Kammer

News-Archiv

Seit dem 01.01.2023 wird das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) dem Berufsstand für eine sichere elektronische Kommunikation von der Bundessteuerberaterkammer zur Verfügung gestellt. Das beSt wurde vom Berufsstand gut angenommen und läuft reibungslos. Damit dies auch zukünftig funktioniert, ist aus Sicherheitsgründen – wie es aus anderen Verfahren (bspw. ELSTER) bekannt ist – ein Zertifikatswechsel notwendig. Was ist das genau?

Die drei Steuerberaterkammern in Nordrhein-Westfalen haben sich mit einem gemeinsamen Schreiben an den Minister der Finanzen Nordrhein-Westfalen, Dr. Marcus Optendrenk, gewandt, in dem sie dazu aufrufen, die Einführung einer weiteren Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen zu verhindern. Der Minister der Finanzen hat nun in einem Antwortschreiben seine Unterstützung zugesichert.

Das Schreiben der Kammern sowie das Antwortschreiben des Ministers finden Sie hier:

Die Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft und der Präsident des Finanzgerichts Düsseldorf laden für Mittwoch, 27. November 2024, zu einem Austausch über aktuelle Fragen des Insolvenzsteuerrechts ein. Auf dem Programm stehen Vorträge zur Besteuerung von Kapitalgesellschaften in der Insolvenz, zur Besteuerung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften in der Insolvenz sowie zu Besonderheiten im gerichtlichen Rechtsschutz /Anfechtung / Aufrechnung. Ausführliche Informationen zum Programm sowie eine Anmeldemöglichkeit finden Sie hier:

Die führenden Akteure der deutschen Wirtschaft und rechtsberatenden Berufe lehnen die geplante Einführung einer Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen entschieden ab. In einer gemeinsamen Erklärung wenden sich die unterzeichnenden Organisationen mit einem dringenden Appell an die Mitglieder von Bundesrat und Bundestag: „Verzichten Sie auf die Einführung zusätzlicher Meldepflichten, wie sie aktuell im Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes vorgesehen sind.“

Das Bundeswirtschaftsministerium hatte am 19.07.2024 einen ergänzenden Leitfaden zum Thema verbunde Unternehmen veröffentlicht, der eine Vielzahl von Detailfragen offenließ. Auch die Bewilligungspraxis der NRW-Bezirksregierungen in Bezug auf verbundene Unternehmen im Familienverbund war unklar. In einem gemeinsamen Schreiben an die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW, Mona Neubaur, hatten die drei Steuerberaterkammern in Nordrhein-Westfalen daher um Klarstellung gebeten. Das Schreiben der Kammern sowie die nun eingegangene Antwort des Ministeriums finden Sie hier: 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat mitgeteilt, dass die Einreichung der Schlussabrechnung – ohne Einschränkungen für prüfende Dritte – über das nach wie vor gültige Fristende 30. September 2024 hinaus bis einschließlich 15. Oktober 2024 möglich sein wird, u. a. um ggf. technische Probleme der prüfenden Dritten beheben zu können. Bis zum 15. Oktober 2024 eingereichte Schlussabrechnungen werden von der Bewilligungsstelle entgegengenommen und bearbeitet. Der 15. Oktober 2024 ist keine formale Fristverlängerung, sondern eine „technische Übergangsfrist“. 

In den Fällen, in denen bis zum 15. Oktober 2024 keine Schlussabrechnung eingereicht wurde, erhalten die prüfenden Dritten Mahn- und Anhörungsschreiben der Bewilligungsstelle per E-Mail. Im Zuge der Anhörung wird den prüfenden Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme sowie die Option eingeräumt, selbständig eine nachträgliche Freischaltung und Einreichung der Schlussabrechnung bis einschließlich 30. November 2024 im Antragsportal vorzunehmen. 

Im Anschluss daran erfolgen Rückforderungsmaßnahmen, da die Nichteinreichung der Schlussabrechnung die vollständige Rückzahlung der erhaltenen Hilfen zur Folge hat. Eine nachträgliche Einreichung ist dann nur noch in begründeten Einzelfällen nach Rücksprache mit der Bewilligungsstelle möglich. 

Weitere Informationen zu den Corona-Schlussabrechnungen sowie die Telefonnummer der Hotline für prüfende Dritte finden Sie hier: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Nach langwierigen und intensiven Gesprächen zwischen den Präsidenten der drei nordrhein-westfälischen Steuerberaterkammern und der Finanzverwaltung hat das Finanzministerium NRW jetzt Erleichterungen für Steuerberater beim sog. Bürgerservice angekündigt. Über die Tastenauswahl „3“ soll eine Verbindung zur zuständigen Sachbearbeitung oder die Herausgabe der direkten Durchwahlnummer erfolgen. Daneben besteht die Möglichkeit, über ein elektronisches Formular ohne vorherige Registrierung eine Rückrufbitte bei der Sachbearbeitung zu hinterlegen. Wir hoffen, dass die Maßnahmen kurzfristig zu einer spürbaren Verbesserung der Kommunikation zwischen Berater und Finanzverwaltung führen und dass die Wartezeiten in der Hotline deutlich verkürzt werden.  

Weitere Informationen finden Sie in diesem Schreiben des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen:

„Ein neues Miteinander. Führung im Wandel“ ist das Thema des diesjährigen Steuerberatertages zum Berufsethos am 14.11.2024, eine gemeinsame Veranstaltung von Kommende Dortmund, Steuerberaterverband Düsseldorf und Steuerberaterverband Westfalen-Lippe.

Die drei Steuerberaterkammern in Nordrhein-Westfalen haben sich mit einem gemeinsamen Schreiben an den Minister der Finanzen Nordrhein-Westfalen, Dr. Marcus Optendrenk, gewandt, in dem sie dazu aufrufen, die Einführung einer weiteren Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen zu verhindern.

Das Schreiben finden Sie hier:

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dazu angehalten, eine digitale Lösung für die Vergabe der Unternehmensnummern zum 1. September 2024 vorzusehen. Seit dem 1. Januar 2024 ist vor der Beantragung der Betriebsnummer zuvor die Unternehmensnummer bei den Unfallversicherungsträgern zu beantragen. Dies hat zu Verzögerungen bei der Vergabe der Betriebsnummern mit Konsequenzen u. a. für die Sofortmeldung und die A1-Meldung geführt. Die DGUV kommt mit der vorgelegten Lösung der Auflage des BMAS nach und hofft, das Verfahren jetzt zu beschleunigen.

Weitere Hinweise dazu finden Sie im folgenden Hinweisblatt der DGUV: