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News-Archiv

Zur Unterstützung bei der Registrierung für das beSt bietet die Bundessteuerberaterkammer ab sofort einen Terminservice an. Über folgenden Link können Sie einen Termin buchen, um die Registrierung gemeinsam mit einem Servicemitarbeitenden der Bundessteuerberaterkammer durchzuführen: www.terminland.de/best

Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat die vierzehnte Verordnung zur Änderung der Finanzamtszuständigkeit vom 10.11.2023 bekannt gegeben: Durch diese Änderungsverordnung wird das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität des Landes Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) mit Sitz in Düsseldorf zum 01.01.2024 gegründet.

Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen ist am 31. Oktober 2023 ausgelaufen. Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung im Falle einer beantragten Verlängerung endet am 31. März 2024. Um eine Fristverlängerung zu beantragen, muss ein Organisationsprofil im digitalen Antrags-System durch die prüfenden Dritten angelegt werden.

Mit Blick auf die Pflicht zur Einreichung zur Schlussabrechnung für die Corona-Wirtschaftshilfen stellt sich die Frage, in welchen Fällen die Schlussabrechnungs-Einreichung innerhalb der Frist bzw. bei verlängerter Frist bis 31. März 2024 überhaupt erfolgen muss. Daher möchten wir auf nachstehende Information des BMWK für die prüfenden Dritten hinweisen:

Das Wirtschaftsministerium NRW bietet im Rahmen seiner Veranstaltungsreihe „Offensive für Cybersicherheit im Mittelstand“ eine Vielzahl an kostenlosen Beratungs- und Informationsveranstaltungen sowohl in Präsenz als auch virtuell an, die auch für Steuerberater/innen von Interesse sein können.

Die Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft und der Präsident des Finanzgerichts Düsseldorf laden zu einem Austausch über aktuelle Fragen der steuerlichen Betriebsprüfung ein:

Donnerstag, 23. November 2023, 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr mit anschließendem Get Together

Haus der Universität, Schadowplatz 14, 40212 Düsseldorf

Das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) kann komfortabel über die eigene Fachsoftware durch eine dort eingebaute Schnittstelle genutzt werden. Informieren Sie sich dazu direkt bei Ihrem Fachsoftware-Hersteller. Neben dieser Fachsoftware-Schnittstelle existiert der Basis Client „COM Vibilia StB-Edition“ für alle Steuerberater, die ohne Fachsoftware arbeiten. Berufsträger, die die Offline-Version der „COM Vibilia StB-Edition“ nutzen, müssen diese bis Ende Oktober 2023 aktiv aktualisieren und neu installieren, ansonsten besteht das Risiko, dass beSt-Nachrichten weder gesendet noch empfangen werden können.

Mit Schreiben vom 18.09.2023 hat das BMF nochmals auf die gesetzlichen Pflichten zu Mitteilungen an das Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz hingewiesen, insbesondere auf die Notwendigkeit der Eintragung von transparenzpflichtigen Rechtsgestaltungen, die unter die Regelungen der §§ 20, 21 GwG fallen. Dies betrifft auch steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften.

Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat Informationen zur Umstellung der Zinsfestsetzungen nach § 233a AO bekannt gegeben: „Nachdem seit Ende letzten Jahres bereits die Erstfestsetzungen von Zinsen nach § 233a AO mit dem Zinssatz von 0,15 % pro Monat (§ 233a Abs. 1a AO) erfolgen, werden ab November 2023 die ausgesetzten und/ oder vorläufig ergangenen Festsetzungen von Zinsen nach § 233a AO neu berechnet werden.

Die konjunkturelle Lage und vor allem die Zukunftseinschätzungen der Freiberufler und Freiberuflerinnen sind unter den aktuellen wirtschaftlichen und politischen Bedingungen wichtiger denn je. Daher bittet der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) in Berlin um rege Teilnahme an der turnusmäßig vom Institut Freier Berufe (IFB) in Nürnberg durchgeführten Umfrage zur Konjunktureinschätzung in den Freien Berufen, um einen möglichst validen Überblick auf die Lage der Freien Berufe zu ermöglichen. Das Ausfüllen des Fragebogens dauert ca. 10 Minuten.