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News-Archiv

Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung wird bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Die Fristverlängerung gilt für beide Pakete der Schlussabrechnung. Im Einzelfall kann eine Verlängerung der Schlussabrechnung bis zum 31. Dezember 2023 beantragt werden.

Rechtsanwälte, die in Steuerberatungsgesellschaften oder in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften tätig sind, können zukünftig nur noch als Syndikus-Rechtsanwalt von der Pflicht befreit werden, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. 

Am 01.07.2022 startete die Abgabe der Feststellungserklärungen für die Neuberechnung der Grundsteuer. Das Finanzministerium NRW hat die Präsidenten der Steuerberaterkammer in NRW über eine erste Bestandsaufnahme unterrichtet. Danach sind mit Stand 21.07.2022 rund 284.000 Erklärungen elektronisch über den ELSTER-Eingangsserver eingegangen.

Am 01.08.2022 treten umfassende Neuregelungen des Berufsrechts in Kraft, die weitreichende Auswirkungen für Berufsausübungsgesellschaften haben. Die bisherigen Musterverträge für die Anerkennung von Steuerberatungsgesellschaften verlieren dann ihre Bedeutung. Um die Neugrün-dung von Berufsausübungsgesellschaften zu erleichtern haben wir drei Musterverträge für die An-erkennung als Berufsausübungsgesellschaft aufgelegt. 

Die Digitalisierung schreitet voran und ereilt auch die uns allen bekannte Unterschriftenmappe. Ab dem 1.1.2023 müssen Schriftsätze, Anträge und Erklärungen über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) an die Finanzgerichte verschickt werden. Was heißt das konkret?

Ab dem 1.1.2023 ist es soweit: Die Steuerberaterplattform startet und mit ihr als erster Anwendungsfall das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt). Die Bundessteuerberaterkammer wird über die Steuerberaterplattform allen Berufsangehörigen ein BeSt einrichten. Um bestmöglich auf die Einrichtung und Nutzung vorbereitet zu sein, können Sie schon jetzt einige Vorbereitungsmaßnahmen treffen:

Im Rahmen der pandemiebedingten Wirtschaftshilfen in Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksregierungen gemäß § 13 Mitteilungsverordnung verpflichtet, die an die Förderempfangenden geleisteten Zahlungen sowie ggf. bereits erbrachte Rückzahlungen für jedes Steuerjahr an die zuständigen Finanzbehörden mittels eines amtlich vorgeschriebenen Mitteilungsverfahrens zu melden.

Polen, unser Nachbarland im Osten, ist ein wichtiger Handelspartner der Bundesrepublik Deutschland, Standort mit großem Marktpotenzial und steht damit als Investitionsstandort bei einer großen Zahl der Mandanten im Mittelpunkt des Interesses. 

In seiner Sitzung am 10. Juni 2022 gab der Deutsche Bundesrat grünes Licht für die verlängerte Abgabefrist bei den Steuererklärungen 2020 bis 2024. Eine gute Nachricht für alle Steuerberater, die zeigt: Der Einsatz der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat sich gelohnt. Denn sie macht sich seit Langem für eine derartige Fristverlängerung stark, die der Gesetzgeber nun als Baustein des vierten Corona-Steuerhilfegesetzes auf den Weg gebracht hat.