20 Steuerberaterkammern – darunter auch die Steuerberaterkammer Düsseldorf – haben ein gemeinsames Internetangebot entwickelt, das allen Kammer-Mitgliedern und deren Mitarbeitern zur Verfügung steht. Über das Antragsportal können nun diverse Anträge, Befugnisse und Zulassungen online abgewickelt werden. Der Zugang erfolgt dabei entweder über die Steuerberaterplattform oder über eine persönliche ID, die bei der Registrierung vergeben wird. Das Antragsportal ist darüber hinaus über die Serviceportale der einzelnen Bundesländer erreichbar.

Der Bundesrechnungshof möchte eine höhere Sensibilität für das Thema Kapitaleinkünfte schaffen. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass Kapitaleinkünfte, die nicht dem Steuerabzug an der Quelle unterlegen haben, durch den Empfänger in seiner Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen. Darunter fallen insbesondere auch Prozess- und Verzugszinsen, die zwischen den Verfahrensbeteiligten im Privatbereich abgewickelt werden und die ebenfalls zu steuerpflichtigen Kapitaleinkünften führen. Er bittet darum, dass Steuerberater ihre Mandanten entsprechend informieren.

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Geldwäscheprävention - Erleichterte Abrufmöglichkeit der Typologiepapiere der FIU durch Verpflichtete

Die BStBK weist darauf hin, dass die von der FIU (Financial Intelligence Unit) herausgegebe-nen Typologiepapiere für Verpflichtete nunmehr leichter auffindbar sind.

Über den Link
https://www.zoll.de/DE/Service_II/FIU-intern/fiu-intern_node.html

und die entsprechende Anmeldung ist der interne Bereich für Verpflichtete auf der Internetseite der FIU erreichbar. Dort findet sich nunmehr unter der Rubrik „Fachliche Informationen“ die Unterrubrik „Typologien (allgemein)“. Nach deren Auswahl werden sämtliche vorhandenen Typologierpapiere angezeigt.

Wir weisen in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass ein Zugang zum internen Bereich der FIU nur nach erfolgreicher Registrierung als Verpflichteter bei goAML möglich ist. Zur Registrierung sind Steuerberater ab 1. Januar 2024 verpflichtet.