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News-Archiv

Nach § 23a Abs. 1 GwG sind Steuerberater grundsätzlich verpflichtet, Unstimmigkeiten oder Abweichungen, die sie zwischen den ihnen zur Verfügung stehenden Angaben und Erkenntnissen über die wirtschaftlich Berechtigten und den Angaben im Transparenzregister feststellen, unverzüglich an das Transparenzregister zu melden, sodass das Transparenzregister anhand der Unstimmigkeitsmeldung die im Register geführten Daten auf ihre Richtigkeit prüfen kann.

Steuerberaterkanzleien können sich noch bis zum 31. März 2023 zur Teilnahme am Forschungsprojekt „Guter Mittelstand – Erfolg ist kein Zufall“ anmelden, mit dem die betriebliche Anwendung des INQA-Unternehmenschecks untersucht wird. Das Projekt geht der Frage nach, wie Berater mit dem Check arbeiten.

Die wissenschaftliche Begleitung und Unterstützung des Projektes übernimmt die SIBE der Steinbeis-Hochschule. Die technische Infrastruktur wird von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bereitgestellt. Das Projekt wird gefördert und begleitet von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Beraterinnen und Berater, die mitmachen, erhalten 500,00 € Bonus pro Unternehmen für die erfolgreiche Akquise und Begleitung, Fachimpulse zu aktuellen Engpassthemen (u. a. Liquidität, Fachkräftesicherung, erfolgreiches Beschaffungsmanagement), Erkenntnisse über erfolgreiche Beratungsprozesse sowie ein Zertifikat über die Teilnahme am Forschungsprojekt.

Weitere Informationen gibt es in einem Kick-off Workshop. Im Februar finden noch vier Workshops statt, zu denen Sie sich unter https://www.surveymonkey.de/r/9KWTXLW anmelden können.

Die Bundessteuerberaterkammer weist darauf hin, dass gewisse (Dateiformat-)Standards und technische Eigenschaften gewahrt werden sollten, um Dokumente wirksam über das beSt an die Finanzgerichte zu übermitteln.

Girls‘ und Boys‘ Day sind bundesweite Orientierungstage zur Berufs- und Studienorientierung, gefördert von den Bundesministerien für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie für Bildung und Forschung. Laden auch Sie Schülerinnen und Schüler von der 5. bis zur 10. Klasse an diesem Tag ein, um Ihre Kanzlei und deren Abläufe näher kennenzulernen und für eine Ausbildung zum/r Steuerfachangestellten zu begeistern.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt ab dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit 3.000 oder mehr Mitarbeitern in Deutschland. Ab dem 1. Januar 2024 sinkt die Schwelle auf 1.000 Mitarbeiter ab.

Anfang 2023 startet die Steuerberaterplattform und mit ihr das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt). Um den Berufsstand bestmöglich darauf vorzubereiten, hat die Bundessteuerberaterkammer im November 2022 kostenfreie Live-Webinare zur Einführung der Steuerberaterplattform und des beSt angeboten

Angesichts der aktuell weiterhin überaus angespannten Lage in Unternehmen und Kanzleien hatten sich die Steuerberaterkammern und -verbände über ihre Bundesorganisationen, die Bundessteuerberaterkammer und den Deutschen Steuerberaterverband in Berlin, für eine Fristverlängerung oder zumindest einen Verzicht auf Sanktionierung bei verspäteter Offenlegung eingesetzt. Diese Bemühungen waren nun erfolgreich. 

Nach zwei Jahren pandemiebedingter Pause findet am 17. und 18. März 2023 wieder der D-A-CH-Steuerkongress in Wien statt. Die Gemeinschaftsveranstaltung von Bundessteuerberaterkammer, Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und EXPERTsuisse Zürich informiert über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht in Österreich, der Schweiz und Deutschland. Detaillierte Informationen und Anmeldung gibt es hier.

Am 25. Oktober 2022 hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Zuge eines Zwischen-Gerichtsbescheids (BFH-Urteil, Az. IX R 3/22) entschieden, dass eine Steuerberatungsgesellschaft nicht zur Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) ab dem 1. Januar 2022 verpflichtet ist, selbst wenn ein Anwalt für die Gesellschaft handelt.

Für die Evaluierung der Körperschaftsteuer-Option nach § 1a KStG wurde eine Bund-/Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet. Da es von optierenden Gesellschaften noch keine Veranlagungsdaten für den Zeitraum der Optionsausübung gibt, hat das BMF den Berufsstand darum gebeten, der Arbeitsgruppe die Erfahrungen aus Praxisfällen mitzuteilen.