Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) hat ein aktualisiertes Eckpunktepapier veröffentlicht zu solchen Sachverhalten, die nicht der Meldepflicht nach § 43 Abs. 1 GwG unterliegen. Das Papier ist abrufbar im mitgliedergeschützten Bereich unserer Homepage unter der Rubrik "Geldwäsche - Hinweise" sowie im geschützten Bereich der FIU. 

Im Auftrag des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) erhebt das Institut für Freie Berufe (IFB) auch in diesem Jahr wieder die momentane konjunkturelle Lage unter den Freien Berufen. Neben den konjunkturellen Entwicklungen liegt der Fokus bei dieser Befragung auch auf dem Arbeitsumfeld in Freiberufler-Unternehmen. Hierbei werden die Themen New Work, Leistungen für Mitarbeiter, aber auch die Freiberufler selbst und das Arbeiten insgesamt angerissen.

Der BFB freut sich über eine rege Beteiligung der Mitglieder der Freien Berufe. Die Befragung benötigt ca. 12 Minuten Zeit und ist bis zum 28. April 2025 unter folgendem Link erreichbar: www.t1p.de/konjunktur25-1

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Geldwäscheprävention - Erleichterte Abrufmöglichkeit der Typologiepapiere der FIU durch Verpflichtete

Die BStBK weist darauf hin, dass die von der FIU (Financial Intelligence Unit) herausgegebe-nen Typologiepapiere für Verpflichtete nunmehr leichter auffindbar sind.

Über den Link
https://www.zoll.de/DE/Service_II/FIU-intern/fiu-intern_node.html

und die entsprechende Anmeldung ist der interne Bereich für Verpflichtete auf der Internetseite der FIU erreichbar. Dort findet sich nunmehr unter der Rubrik „Fachliche Informationen“ die Unterrubrik „Typologien (allgemein)“. Nach deren Auswahl werden sämtliche vorhandenen Typologierpapiere angezeigt.

Wir weisen in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass ein Zugang zum internen Bereich der FIU nur nach erfolgreicher Registrierung als Verpflichteter bei goAML möglich ist. Zur Registrierung sind Steuerberater ab 1. Januar 2024 verpflichtet.