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News-Archiv

Für die Evaluierung der Körperschaftsteuer-Option nach § 1a KStG wurde eine Bund-/Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet. Da es von optierenden Gesellschaften noch keine Veranlagungsdaten für den Zeitraum der Optionsausübung gibt, hat das BMF den Berufsstand darum gebeten, der Arbeitsgruppe die Erfahrungen aus Praxisfällen mitzuteilen.

Mit Schreiben vom 9. August 2022 hatte die Bundessteuerberaterkammer gegenüber dem Bundesministerium der Justiz gefordert, die Frist zur Offenlegung der Jahresabschlüsse nach § 325 HGB temporär zu verlängern bzw. sämtliche in diesem Zusammenhang anfallende Sanktionen auszusetzen. Diese Forderung hat das BMJ nun abgelehnt. 

Art. 5n der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurde neu gefasst (Änderungsverordnung (EU) 2022/1904 des Rates vom 6. Oktober 2022). Die Änderung trat am 7. Oktober 2022 in Kraft, einen Tag nach der Verkündung im Amtsblatt der Europäischen Union (L 2591 vom 6. Oktober 2022).

Die Frist für die Einreichung der Grundsteuer-Feststellungserklärung wird bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Darauf haben sich Bund und Länder in der Finanzministerkonferenz am 13. Oktober 2022 geeinigt.

Die Bundessteuerberaterkammer hatte mit Eingaben vom 12. November 2021 und vom 27. Juni 2022 sowie in diversen Gesprächen mit Vertretern der Finanzverwaltung eine Fristverlängerung gefordert.

Mit der Einladung zur Mitgliederversammlung sind die Mitglieder gem. § 5 Abs.1 der Wahlordnung zur Einreichung von schriftlichen Wahlvorschlägen aufgefordert worden. Bei der Kammergeschäftsstelle sind die folgenden schriftlichen Wahlvorschläge fristgerecht eingegangen.

Anfang kommenden Jahres startet die Steuerberaterplattform und mit ihr das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt). Um den Berufsstand bestmöglich vorzubereiten, bietet die Bundessteuerberaterkammer im November 2022 vier kostenfreie Live-Webinare zur Einführung der Steuerberaterplattform und des beSt an. Inhaltlich wird es um folgende Punkte gehen:

Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung wird bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Die Fristverlängerung gilt für beide Pakete der Schlussabrechnung. Im Einzelfall kann eine Verlängerung der Schlussabrechnung bis zum 31. Dezember 2023 beantragt werden.

Rechtsanwälte, die in Steuerberatungsgesellschaften oder in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften tätig sind, können zukünftig nur noch als Syndikus-Rechtsanwalt von der Pflicht befreit werden, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. 

Am 01.07.2022 startete die Abgabe der Feststellungserklärungen für die Neuberechnung der Grundsteuer. Das Finanzministerium NRW hat die Präsidenten der Steuerberaterkammer in NRW über eine erste Bestandsaufnahme unterrichtet. Danach sind mit Stand 21.07.2022 rund 284.000 Erklärungen elektronisch über den ELSTER-Eingangsserver eingegangen.

Am 01.08.2022 treten umfassende Neuregelungen des Berufsrechts in Kraft, die weitreichende Auswirkungen für Berufsausübungsgesellschaften haben. Die bisherigen Musterverträge für die Anerkennung von Steuerberatungsgesellschaften verlieren dann ihre Bedeutung. Um die Neugrün-dung von Berufsausübungsgesellschaften zu erleichtern haben wir drei Musterverträge für die An-erkennung als Berufsausübungsgesellschaft aufgelegt.