Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) hat ein aktualisiertes Eckpunktepapier veröffentlicht zu solchen Sachverhalten, die nicht der Meldepflicht nach § 43 Abs. 1 GwG unterliegen. Das Papier ist abrufbar im mitgliedergeschützten Bereich unserer Homepage unter der Rubrik "Geldwäsche - Hinweise" sowie im geschützten Bereich der FIU. 

Im Auftrag des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) erhebt das Institut für Freie Berufe (IFB) auch in diesem Jahr wieder die momentane konjunkturelle Lage unter den Freien Berufen. Neben den konjunkturellen Entwicklungen liegt der Fokus bei dieser Befragung auch auf dem Arbeitsumfeld in Freiberufler-Unternehmen. Hierbei werden die Themen New Work, Leistungen für Mitarbeiter, aber auch die Freiberufler selbst und das Arbeiten insgesamt angerissen.

Der BFB freut sich über eine rege Beteiligung der Mitglieder der Freien Berufe. Die Befragung benötigt ca. 12 Minuten Zeit und ist bis zum 28. April 2025 unter folgendem Link erreichbar: www.t1p.de/konjunktur25-1

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Webinar zur Einrichtung von beSt

Seit Jahresbeginn besteht für Berufsträger eine passive Nutzungspflicht, d.h. die gesetzliche Pflicht, ihr beSt einzurichten und empfangsbereit vorzuhalten. Für die Kommunikation mit den Finanzgerichten besteht eine aktive Nutzungspflicht. Informationen und Anleitungen zur Einrichtung des beSt gibt es zum einen auf der von der Bundessteuerberaterkammer eingerichteten Webseite www.steuerberaterplattform-bstbk.de. Im mitgliedergeschützten Bereich unserer Kammerhomepage (Rubrik „Für den Berufsstand“) finden Sie außerdem ein knapp einstündiges Video mit praktischen Tipps zur Registrierung. Zum mitgliedergeschützten Bereich

Die Gültigkeit der bereits versandten Registrierungsbriefe wurde bis zum 31.12.2023 verlängert. Sie können sich also noch mit Ihrem bereits erhaltenen Brief registrieren.