Polen, unser Nachbarland im Osten, ist ein wichtiger Handelspartner der Bundesrepublik Deutschland, Standort mit großem Marktpotenzial und steht damit als Investitionsstandort bei einer großen Zahl der Mandanten im Mittelpunkt des Interesses.
Steuerberaterkammer Düsseldorf
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Polen, unser Nachbarland im Osten, ist ein wichtiger Handelspartner der Bundesrepublik Deutschland, Standort mit großem Marktpotenzial und steht damit als Investitionsstandort bei einer großen Zahl der Mandanten im Mittelpunkt des Interesses.
In seiner Sitzung am 10. Juni 2022 gab der Deutsche Bundesrat grünes Licht für die verlängerte Abgabefrist bei den Steuererklärungen 2020 bis 2024. Eine gute Nachricht für alle Steuerberater, die zeigt: Der Einsatz der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat sich gelohnt. Denn sie macht sich seit Langem für eine derartige Fristverlängerung stark, die der Gesetzgeber nun als Baustein des vierten Corona-Steuerhilfegesetzes auf den Weg gebracht hat.
Nach einem neuen EU-Rechtsakt ist es verboten, unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung einschließlich Abschlussprüfung, Buchführung und Steuerberatung sowie Unternehmens- und Public-Relations-Beratung zu erbringen für die Regierung Russlands oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen.
Der Förderzeitraum der Corona-Wirtschaftshilfen und der befristete Beihilferahmen zu den Corona-Wirtschaftshilfen (Temporary Framework) läuft am 30. Juni 2022 endgültig aus. Die Bundessteuerberaterkammer hat die nach derzeitigem Stand unbedingt zu beachtenden Konsequenzen zusammengefasst:
Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Informationsschreiben zur Grundsteuerreform für Unternehmen und Freie Berufe für Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien herausgegeben. Hierdurch soll eine rechtzeitige Vorbereitung auf die Abgabe der Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte erleichtert werden.
Der Arbeitskreis „Umsetzung Gesetz Berufsausübungsgesellschaften” der Bundessteuerberaterkammer hat einen FAQ-Katalog zu dem Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften erstellt. Dieser beantwortet auf Grundlage des aktuellen Erkenntnisstands – aufgegliedert in 12 Kapitel – die wichtigsten Fragen zu der großen Berufsrechtsreform, die am 1. August 2022 in Kraft treten wird. Der FAQ-Katalog ist hier abrufbar.
In Nordrhein-Westfalen gibt es eine breite Bereitschaft zu humanitärer Unterstützung sowohl für die Flüchtlinge als auch für die Menschen, die in der Ukraine verbleiben. Dies geschieht insbesondere durch Geld- und Sachspenden oder die Bereitstellung von Wohnraum für Geflüchtete.
Die Bundessteuerberaterkammer informiert in einer Videoreihe auf ihrem Youtube-Kanal regelmäßig über aktuelle Themen. Im neuen Beitrag gibt BStBK-Präsident Prof. Dr. Schwab einen Überblick über die aktuellen Probleme beim Kurzarbeitergeld und die diesbezüglichen Forderungen der Bundessteuerberaterkammer.
Trotz intensiver Bemühungen der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) wird es keinen weiteren Verzicht auf die Einleitung von Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB über den 7. März 2022 hinaus geben. Dies hat das BMJ der BStBK am 7. März 2022 mitgeteil.
Das Ordnungsgeldverfahren wird allein aufgrund der Meldung vom Betreiber des Bundesanzeigers über die nicht rechtzeitige Offenlegung von Amts wegen eingeleitet.