem BMWK, den Landesministerien und den Bewilligungsstellen
abgestimmte finale Zusammenfassung und eine übersichtliche Darstellung der
über die Jahre entwickelten Praxis. Neue Vorgaben für den Umgang mit Verbundunternehmen
werden in dem Leitfaden ausdrücklich nicht gemacht.

Gerade auch in Fällen, in denen Auffassungsunterschiede zwischen Antragsteller und Bewilligungsstelle
bestehen, kann der Leitfaden Orientierung geben.“


Falls es weitere Informationen gibt, werden wir Sie entsprechend in Kenntnis setzen.