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News-Archiv

Die elektronische Kommunikation des Berufsstandes mit der Finanzverwaltung war Thema einer gemeinsamen Veranstaltung von Steuerberaterkammer Düsseldorf und Steuerberaterverband Düsseldorf e.V. am 14.05.2025 im Rahmen der Reihe „Dialog im Haus der Steuerberater“. Rund 150 Mitglieder beider Organisationen hatten sich zu der kostenlosen Veranstaltung angemeldet.

Im Rahmen der Fachkräfteinitiative von Bundessteuerberaterkammer, Deutschem Steuerberaterverband e.V. und DATEV eG wurde die Webseite der Unterstützungskampagne erweitert. Ab sofort stehen Kanzleien zahlreiche Materialien für die Mitarbeitergewinnung kostenfrei zur Verfügung.

Im Mai 2025 ist das neue Darlehensprogramm  NRW.BANK.Invest Zukunft gestartet. Damit erhalten Unternehmen, die in Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Innovation investieren, zusätzliche Unterstützung von der NRW.BANK. Das Programm bietet einen gegenüber dem Marktzins um bis zu zwei Prozent niedrigeren Zinssatz und Tilgungsnachlässe von bis zu 20 Prozent. Das neue Programm fasst vier bestehende Förderangebote zusammen. So können Unternehmen schnell und bequem von den Vorteilen profitieren. Wirtschaftsministerium NRW und NRW.BANK wollen damit Investitionen attraktiver machen, die die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen steigern und für mehr Tempo in der Transformation sorgen.

Nachdem der Bundesrat im März 2025 der Fünften Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) zugestimmt hatte, wurde diese am 08.04.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht – BGBl. 2025 Teil I, Nr. 105 (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/105/VO.html). Die Änderungen und somit insbesondere auch die enthaltenen Gebührenerhöhungen treten zum 01.07.2025 in Kraft.

Was ändert sich im Einzelnen?

In den letzten Wochen erhalten Mandantinnen und Mandanten unserer Mitglieder vereinzelt vermeintliche Schreiben des Bundeszentralamtes für Steuern mit angeblichen Zahlungserinnerungen oder Rechnungen wegen verspäteter Abgabe der Steuererklärung.

Sensibilisieren Sie Ihre Mandantinnen und Mandanten, aber auch Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Umlauf dieser gefälschten Schreiben! Muster dieser Fake-Schreiben finden Sie hier: 

Mit BMF-Schreiben vom 27. März 2025 wurden die amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen sowie das Merkblatt zur Verwendung der amtlichen Muster für diese Vollmachten neugefasst. Diese Neufassung erfolgte ohne ausreichende Rücksprache sowohl mit der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) als auch den für die GINSTER- und ELSTER-Projekte verantwortlichen Stellen. Nun wurde die Neufassung mit BMF-Schreiben vom 24. April 2025 vertagt.

Die elektronische Kommunikation des Berufsstandes mit der Finanzverwaltung ist Thema der nächsten gemeinsamen Veranstaltung von Steuerberaterkammer Düsseldorf und Steuerberaterverband Düsseldorf e.V. im Rahmen der Reihe „Dialog im Haus der Steuerberater“. Neben den bestehenden Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation mit den Finanzämtern in NRW geht es auch um den weiteren Ausbau digitaler Serviceleistungen und Kontaktmöglichkeiten mit der Finanzverwaltung. In diesem Zusammenhang wird auch die neue Funktion „Referenzierung auf Belege“ (RABE) dargestellt. Das Thema wird aus unterschiedlicher Sicht (Berufsstand, Finanzverwaltung, DATEV) beleuchtet.

Der GKV-Spitzenverband hat den Steuerberaterkammern folgende Informationen zur Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung mit der Bitte um Weiterleitung an ihre Mitglieder mitgeteilt:

Die Finanzverwaltung NRW wird weder für das laufende Jahr noch für künftige Jahre eine Information zu konkreten Prüffeldern herausgeben. Dies teilte sie den Steuerberaterkammern in Nordrhein-Westfalen in einem Schreiben vom April 2025 mit. Zu den Beweggründen äußert sich die Finanzverwaltung NRW wie folgt:

Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) wurde am 8. April 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht – BGBl. 2025 Teil I, Nr. 105 (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/105/VO.html). Die Änderungen und somit insbesondere auch die Gebührenerhöhungen, über die wir in den Kammermitteilungen Nr. 153 vom 21.03.2025 berichtet hatten, treten zum 1. Juli 2025 in Kraft.