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Aktuelles

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat mitgeteilt, dass die Einreichung der Schlussabrechnung – ohne Einschränkungen für prüfende Dritte – über das nach wie vor gültige Fristende 30. September 2024 hinaus bis einschließlich 15. Oktober 2024 möglich sein wird, u. a. um ggf. technische Probleme der prüfenden Dritten beheben zu können. Bis zum 15. Oktober 2024 eingereichte Schlussabrechnungen werden von der Bewilligungsstelle entgegengenommen und bearbeitet. Der 15. Oktober 2024 ist keine formale Fristverlängerung, sondern eine „technische Übergangsfrist“. 

In den Fällen, in denen bis zum 15. Oktober 2024 keine Schlussabrechnung eingereicht wurde, erhalten die prüfenden Dritten Mahn- und Anhörungsschreiben der Bewilligungsstelle per E-Mail. Im Zuge der Anhörung wird den prüfenden Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme sowie die Option eingeräumt, selbständig eine nachträgliche Freischaltung und Einreichung der Schlussabrechnung bis einschließlich 30. November 2024 im Antragsportal vorzunehmen. 

Im Anschluss daran erfolgen Rückforderungsmaßnahmen, da die Nichteinreichung der Schlussabrechnung die vollständige Rückzahlung der erhaltenen Hilfen zur Folge hat. Eine nachträgliche Einreichung ist dann nur noch in begründeten Einzelfällen nach Rücksprache mit der Bewilligungsstelle möglich. 

Weitere Informationen zu den Corona-Schlussabrechnungen sowie die Telefonnummer der Hotline für prüfende Dritte finden Sie hier: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Nach langwierigen und intensiven Gesprächen zwischen den Präsidenten der drei nordrhein-westfälischen Steuerberaterkammern und der Finanzverwaltung hat das Finanzministerium NRW jetzt Erleichterungen für Steuerberater beim sog. Bürgerservice angekündigt. Über die Tastenauswahl „3“ soll eine Verbindung zur zuständigen Sachbearbeitung oder die Herausgabe der direkten Durchwahlnummer erfolgen. Daneben besteht die Möglichkeit, über ein elektronisches Formular ohne vorherige Registrierung eine Rückrufbitte bei der Sachbearbeitung zu hinterlegen. Wir hoffen, dass die Maßnahmen kurzfristig zu einer spürbaren Verbesserung der Kommunikation zwischen Berater und Finanzverwaltung führen und dass die Wartezeiten in der Hotline deutlich verkürzt werden.  

Weitere Informationen finden Sie in diesem Schreiben des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen:

„Ein neues Miteinander. Führung im Wandel“ ist das Thema des diesjährigen Steuerberatertages zum Berufsethos am 14.11.2024, eine gemeinsame Veranstaltung von Kommende Dortmund, Steuerberaterverband Düsseldorf und Steuerberaterverband Westfalen-Lippe.

Die drei Steuerberaterkammern in Nordrhein-Westfalen haben sich mit einem gemeinsamen Schreiben an den Minister der Finanzen Nordrhein-Westfalen, Dr. Marcus Optendrenk, gewandt, in dem sie dazu aufrufen, die Einführung einer weiteren Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen zu verhindern.

Das Schreiben finden Sie hier:

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dazu angehalten, eine digitale Lösung für die Vergabe der Unternehmensnummern zum 1. September 2024 vorzusehen. Seit dem 1. Januar 2024 ist vor der Beantragung der Betriebsnummer zuvor die Unternehmensnummer bei den Unfallversicherungsträgern zu beantragen. Dies hat zu Verzögerungen bei der Vergabe der Betriebsnummern mit Konsequenzen u. a. für die Sofortmeldung und die A1-Meldung geführt. Die DGUV kommt mit der vorgelegten Lösung der Auflage des BMAS nach und hofft, das Verfahren jetzt zu beschleunigen.

Weitere Hinweise dazu finden Sie im folgenden Hinweisblatt der DGUV:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat auf seiner Homepage den "Ergänzenden Leitfaden Verbundunternehmen" veröffentlicht. Aufgrund von Nachfragen aus dem Berufsstand hat die Bundessteuerberaterkammer dazu folgende Anmerkungen bekanntgegeben: 

Der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) ist es durch intensive Gespräche mit der Finanzverwaltung gelungen, dass diese die Aufgabentexte zur Steuerberaterprüfung wieder veröffentlicht – beginnend mit dem Prüfungszeitraum 2021/2022. Ende Juni erschienen diese im Bundessteuerblatt. Passend dazu stellt die BStBK nun erstmals eigene, rechtsunverbindliche Lösungsvorschläge für die Steuerberaterprüfung auf ihrer Website zur Verfügung. Ein wichtiger Schritt, der künftigen Prüflingen die Vorbereitung auf die Steuerberaterklausuren erheblich erleichtert. Die Lösungsvorschläge der BStBK sind unter www.bstbk.de verfügbar.

Am 1. August 2024 startete die bundesweite Imagekampagne „#zahltsichausbildung“ von Bundessteuerberaterkammer, DATEV eG und Deutschem Steuerberaterverband e.V. Diese zielt darauf ab, das Bewusstsein für den Beruf des Steuerfachangestellten zu schärfen und mehr junge Menschen für diesen Ausbildungsweg zu begeistern. Auf der neuen Kampagnenwebsite www.zahltsichausbildung.de finden interessierte Jugendliche, aber auch Eltern, Lehrer und Berater umfassende Informationen über den Beruf des Steuerfachangestellten.

Neben der Imagekampagne läuft parallel die Unterstützungskampagne „GEMEINSAM handeln!“. Diese adressiert Steuerberaterkanzleien direkt und unterstützt sie bei der Gewinnung, Bindung und Förderung von Fachkräften. Über die Website www.initiative-gemeinsam-handeln.de werden Kanzleien Werkzeuge an die Hand gegeben, um den Herausforderungen des Arbeitsmarkts aktiv zu begegnen.

Ab sofort können sich Steuerberaterinnen und Steuerberater mit ihrer digitalen Steuerberater-Identität gegenüber dem Akteneinsichtsportal der Justiz – genau wie Rechtsanwälte – authentifizieren. Neben dem SAFE-Verzeichnisdienst der Bundesrechtsanwaltskammer wird damit nun auch das SAFE-Verzeichnis der Bundessteuerberaterkammer als Anmeldemöglichkeit angeboten.

Das Akteneinsichtsportal der Justiz bietet einen zentralen Zugang zu elektronischen Akten, die von Gerichten und Staatsanwaltschaften nach erfolgreichem Akteneinsichtsgesuch zur Verfügung gestellt werden.

Weitere Informationen und Zugang zum Portal finden Sie auf der offiziellen Webseite des Akteneinsichtsportals unter https://www.akteneinsichtsportal.de