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Aktuelles

Die Bundessteuerberaterkammer veranstaltet am Donnerstag, 6. Juli 2023, ab 14.30 Uhr, ein Hybrid-Symposium zum Thema „Aus der Krise lernen: Lohn digitaler und unbürokratischer?“. Die Veranstaltung wird parallel online und im Quadriga Forum, Werderscher Markt 13, 10117 Berlin, stattfinden. Bitte merken Sie sich diesen Termin jetzt schon vor. Weitere Informationen folgen.

Das große Jahrestreffen des Berufsstands findet am 8. und 9. Mai 2023 im Congress Center Hamburg statt. Spannende Keynotes, umfangreiche Fortbildung, Informationen zu aktuellen Themen, Top-Referenten und die Begegnung mit Berufskolleginnen und -kollegen – das ist die Mischung, die eine Teilnahme am Deutschen Steuerberaterkongress zu einem Muss für den Berufsstand macht.

Die Vollmachtsdatenbank (VDB) ist nun in einer erweiterten Version mit DIVA II-Funktionen (Digitaler Verwaltungsakt Stufe 2/DIVA II) freigeschaltet worden.

Bei „DIVA II“ handelt es sich um eine weitere Ausbaustufe des bereits seit Frühjahr 2020 in ELSTER-Online integrierten digitalen Verwaltungsakts (DIVA), der es der Finanzverwaltung bislang ermöglicht hat, digitale Einkommensteuererstbescheide an Steuerpflichtige zu übermitteln.

In der Kabinettsitzung am Dienstag, 14. März 2023, hat die Landesregierung eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist für die Soforthilfe über den 30. Juni 2023 hinaus bis zum 30. November 2023 beschlossen. 

Gegenstand des Kabinettbeschlusses ist auch, dass alle Schlussbescheide, die bestandskräftig geworden sind – gegen die also nicht fristgerecht Klage erhoben wurde – aufrechterhalten werden. Aus einem Schlussbescheid folgt in Fällen einer Überkompensation die Verpflichtung des Antragstellenden zur Rückzahlung der Soforthilfe in dem Umfang der Überkompensation. Eine andere Bewertung ergibt sich nach Ansicht der Landesregierung auch nicht aus den erstinstanzlichen Urteilen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf (Az.: 20 K 7488/20, 20 K 393/22, 20 K 217/21), Köln (Az.: 16 K 125/22, 16 K 499/22, 16 K 406/22, 16 K 505/22, 16 K 127/22, 16 K 412/22) und Gelsenkirchen (Az.: 19 K 317/22, 19 K 297/22) zu Schlussbescheiden in der NRW-Soforthilfe 2020. 

Vgl. NRW, PM vom 14.03.2023

Zur Pressemitteilung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weist aktuell darauf hin, dass die Frist zur Endabrechnung der Corona-Neustarthilfen für die prüfenden Dritten am 31.3.2023 endet.

Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Bundesagentur für Arbeit haben in einer gemeinsamen Verlautbarung zu den versicherungs- und beitragsrechtlichen Auswirkungen bei der Rückforderung von Kurzarbeitergeld Stellung genommen.

Anfang des Jahres ist der Startschuss für die Steuerberaterplattform und das besondere elektronische Steuerberaterpostfach, kurz beSt, gefallen. Die Bundessteuerberaterkammer hat dazu nun einen neuen Film veröffentlicht, in dem Steuerberater, die das Postfach in der Pilotphase und nach dem Start bereits auf Herz und Nieren geprüft haben, ihre Erfahrungen mit der Einrichtung und der Nutzung schildern.

Am 1. Januar 2023 hat die Steuerberaterplattform und mit ihr das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) den Betrieb aufgenommen. Damit steht jedem Postfachinhaber ab Bereitstellung eines betriebsbereiten beSt ein sog. sicherer Übermittlungsweg gemäß §§ 52d Satz 2 i. V. m. 52a Abs. IV Satz 1 Nr. 2 FGO zur Verfügung und er unterliegt der aktiven Nutzungspflicht.

Nach § 23a Abs. 1 GwG sind Steuerberater grundsätzlich verpflichtet, Unstimmigkeiten oder Abweichungen, die sie zwischen den ihnen zur Verfügung stehenden Angaben und Erkenntnissen über die wirtschaftlich Berechtigten und den Angaben im Transparenzregister feststellen, unverzüglich an das Transparenzregister zu melden, sodass das Transparenzregister anhand der Unstimmigkeitsmeldung die im Register geführten Daten auf ihre Richtigkeit prüfen kann.