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Aktuelles

Die ITSG (kurz für Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung) hat darüber informiert, dass die Ausfüllhilfe sv-net für die Lohnabrechnung bereits zum Jahresende abgeschaltet werden sollte. Ab diesem Zeitpunkt sollte der elektronische Datenaustausch ausschließlich nur noch über das neue SV-Meldeportal erfolgen. Die Sozialversicherungsträger sind gemäß § 95a des Sozialgesetzbuches IV gesetzlich verpflichtet, eine Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zur Verfügung zu stellen. Eine Reihe von potenziellen Nutzern ist allerdings noch nicht beim SV-Meldeportal registriert.

Um Trends beim Berufseinstieg und beim Berufsbild junger Steuerberater/innen frühzeitig aufspüren und Ideen entwickeln zu können, den Weg in die Selbstständigkeit zu erleichtern, führt die Bundessteuerberaterkammer erneut eine Zielgruppenanalyse in Form einer Umfrage zur Planung der beruflichen Zukunft in der Steuerberatung durch. Die Umfrage richtet sich an junge Steuerberater/innen, Berufsanfänger/innen sowie Prüfungsteilnehmende, die den Weg in die Selbstständigkeit planen.

Die Umfrage nimmt etwa 5 Minuten Zeit in Anspruch und ist bis zum 08.09.2024 abrufbar unter folgendem Link: https://bstbk.sslsurvey.de/StB_Selbststaendigkeit_Umfrage_2024

Bund und Länder haben sich im Einklang mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten im Rahmen einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz am 14. März 2024 gemeinsam auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung verständigt. Die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) können demnach noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. Dies sind die Kernpunkte der gemeinsamen Verständigung von Bund, Ländern und prüfenden Dritten:

Der Verband Freier Berufe im Lande Nordrhein-Westfalen e.V. (VFB) hatte am 13.03.2024 zu einem Polit-Dialog mit zwei Vertretern der Grünen-Landtagsfraktion geladen, Jan Matzoll, Sprecher für Wirtschaft, Industrie und Innovation und Marc Zimmermann, Sprecher für Handwerk und Mittelstand. Der Dialog fand im Rahmen einer Video-Konferenz statt. Die Kammer war durch ihren Präsidenten, Reinhard Verholen, vertreten. Für den Verband nahm der 1. Vorsitzende Carsten Nicklaus an der Video-Konferenz teil.

Bund und Länder haben sich im Einklang mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten im Rahmen einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz am 14. März 2024 gemeinsam auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung verständigt. Die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) können demnach noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.

Aus dem Kollegenkreis erreichen uns immer wieder Schreiben zum Umgang der Finanzämter mit Belegen. Auf Wunsch der OFD NRW veröffentlichen wir hierzu folgende Information der OFD:

Aufgrund zahlreicher Rückfragen unserer Mitglieder hat die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erneut darauf hingewiesen, dass zum 01.12.2023 § 12 der Verordnung über die Zuständigkeiten der Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen (FA-ZVO NRW) dahingehend geändert worden ist, dass die Zuständigkeit für die Fälle der

• Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 bis 14 i.V.m. § 18 AStG),

• der ausländischen Familienstiftungen (§15 i.V.m. § 18 AStG) und

• der erweitert beschränkten Steuerpflicht (§ 2 AStG)

des Landes Nordrhein-Westfalen allein beim Finanzamt Dortmund-Unna liegt.

Das Service Desk der Überbrückungshilfen hat am 21.02.2024 per E-Mail eine letzte Erinnerung an die Prüfenden Dritten versandt. Darauf wird auf das definitive Ende der Fristverlängerung am 31.03.2024 hingewiesen. 

Die Bundessteuerberaterkammer und die 21 Steuerberaterkammern führen zurzeit Gespräche auf allen Ebenen, um eine weitere Fristverlängerung möglichst bis zum 31.12.2024 zu erreichen. 

Die Steuerberaterkammern in NRW haben in einem gemeinsamen Schreiben an die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW, Frau Mona Neubaur, ebenfalls eine Vereinfachung des Prüfprozesses gefordert und bemühen sich um einen Gesprächstermin im Ministerium.

Wir bitten unsere Mitglieder, alle Möglichkeiten zu nutzen und „ihre“ Abgeordneten anzusprechen.