Für die Evaluierung der Körperschaftsteuer-Option nach § 1a KStG wurde eine Bund-/Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet. Da es von optierenden Gesellschaften noch keine Veranlagungsdaten für den Zeitraum der Optionsausübung gibt, hat das BMF den Berufsstand darum gebeten, der Arbeitsgruppe die Erfahrungen aus Praxisfällen mitzuteilen.