Mit Schreiben vom 9. August 2022 hatte die Bundessteuerberaterkammer gegenüber dem Bundesministerium der Justiz gefordert, die Frist zur Offenlegung der Jahresabschlüsse nach § 325 HGB temporär zu verlängern bzw. sämtliche in diesem Zusammenhang anfallende Sanktionen auszusetzen. Diese Forderung hat das BMJ nun abgelehnt.