Kammer

Aktuelles

Der Rat der Europäischen Union hat am 24. Februar 2025 das 16. Sanktionspaket mit Blick auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine angenommen. Danach ist es auch verboten, unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen u. a. in den Bereichen Buchführung und Steuerberatung zu erbringen für juristische Personen, Einrichtungen oder Organisationen

Die EU-Verordnungen gelten unmittelbar in Deutschland, ohne dass es einer nationalen Umsetzung bedarf. Das 16. Sanktionspaket ist am 25. Februar 2025 in Kraft getreten.

Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen – Financial Intelligence Unit (FIU) hat im internen Bereich für die Verpflichteten einen Fachbeitrag zu Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit Sanktionen der EU gegen Russland/Belarus veröffentlicht: https://www.zoll.de/DE/Service_II/FIU-intern/Fachliche-Informationen/Sanktionen/sanktionen_node.html 

Dabei bittet die FIU insbesondere, dass im Rahmen von Meldungen, die in diesem Zusammenhang wegen eines Verdachts abgegeben werden, dringend

  • bei der Darstellung des Sachverhalts der einschlägige Sanktionstatbestand benannt werden soll
  • und folgender Indikator bei der Meldung zu verwenden ist: B2305 – Transaktion in/aus Staaten, gegen die beispielsweise die EU oder die UN Sanktionen, Embargos oder ähnliche Maßnahmen verhängt hat/haben.

Zu einem gemeinsam Jahresempfang haben Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf am Mittwoch, 19. Februar 2025, eingeladen. Herr StB Reinhard Verholen, Präsident der Steuerberaterkammer Düsseldorf, dankte in seiner Begrüßungsrede insbesondere den ehrenamtlich für Kammer und Verband Tätigen, den Vertretern der befreundeten Kammern, Verbände und Institutionen sowie den interessierten Mitgliedern von Kammer und Verband für ihren Einsatz und ihre Unterstützung.

Der Fokus des weiteren Abends lag auf dem Thema „Vorbehaltsaufgaben des steuerberatenden Berufs im Kontext aktueller Entwicklungen“.

Die Steuerberaterkammern stellen in Zusammenarbeit mit der Bundessteuerberaterkammer und der DATEV dem Berufsstand ein Praktikanten-Paket zur Verfügung. Dieses kann in den Kanzleien eingesetzt werden, um Praktikanten mit praxisnahen Aufgaben und einer Fallsammlung zu versorgen, ohne auf sensible Mandanten-Daten zurückgreifen zu müssen.

Eine Stellenbörse für Ausbildungs- und Praktikumsplätze ist auch in der neuen Fachkräfteinitiative #zahltsichausbildung enthalten. Kanzleien können dort entsprechende Angebote einstellen. Praktika bieten eine gute Möglichkeit, potenzielle Auszubildende kennen zu lernen.

Die Links zum Praktikanten-Paket und zur Stellenbörse finden Sie hier:

Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf richten am

Mittwoch, 19.02.2025, 17:00 Uhr,

im Haus der Steuerberater, Grafenberger Allee 98, 40237 Düsseldorf erstmals einen Jahresempfang aus. Thematisch geht es um die Vorbehaltsaufgaben des steuerberatenden Berufs im Kontext aktueller Entwicklungen. Beleuchtet werden mögliche Befugniserweiterungen für geprüfte Bilanzbuchhalter, die EuGH-Entscheidung zum sog. Fremdbesitzverbot, Überlegungen zur Weiterentwicklung der Steuerberaterprüfung und Automatisierungs-, Digitalisierungs- und KI-Prozesse.

Programm und Anmeldung:

Die von Bundessteuerberaterkammer und Deutschem Steuerberaterverband e.V. gemeinsam erstellten „Hinweise für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Steuerberater und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften“ sind erneut redaktionell überarbeitet worden, da sich seit der letzten Überarbeitung im Oktober 2024 einige der im Dokument angegebenen Links geändert haben. Inhaltlich gab es keine Veränderungen.

Die aktualisierte Fassung steht auf der Internetseite der Bundessteuerberaterkammer zur Verfügung:

Im Januar war es zu technischen Problemen mit der Auswahltaste "3" für Steuerberatungen gekommen. Aus diesem Grund kam es teilweise zu verlängerten Wartezeiten in der
Hotline. Wie die Finanzverwaltung nun mitteilte, konnte das Problem inzwischen behoben werden.

Die deutliche Mehrheit der Steuerberater ist zufrieden mit ihrem Beruf und blickt optimistisch in die Zukunft. Das besagen die repräsentativen Ergebnisse aus dem Statistischen Berichtssystem für Steuerberater (STAX) 2024 im Auftrag der Bundessteuerberaterkammer (BStBK). Fast 6.000 Berufsangehörige nahmen an der Online-Umfrage teil – das entspricht einer Rücklaufquote von über 25 %. Inhaltlich stellte die BStBK bei der Befragung die beiden Schwerpunktthemen „Digitalisierung“ und „Fachkräftemangel“ in den Mittelpunkt. Die Ergebnisse der entsprechenden Sonderauswertungen zeigen: Für Steuerberater hat eine digitalisierte Kanzlei weiterhin hohe Priorität. Ausgewählte STAX-Ergebnisse und die Sonderauswertungen zur Digitalisierung und zum Fachkräftemangel in der Steuerberatung sind auf der BStBK-Website abrufbar.

Im November 2024 sollte die W-IdNr. in Deutschland schrittweise eingeführt werden, um durch die W-IdNr als zentrales Identifikationsmerkmal wirtschaftlich Tätige im Besteuerungsverfahren eindeutig identifizieren zu können. Die Mitteilung der W-IdNr. erfolgt für wirtschaftlich Tätige, die durch einen Steuerberater vertreten sind, elektronisch in das ELSTER-Postfach des bevollmächtigten Steuerberaters. Bei der Vergabe der W-IdNr. war es zu Problemen gekommen (s. unsere Aktuelle Meldung vom 03.12.2024).

Neben den genannten Problemen wurden in der Folgezeit weitere Probleme sichtbar, sodass auf dringendes Anraten der Bundessteuerberaterkammer die Vergabe und Mitteilung der W-IdNr. ausgesetzt wurde. Nun soll es wie folgt weitergehen: