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News-Archiv

Die konjunkturelle Lage und vor allem die Zukunftseinschätzungen der Freiberufler und Freiberuflerinnen sind unter den aktuellen wirtschaftlichen und politischen Bedingungen wichtiger denn je. Daher bittet der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) in Berlin um rege Teilnahme an der turnusmäßig vom Institut Freier Berufe (IFB) in Nürnberg durchgeführten Umfrage zur Konjunktureinschätzung in den Freien Berufen, um einen möglichst validen Überblick auf die Lage der Freien Berufe zu ermöglichen. Das Ausfüllen des Fragebogens dauert ca. 10 Minuten.

Steuerberater sind Verpflichtete im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 12 Geldwäschegesetz (GwG) und als solche gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 GwG ab 01.01.2024 verpflichtet, sich beim von der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) betriebenen elektronischen Meldeportal goAML zu registrieren. Geldwäscherechtlich relevante Verdachtsfälle sind der FIU ausschließlich über dieses Portal zu melden. Die Registrierungspflicht gilt dabei unabhängig von der Abgabe einer solchen Verdachtsmeldung.

20 Steuerberaterkammern – darunter auch die Steuerberaterkammer Düsseldorf – haben ein gemeinsames Internetangebot entwickelt, das allen Kammer-Mitgliedern und deren Mitarbeitern zur Verfügung steht. Über das Antragsportal können nun diverse Anträge, Befugnisse und Zulassungen online abgewickelt werden. Der Zugang erfolgt dabei entweder über die Steuerberaterplattform oder über eine persönliche ID, die bei der Registrierung vergeben wird. Das Antragsportal ist darüber hinaus über die Serviceportale der einzelnen Bundesländer erreichbar.

Der Bundesrechnungshof möchte eine höhere Sensibilität für das Thema Kapitaleinkünfte schaffen. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass Kapitaleinkünfte, die nicht dem Steuerabzug an der Quelle unterlegen haben, durch den Empfänger in seiner Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen. Darunter fallen insbesondere auch Prozess- und Verzugszinsen, die zwischen den Verfahrensbeteiligten im Privatbereich abgewickelt werden und die ebenfalls zu steuerpflichtigen Kapitaleinkünften führen. Er bittet darum, dass Steuerberater ihre Mandanten entsprechend informieren.

Bis Anfang September haben sich bereits rund 53.000 Steuerberaterinnen und Steuerberater auf der Steuerberaterplattform registriert. Die Gesamtzahl der aktivierten besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer (beSt) beläuft sich auf rund 61.000. Dabei liegen die Postfächer der BAG, also die Gesellschaftspostfächer, leicht vorne mit einer Aktivierungsquote von rund 61 %, bei den natürlichen Personen sind es rund 50 %.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat auf das Drängen der Bundessteuerberaterkammer reagiert und die Abgabefrist für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen ein weiteres Mal verlängert: Die Schlussabrechnungen können jetzt bis zum 31. Oktober 2023 eingereicht werden. Wenn Sie dies als prüfende Dritte nicht schaffen, müssen Sie bis dahin zumindest eine Verlängerung im digitalen Antrags-System beantragen. Bis zum 31. März 2024 müssen Sie die Schlussabrechnungen dann aber abgeben. Bereits beantragte und erteilte Fristverlängerungen (bisher 31. Dezember 2023) werden ebenfalls bis zu diesem Termin automatisch verlängert.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat auf das Drängen der Bundessteuerberaterkammer reagiert und die Abgabefrist für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen ein weiteres Mal verlängert: Die Schlussabrechnungen können jetzt bis zum 31. Oktober 2023 eingereicht werden. Wenn Sie dies als prüfende Dritte nicht schaffen, müssen Sie bis dahin zumindest eine Verlängerung im digitalen Antrags-System beantragen. Bis zum 31. März 2024 müssen Sie die Schlussabrechnungen dann aber abgeben. Bereits beantragte und erteilte Fristverlängerungen (bisher 31. Dezember 2023) werden ebenfalls bis zu diesem Termin automatisch verlängert.

Um den Ablauf der Abschlussprüfung nach dem Bezug von Kurzarbeitergeld ging es bei einer Dialog-Veranstaltung von Steuerberaterkammer Düsseldorf und Steuerberaterverband Düsseldorf e.V. am 06.09.2023 – ein Thema, das den Berufsstand derzeit vermehrt beschäftigt.

Anfang August hat die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefordert, die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung bzw. Beantragung einer Verlängerung bis Ende Dezember 2023 (statt 31. August 2023) und im Falle einer beantragten Verlängerung bis 31. Dezember 2024 (statt 31. Dezember 2023) zu verlängern.

Als Statistisches Landesamt sucht Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) für die amtliche Statistik „Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023“ (kurz EVS) rund 2.000 Privathaushalte von Selbstständigen, Freiberuflern und Freelancern in Nordrhein-Westfalen, die bereit sind 3 Monate lang ein Haushaltsbuch führen. Die EVS bildet unter anderem die Grundlage für die Berechnung der Inflationsrate, der Bürgergeld-Regelsätze und des Verbraucherpreisindex.