Kammer

Aktuelles

Das Bundesamt für Justiz wird in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 am 31. Dezember 2023 endet, vor dem 2. April 2024 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs einleiten. Damit sollen angesichts der anhaltenden Nachwirkungen der Ausnahmesituation der COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden.

Die AWV e.V. hat den GoBD-Praxisleitfaden aus Dezember 2018 auf die Version 2.2 aktualisiert. Der Leitfaden soll Unternehmen und Steuerberatern als Orientierung dienen, indem er bei qualifizierten Entscheidungen zur Organisation der digitalen Buchführung unterstützt und das notwendige Hintergrundwissen vermittelt.

Auf Wunsch des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen informieren wir Sie über den sogenannten "Flächenrollout Bürgerservice". Aufgrund unserer Kritik im Rahmen der Pilotphase ist es uns gelungen, neben dem Bürgerservice einen besonderen Service für Angehörige der steuerberatenden Berufe zu installieren. Dieser umfasst die Weiterleitung an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in.

Am 25.04.2024 findet erneut der bundesweite Aktionstag zur Berufsorientierung für Mädchen und Jungen statt, um Jugendlichen Hilfestellungen bei der Berufswahl zu geben und über Berufe jenseits der häufig von Männern bzw. von Frauen gewählten Bereiche zu informieren.

Die Generalzolldirektion hat ein Informationsschreiben zum Thema „Wasserpfeifentabak – Mehrkomponenten-Systeme zur Herstellung von Wasserpfeifentabak“ veröffentlicht, verbunden mit der Bitte, dieses Schreiben unseren Mitgliedern bekannt zu machen. Das Informationsschreiben ist hier veröffentlicht.

Zur Unterstützung bei der Registrierung für das beSt bietet die Bundessteuerberaterkammer ab sofort einen Terminservice an. Über folgenden Link können Sie einen Termin buchen, um die Registrierung gemeinsam mit einem Servicemitarbeitenden der Bundessteuerberaterkammer durchzuführen: www.terminland.de/best

Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat die vierzehnte Verordnung zur Änderung der Finanzamtszuständigkeit vom 10.11.2023 bekannt gegeben: Durch diese Änderungsverordnung wird das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität des Landes Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) mit Sitz in Düsseldorf zum 01.01.2024 gegründet.

Seit Jahresbeginn besteht für Berufsträger eine passive Nutzungspflicht, d.h. die gesetzliche Pflicht, ihr beSt einzurichten und empfangsbereit vorzuhalten. Für die Kommunikation mit den Finanzgerichten besteht eine aktive Nutzungspflicht.

Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen ist am 31. Oktober 2023 ausgelaufen. Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung im Falle einer beantragten Verlängerung endet am 31. März 2024. Um eine Fristverlängerung zu beantragen, muss ein Organisationsprofil im digitalen Antrags-System durch die prüfenden Dritten angelegt werden.