Am 01.08.2022 treten umfassende Neuregelungen des Berufsrechts in Kraft, die weitreichende Auswirkungen für Berufsausübungsgesellschaften haben. Die bisherigen Musterverträge für die Anerkennung von Steuerberatungsgesellschaften verlieren dann ihre Bedeutung. Um die Neugrün-dung von Berufsausübungsgesellschaften zu erleichtern haben wir drei Musterverträge für die An-erkennung als Berufsausübungsgesellschaft aufgelegt.