Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat mitgeteilt, dass die Einreichung der Schlussabrechnung – ohne Einschränkungen für prüfende Dritte – über das nach wie vor gültige Fristende 30. September 2024 hinaus bis einschließlich 15. Oktober 2024 möglich sein wird, u. a. um ggf. technische Probleme der prüfenden Dritten beheben zu können. Bis zum 15. Oktober 2024 eingereichte Schlussabrechnungen werden von der Bewilligungsstelle entgegengenommen und bearbeitet. Der 15. Oktober 2024 ist keine formale Fristverlängerung, sondern eine „technische Übergangsfrist“. 

In den Fällen, in denen bis zum 15. Oktober 2024 keine Schlussabrechnung eingereicht wurde, erhalten die prüfenden Dritten Mahn- und Anhörungsschreiben der Bewilligungsstelle per E-Mail. Im Zuge der Anhörung wird den prüfenden Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme sowie die Option eingeräumt, selbständig eine nachträgliche Freischaltung und Einreichung der Schlussabrechnung bis einschließlich 30. November 2024 im Antragsportal vorzunehmen. 

Im Anschluss daran erfolgen Rückforderungsmaßnahmen, da die Nichteinreichung der Schlussabrechnung die vollständige Rückzahlung der erhaltenen Hilfen zur Folge hat. Eine nachträgliche Einreichung ist dann nur noch in begründeten Einzelfällen nach Rücksprache mit der Bewilligungsstelle möglich. 

Weitere Informationen zu den Corona-Schlussabrechnungen sowie die Telefonnummer der Hotline für prüfende Dritte finden Sie hier: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Nach langwierigen und intensiven Gesprächen zwischen den Präsidenten der drei nordrhein-westfälischen Steuerberaterkammern und der Finanzverwaltung hat das Finanzministerium NRW jetzt Erleichterungen für Steuerberater beim sog. Bürgerservice angekündigt. Über die Tastenauswahl „3“ soll eine Verbindung zur zuständigen Sachbearbeitung oder die Herausgabe der direkten Durchwahlnummer erfolgen. Daneben besteht die Möglichkeit, über ein elektronisches Formular ohne vorherige Registrierung eine Rückrufbitte bei der Sachbearbeitung zu hinterlegen. Wir hoffen, dass die Maßnahmen kurzfristig zu einer spürbaren Verbesserung der Kommunikation zwischen Berater und Finanzverwaltung führen und dass die Wartezeiten in der Hotline deutlich verkürzt werden.  

Weitere Informationen finden Sie in diesem Schreiben des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen:

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Girls’Day und Boys’Day zur Berufsorientierung am 25. April 2024

Am 25.04.2024 findet erneut der bundesweite Aktionstag zur Berufsorientierung für Mädchen und Jungen statt, um Jugendlichen Hilfestellungen bei der Berufswahl zu geben und über Berufe jenseits der häufig von Männern bzw. von Frauen gewählten Bereiche zu informieren. Im letzten Jahr erhielten dadurch mehr als 160.000 Jugendliche Einblicke in Berufs- und Studienfelder. Dazu gehört auch die Ausbildung zum/r Steuerfachangestellten mit ihren unterschiedlichen Fortbildungsangeboten.

Beteiligen auch Sie sich an diesem Aktionstag und geben damit Jugendlichen die Möglichkeit, ihre Talente zu entdecken und zu erfahren, welche interessanten Aufgaben mit der Tätigkeit des/der Steuerfachangestellten verbunden sind. Begeistern Sie die Jugendlichen für den Beruf durch praktisches Erleben in Ihrer Kanzlei. Möglicherweise eröffnet sich dadurch auch für Sie die Chance, eine/n interessante/n Kandidaten/in für eine spätere Ausbildung kennenzulernen.

Unter den Links www.girls-day.de und/oder www.boys-day.de können Sie Ihre Teilnahme registrieren. Sobald dies erfolgt ist, können sich Schülerinnen und Schüler bei Ihnen melden, um den Ablauf des Besuchs genauer zu besprechen. Beide Initiativen bieten ein virtuelles Radar, in dem Ihr Praktikumsangebot bundesweit verortet ist.

Die Steuerberaterkammern stellen allen Berufsangehörigen ein „Praktikanten-Paket“ mit Hinweisen zur Durchführung von Praktika in der Steuerberaterkanzlei sowie Musterfälle kostenfrei zur Verfügung. Sie finden das Praktikanten-Paket hier.