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Aktuelles

Am 1. August 2024 startete die bundesweite Imagekampagne „#zahltsichausbildung“ von Bundessteuerberaterkammer, DATEV eG und Deutschem Steuerberaterverband e.V. Diese zielt darauf ab, das Bewusstsein für den Beruf des Steuerfachangestellten zu schärfen und mehr junge Menschen für diesen Ausbildungsweg zu begeistern. Auf der neuen Kampagnenwebsite www.zahltsichausbildung.de finden interessierte Jugendliche, aber auch Eltern, Lehrer und Berater umfassende Informationen über den Beruf des Steuerfachangestellten.

Neben der Imagekampagne läuft parallel die Unterstützungskampagne „GEMEINSAM handeln!“. Diese adressiert Steuerberaterkanzleien direkt und unterstützt sie bei der Gewinnung, Bindung und Förderung von Fachkräften. Über die Website www.initiative-gemeinsam-handeln.de werden Kanzleien Werkzeuge an die Hand gegeben, um den Herausforderungen des Arbeitsmarkts aktiv zu begegnen.

Ab sofort können sich Steuerberaterinnen und Steuerberater mit ihrer digitalen Steuerberater-Identität gegenüber dem Akteneinsichtsportal der Justiz – genau wie Rechtsanwälte – authentifizieren. Neben dem SAFE-Verzeichnisdienst der Bundesrechtsanwaltskammer wird damit nun auch das SAFE-Verzeichnis der Bundessteuerberaterkammer als Anmeldemöglichkeit angeboten.

Das Akteneinsichtsportal der Justiz bietet einen zentralen Zugang zu elektronischen Akten, die von Gerichten und Staatsanwaltschaften nach erfolgreichem Akteneinsichtsgesuch zur Verfügung gestellt werden.

Weitere Informationen und Zugang zum Portal finden Sie auf der offiziellen Webseite des Akteneinsichtsportals unter https://www.akteneinsichtsportal.de

Das Statistische Bundesamt (DESTATIS) bittet um Unterstützung bei der Ermittlung des bürokratischen Aufwands der Einhaltung der allgemeinen Sorgfaltspflichten nach § 10 GwG und speziell nach den Änderungen durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz. Berufsangehörige, die im Arbeitsalltag von diesen Bestimmungen betroffen sind, können unter https://destatis.sslsurvey.de/Erfuellungsaufwandsmessung_Transparenzregistergesetz einen Online-Fragebogen ausfüllen. Die Teilnahme ist bis zum 12. Juli 2024 möglich und dauert etwa 10 Minuten. 

DESTATIS wird den Erfüllungsaufwand, bestehend aus Zeit- und Sachaufwand, für die unterschiedlichen Normadressaten (Bürger, Wirtschaft, Verwaltung) messen und darstellen. Dies geschieht im Rahmen von „Nachmessungen“ etwa zwei Jahre nach Inkrafttreten eines Gesetzes zur Überprüfung der Schätzung im Gesetzesentwurf. Das Gesetz ist zum 1. August 2021 in Kraft getreten. Änderungen des Erfüllungsaufwands wurden vor Inkrafttreten des Gesetzes vor allem in Bezug auf die Umstellung des Transparenzregisters zu einem Vollregister erwartet. Mit Hilfe des Fragebogens möchte DESTATIS einen Einblick in die Praxis der o.g. Sorgfaltspflichten bekommen. 

Die ITSG (kurz für Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung) teilt mit, dass die Ausfüllhilfe sv-net für die Lohnabrechnung zum 30. Juni 2024 abgeschaltet werden soll; ursprünglich sollte sie bereits zum Jahreswechsel 2023/2024 abgeschaltet werden. Künftig kann der elektronische Datenaustausch ausschließlich über das neue SV-Meldeportal erfolgen. In der Anlage finden Sie den aktuellen Newsletter der ITSG mit weiteren Informationen.

Nach der Neuordnung des Ausbildungsberufes „Steuerfachangestellte/r“ ist zum 1. August 2023 die neue Ausbildungsordnung mit dem Ausbildungsrahmenplan sowie damit einhergehend der neue Rahmenlehrplan für die Berufsschulen in Kraft getreten. Die erste Abschlussprüfung nach der neuen Ausbildungsordnung findet im Jahr 2025 statt.

Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung erstreckt sich zukünftig auf die Prüfungsbereiche „Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten“ mit einer Prüfungszeit von 130 Minuten, „Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten“ mit einer Prüfungszeit von 110 Minuten und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ mit einer Prüfungszeit von 60 Minuten. Gegenstand der Abschlussprüfung können dabei alle nach dem Ausbildungsrahmenplan zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sein sowie der im Berufsschulunterricht vermittelte Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.

Die Zwischenprüfung nach neuer Ausbildungsordnung findet erstmalig 2025 statt. Es werden am Prüfungstag zwei Klausuren geschrieben. Die Prüfungsbereiche lauten „Arbeitsabläufe organisieren“ (Prüfungszeit: 45 Minuten) und „Steuererklärungen vorbereiten und Buchhaltungen bearbeiten“ (Prüfungszeit: 75 Minuten).

Die Kammer stellt auf ihrer Homepage Musterprüfungen inklusive unverbindlicher Lösungshinweise zur Verfügung: https://stbk-duesseldorf.de/aus-fortbildung/steuerfachangestellte/pruefungsaufgaben/ 

Wegen einer am 14.05.2024 in Kraft getretenen Gesetzesänderung empfehlen wir allen Mitgliedern eine Überprüfung der Impressumsangaben auf der eigenen Homepage. 

Am 14.05.2024 haben sich verschiedene gesetzliche Bezeichnungen geändert, die vor allem das Impressum und die Datenschutzerklärung einer Online-Präsenz betreffen. Die Änderungen basieren weitgehend auf europäischen Vorschriften.

Die Digitalisierung in Deutschland gewinnt an Dynamik, besonders bei einem bedeutenden Projekt: dem digitalen Gewerbesteuerbescheid. Bund, Länder und Kommunen, Unternehmen, Steuerberatungen, Haushalts-, Kassen- und Rechnungslegungs-(HKR-)Systemanbieter sowie IT-Dienstleister sind gleichermaßen herausgefordert, den altbewährten, papierbasierten Prozess rund um die Gewerbesteuer in die heutige Zeit zu überführen. Die flächendeckende Umsetzung schreitet zügig voran. Schon ein Drittel der HKR-Hersteller hat auf die Lösung umgerüstet, und mehrere Kommunen in unterschiedlichen Bundesländern haben bereits vollständig digitalisierte Gewerbesteuerbescheide versendet. Die an der Umsetzung beteiligten Partner des Projektes haben nun über den derzeitigen Stand der Umsetzung informiert. 

Mit Schreiben vom 13.03.2024 hatte das Finanzministerium die Steuerberaterkammern in NRW über den aktuellen Stand zum sog. Flächenrollout des Bürgerservice informiert und um Rückmeldungen der Kammermitglieder gebeten. Das Schreiben haben wir am 26.03.2024 veröffentlicht. Über die zahlreichen Zuschriften aus dem Kreis der Mitglieder haben die Präsidenten der Steuerberaterkammern das Ministerium mit Schreiben vom 04.06.2024 informiert und gleichzeitig um Verbesserungen beim Bürgerservice gebeten. In Kürze wird es zu diesem Thema ein weiteres Gespräch der Kammerpräsidenten mit dem Steuerabteilungsleiter des Finanzministeriums geben. Allen Kolleginnen und Kollegen, die uns ihre Erfahrungen geschildert haben, sei an dieser Stelle gedankt.     

Mit Blick auf die EU-Wahlen am 9. Juni 2024 hatte die Bundessteuerberaterkammer acht Wahlprüfsteine an CDU, SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP gerichtet. In diesem Jahr haben sich die Parteien auf eine einheitliche Form der Beantwortung der Wahlprüfsteine verständigt, welche maximal acht Fragen umfassen konnen. Damit soll eine klare
und vergleichbare Darstellung der Positionen gewährleistet und eine fundierte Meinungsbildung unterstützt werden.