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News-Archiv

Trotz intensiver Bemühungen der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) wird es keinen weiteren Verzicht auf die Einleitung von Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB über den 7. März 2022 hinaus geben. Dies hat das BMJ der BStBK am 7. März 2022 mitgeteil.

Das Ordnungsgeldverfahren wird allein aufgrund der Meldung vom Betreiber des Bundesanzeigers über die nicht rechtzeitige Offenlegung von Amts wegen eingeleitet.

 

 

 

Als Reaktion auf intensive Bemühungen der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hatte das BMJ Ende letzten Jahres mitgeteilt, dass vor dem 7. März 2022 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB gegen Unternehmen eingeleitet wird, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 am 31. Dezember 2021 endet.

Viele Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen konnten pandemiebedingt kein Schülerpraktikum absolvieren. Damit fehlen ihnen wichtige Einblicke in die Berufswelt und mögliche Ausbildungsperspektiven. Um dies nachzuholen, ist die Aktion „Praktikum Jetzt!“ ins Leben gerufen worden: Arbeitgeber sind dazu aufgerufen, insbesondere im Aktionszeitraum 28. März bis 8. April, die zwei Wochen vor den Osterferien, Praktikumsplätze zur Verfügung zu stellen. Weitere Informationen zu der Aktion finden Sie im Flyer am Ende der Seite.

Am 16. Februar 2022 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes beschlossen. In Art. 6 des Gesetzentwurfs ist u. a. eine weitere Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärungen 2020 für beratene Steuerpflichtige in § 149 Abs. 3 AO um 3 Monate bis zum 31. August 2022 vorgesehen.

Mit der Steuerberaterplattform soll es dem Berufsstand u. a. ermöglicht werden, zukünftig auch an OZG-Diensten (Onlinezugangsgesetz) teilzunehmen. Das zentrale Element der Steuerberaterplattform, auf dem alle Ausbaustufen und zukünftigen Anwendungsfälle aufbauen, ist die anerkannte digitale Berufsträger-Identität. Diese ist an ein Nachrichten-Postfach, das beSt, geknüpft, welches wiederum den gesetzlichen Anforderungen im EGVP-Nachrichtenverkehr (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) genügt. 

Die erste Hauptfeststellung der Grundstückswerte erfolgt zum Stichtag 1. Januar 2022. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer werden zu diesem Zweck von der Finanzverwaltung zu der Abgabe einer Feststellungserklärung der Grundstückswerte aufgefordert, um diese zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober 2022 elektronisch beim Finanzamt einzureichen. Es ist aktuell die Frage aufgekommen, wie diese Feststellungserklärungen auf Basis der StBVV vergütet werden können.

Um Arbeitgebern und Arbeitnehmern schnell finanzielle Hilfe leisten zu können, wird das Kurzarbeitergeld zunächst vorläufig ausgezahlt. Nach Beendigung der Kurzarbeit wird die korrekte Berechnung überprüft und es erfolgt eine abschließende, endgültige Entscheidung über das Kurzarbeitergeld. An diesem Ablauf hat sich auch während der COVID-19-Pandemie nichts geändert.

Das BSG hat Entscheidungen zur Tätigkeit als Buchführungshelfer und zur Sozialversicherungspflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers einer Steuerberatungs-GmbH getroffen.

Bis Ende 2022 soll die deutsche Verwaltung flächen­deckend digitalisiert sein. So sieht es das „Gesetz zur Verbesserung des Online­zugangs zu Verwaltungs­leistungen (OZG)” vor. Danach sollen Bund, Länder und Kommunen alle Verwaltungs­leistungen über Verwaltungs­portale auch digital anbieten und diese Portale zu einem Verbund verknüpfen.