Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 28. April 2023 – XI B 10/22 – entschieden, dass Steuerberater seit dem 1. Januar 2023 zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) verpflichtet sind.
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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 28. April 2023 – XI B 10/22 – entschieden, dass Steuerberater seit dem 1. Januar 2023 zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) verpflichtet sind.
Die Europäische Kommission führt eine Umfrage durch zu Erfahrungen zur nationalen Umsetzung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und bittet um Teilnahme.
Die Präsidenten der drei nordrhein-westfälischen Steuerberaterkammern stehen im regelmäßigen Austausch mit dem Steuerabteilungsleiter im Finanzministerium, Herr Ministerialdirigent Dr. Winfred Bernhard. Als Ergebnis eines der zuletzt geführten Gespräche hat das Finanzministerium der Steuerberaterkammer Düsseldorf nun zwei Dokumente zur Verfügung gestellt: eine Übersicht der Möglichkeiten digitaler Kommunikation mit den Finanzämtern des Landes Nordrhein-Westfalen (Link s.u.) und Informationen zum Vorgehen zur Berichtigung des Mandantenstamms für Zwecke des Kontingentierungsverfahrens – Sonderproblematik im Zusammenhang mit der Übermittlung elektronischer Vollmachten. Dieses Dokument finden unsere Mitglieder im mitgliedergeschützten Bereich der Kammerhomepage in der Rubrik „Für den Berufsstand“.
Steuerberater können seit dem Inkrafttreten des StaRUG (kurz für Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) von den Restrukturierungsgerichten als Restrukturierungsbeauftragte sowie als Sanierungsmoderatoren bestellt werden. Um den Berufsstand zu unterstützen, will die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) ein neues Verzeichnis für Restrukturierungsbeauftragte schaffen. Über dieses sollen die zuständigen Restrukturierungsgerichte und zu einem späteren Zeitpunkt auch die Mandantschaft die Möglichkeit erhalten, speziell fortgebildete Berufsangehörige zu finden.
Die Bundessteuerberaterkammer veranstaltet am Donnerstag, 6. Juli 2023, ab 14.30 Uhr, ein Hybrid-Symposium zum Thema „Aus der Krise lernen: Lohn digitaler und unbürokratischer?“. Die Veranstaltung wird parallel online und im Quadriga Forum, Werderscher Markt 13, 10117 Berlin, stattfinden. Bitte merken Sie sich diesen Termin jetzt schon vor. Weitere Informationen folgen.
Das große Jahrestreffen des Berufsstands findet am 8. und 9. Mai 2023 im Congress Center Hamburg statt. Spannende Keynotes, umfangreiche Fortbildung, Informationen zu aktuellen Themen, Top-Referenten und die Begegnung mit Berufskolleginnen und -kollegen – das ist die Mischung, die eine Teilnahme am Deutschen Steuerberaterkongress zu einem Muss für den Berufsstand macht.
Die Vollmachtsdatenbank (VDB) ist nun in einer erweiterten Version mit DIVA II-Funktionen (Digitaler Verwaltungsakt Stufe 2/DIVA II) freigeschaltet worden.
Bei „DIVA II“ handelt es sich um eine weitere Ausbaustufe des bereits seit Frühjahr 2020 in ELSTER-Online integrierten digitalen Verwaltungsakts (DIVA), der es der Finanzverwaltung bislang ermöglicht hat, digitale Einkommensteuererstbescheide an Steuerpflichtige zu übermitteln.
In der Kabinettsitzung am Dienstag, 14. März 2023, hat die Landesregierung eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist für die Soforthilfe über den 30. Juni 2023 hinaus bis zum 30. November 2023 beschlossen.
Gegenstand des Kabinettbeschlusses ist auch, dass alle Schlussbescheide, die bestandskräftig geworden sind – gegen die also nicht fristgerecht Klage erhoben wurde – aufrechterhalten werden. Aus einem Schlussbescheid folgt in Fällen einer Überkompensation die Verpflichtung des Antragstellenden zur Rückzahlung der Soforthilfe in dem Umfang der Überkompensation. Eine andere Bewertung ergibt sich nach Ansicht der Landesregierung auch nicht aus den erstinstanzlichen Urteilen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf (Az.: 20 K 7488/20, 20 K 393/22, 20 K 217/21), Köln (Az.: 16 K 125/22, 16 K 499/22, 16 K 406/22, 16 K 505/22, 16 K 127/22, 16 K 412/22) und Gelsenkirchen (Az.: 19 K 317/22, 19 K 297/22) zu Schlussbescheiden in der NRW-Soforthilfe 2020.
Vgl. NRW, PM vom 14.03.2023
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weist aktuell darauf hin, dass die Frist zur Endabrechnung der Corona-Neustarthilfen für die prüfenden Dritten am 31.3.2023 endet.
Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Bundesagentur für Arbeit haben in einer gemeinsamen Verlautbarung zu den versicherungs- und beitragsrechtlichen Auswirkungen bei der Rückforderung von Kurzarbeitergeld Stellung genommen.