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News-Archiv

Ab dem 1.1.2023 ist es soweit: Die Steuerberaterplattform startet und mit ihr als erster Anwendungsfall das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt). Die Bundessteuerberaterkammer wird über die Steuerberaterplattform allen Berufsangehörigen ein BeSt einrichten. Um bestmöglich auf die Einrichtung und Nutzung vorbereitet zu sein, können Sie schon jetzt einige Vorbereitungsmaßnahmen treffen:

Im Rahmen der pandemiebedingten Wirtschaftshilfen in Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksregierungen gemäß § 13 Mitteilungsverordnung verpflichtet, die an die Förderempfangenden geleisteten Zahlungen sowie ggf. bereits erbrachte Rückzahlungen für jedes Steuerjahr an die zuständigen Finanzbehörden mittels eines amtlich vorgeschriebenen Mitteilungsverfahrens zu melden.

Polen, unser Nachbarland im Osten, ist ein wichtiger Handelspartner der Bundesrepublik Deutschland, Standort mit großem Marktpotenzial und steht damit als Investitionsstandort bei einer großen Zahl der Mandanten im Mittelpunkt des Interesses. 

In seiner Sitzung am 10. Juni 2022 gab der Deutsche Bundesrat grünes Licht für die verlängerte Abgabefrist bei den Steuererklärungen 2020 bis 2024. Eine gute Nachricht für alle Steuerberater, die zeigt: Der Einsatz der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat sich gelohnt. Denn sie macht sich seit Langem für eine derartige Fristverlängerung stark, die der Gesetzgeber nun als Baustein des vierten Corona-Steuerhilfegesetzes auf den Weg gebracht hat.

Nach einem neuen EU-Rechtsakt ist es verboten, unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung einschließlich Abschlussprüfung, Buchführung und Steuerberatung sowie Unternehmens- und Public-Relations-Beratung zu erbringen für die Regierung Russlands oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft hat den Steuerberaterkammern folgende zusammenfassende Informationen zum baldigen Auslaufen der Corona-Hilfsprogramme zur Verfügung gestellt:

Der Förderzeitraum der Corona-Wirtschaftshilfen und der befristete Beihilferahmen zu den Corona-Wirtschaftshilfen (Temporary Framework) läuft am 30. Juni 2022 endgültig aus. Die Bundessteuerberaterkammer hat die nach derzeitigem Stand unbedingt zu beachtenden Konsequenzen zusammengefasst:

Steuerberaterverband und Steuerberaterkammer bieten allen Mitgliedern im Rahmen ihrer Dialog-Reihe einen kostenlosen Vortrag zum Thema „Honorarfragen rund um die Grundsteuerreform“ an.

Das Finanzministerium NRW hat uns fünf Videos mit Informationen zur Grundsteuerreform zur Veröffentlichung im Kreis der Mitglieder zur Verfügung gestellt.

1. Einführung
2. Grundsteuer B - Beispiel 1
3. Benutzeroberfläche
4. Grundsteuer B - Beispiel 2
5. Grundsteuer A