Die Pflicht zur Abgabe von monatlichen USt-Voranmeldungen für neu gegründete Unternehmen im Jahr der Gründung und im darauffolgenden Jahr wurde durch das Dritte Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz) mit Wirkung vom 1. Januar 2021 für sechs Jahre ausgesetzt. Das BMF führt dazu eine Evaluierung durch, bei der auch die Erfahrungen von Steuerberaterinnen und Steuerberater Berücksichtigung finden sollen und bittet um rege Beteiligung.

Das Finanzministerium NRW hat sich mit Schreiben vom 13.03.2024 an die Präsidenten der drei Steuerberaterkammern in NRW gewandt und einen aktuellen Überblick über den Bürgerservice gegeben. Das Ministerium betont, dass es die Angehörigen der steuerberatenden Berufe besonders im Blick hat.

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Neue Musterverträge für Berufsausübungsgesellschaften

 

Am 01.08.2022 treten umfassende Neuregelungen des Berufsrechts in Kraft, die weitreichende Auswirkungen für Berufsausübungsgesellschaften haben. Die bisherigen Musterverträge für die Anerkennung von Steuerberatungsgesellschaften verlieren dann ihre Bedeutung. Um die Neugründung von Berufsausübungsgesellschaften zu erleichtern haben wir drei Musterverträge für die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft aufgelegt. Es handelt sich um

  • das Muster für eine nach dem StBerG anerkannte Berufsausübungsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH,
  • das Muster für eine nach dem StBerG anerkannte Berufsausübungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaft mbB,
  • das Muster für eine nach dem StBerG anerkannte Berufsausübungsgesellschaft und eine nach der WPO anerkannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH.

Die Musterverträge können auch für jede andere Rechtsform als Vorlage dienen, da die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft rechtsformunabhängig ist. Die Musterverträge finden Sie im mitgliedergeschützten Bereich unserer Homepage unter „Serviceangebote/Musterverträge".

Daneben finden Sie dort auch ein Antragsformular für die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft sowie ein Merkblatt zum Antrag auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft.