Im November 2024 sollte die W-IdNr. in Deutschland schrittweise eingeführt werden, um durch die W-IdNr als zentrales Identifikationsmerkmal wirtschaftlich Tätige im Besteuerungsverfahren eindeutig identifizieren zu können. Die Mitteilung der W-IdNr. erfolgt für wirtschaftlich Tätige, die durch einen Steuerberater vertreten sind, elektronisch in das ELSTER-Postfach des bevollmächtigten Steuerberaters. Bei der Vergabe der W-IdNr. war es zu Problemen gekommen (s. unsere Aktuelle Meldung vom 03.12.2024).

Neben den genannten Problemen wurden in der Folgezeit weitere Probleme sichtbar, sodass auf dringendes Anraten der Bundessteuerberaterkammer die Vergabe und Mitteilung der W-IdNr. ausgesetzt wurde. Nun soll es wie folgt weitergehen:

Ein Leitfaden des Versorgungswerkes der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen informiert über die Rolle der berufsständischen Altersversorgung und gibt einen Überblick über die wichtigsten Daten und Fakten zur Entstehung der berufsständischen Versorgungswerke sowie der Organisation, Sicherheit und Rentabilität. Außerdem gibt er einen Ausblick für die Zukunft. Der Leitfaden beschreibt, wie Versorgungswerke als bewährtes Element der ersten Säule der gesetzlichen Alterssicherungssysteme in Deutschland effizient arbeiten und somit eine wichtige Aufgabe erfüllen, indem sie die Allgemeinheit von den Rentenkosten und dem Längerlebigkeitsrisiko von Freiberuflern entlasten. Darüber hinaus unterstützt der Leitfaden bei der Ansprache und Kommunikation in der Außendarstellung und bei der Beantwortung von wiederkehrenden Fragestellungen sowie bei der Aufklärung über die allgemeine Bedeutung von berufsständischen Versorgungswerken. Sie finden den Leitfaden hier:

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Kurzinformation zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt ab dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit 3.000 oder mehr Mitarbeitern in Deutschland. Ab dem 1. Januar 2024 sinkt die Schwelle auf 1.000 Mitarbeiter ab.

Viele kleinere Unternehmen haben sich mit dem Thema noch nicht befasst, weil andere Probleme vordringlicher waren. Im Sinne einer ganzheitlichen Beratung sollten Steuerberater ihre von dem Gesetz betroffenen Mandanten darauf hinweisen, dass zusätzliche Nachweis- und Berichtspflichten zu erfüllen sind und die Unternehmen sich darauf vorbereiten müssen.

Für eine erste Information von kleinen Unternehmen hat die Offensive Mittelstand einen One-Pager entwickelt, der an die Unternehmen weitergegeben werden kann. Dieser One-Pager kann hier heruntergeladen werden.

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