Die Bundessteuerberaterkammer weist darauf hin, dass gewisse (Dateiformat-)Standards und technische Eigenschaften gewahrt werden sollten, um Dokumente wirksam über das beSt an die Finanzgerichte zu übermitteln.
Steuerberaterkammer Düsseldorf
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Die Bundessteuerberaterkammer weist darauf hin, dass gewisse (Dateiformat-)Standards und technische Eigenschaften gewahrt werden sollten, um Dokumente wirksam über das beSt an die Finanzgerichte zu übermitteln.
Girls‘ und Boys‘ Day sind bundesweite Orientierungstage zur Berufs- und Studienorientierung, gefördert von den Bundesministerien für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie für Bildung und Forschung. Laden auch Sie Schülerinnen und Schüler von der 5. bis zur 10. Klasse an diesem Tag ein, um Ihre Kanzlei und deren Abläufe näher kennenzulernen und für eine Ausbildung zum/r Steuerfachangestellten zu begeistern.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt ab dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit 3.000 oder mehr Mitarbeitern in Deutschland. Ab dem 1. Januar 2024 sinkt die Schwelle auf 1.000 Mitarbeiter ab.
Anfang 2023 startet die Steuerberaterplattform und mit ihr das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt). Um den Berufsstand bestmöglich darauf vorzubereiten, hat die Bundessteuerberaterkammer im November 2022 kostenfreie Live-Webinare zur Einführung der Steuerberaterplattform und des beSt angeboten
Die BStBK hat mitgeteilt, die Fast Lane für den gesamten Zeitraum des Registrierungsprozesses im kommenden Jahr (1. Quartal 2023) offen zu halten. Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Pflichtmitglieder nach § 74 Abs. 2 StBerG (Mitglieder eines Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans einer anerkannten Berufsausübungsgesellschaft, die nicht Steuerberater- oder Steuerbevollmächtigte sind) können einfach einen formlosen Antrag an steuerrecht@bstbk.de stellen. Die E-Mail muss den Vor- und Zunamen und die Mitgliedsnummer der beantragenden natürlichen Person enthalten.
Angesichts der aktuell weiterhin überaus angespannten Lage in Unternehmen und Kanzleien hatten sich die Steuerberaterkammern und -verbände über ihre Bundesorganisationen, die Bundessteuerberaterkammer und den Deutschen Steuerberaterverband in Berlin, für eine Fristverlängerung oder zumindest einen Verzicht auf Sanktionierung bei verspäteter Offenlegung eingesetzt. Diese Bemühungen waren nun erfolgreich.
Nach zwei Jahren pandemiebedingter Pause findet am 17. und 18. März 2023 wieder der D-A-CH-Steuerkongress in Wien statt. Die Gemeinschaftsveranstaltung von Bundessteuerberaterkammer, Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und EXPERTsuisse Zürich informiert über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht in Österreich, der Schweiz und Deutschland. Detaillierte Informationen und Anmeldung gibt es hier.
Am 25. Oktober 2022 hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Zuge eines Zwischen-Gerichtsbescheids (BFH-Urteil, Az. IX R 3/22) entschieden, dass eine Steuerberatungsgesellschaft nicht zur Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) ab dem 1. Januar 2022 verpflichtet ist, selbst wenn ein Anwalt für die Gesellschaft handelt.
Mit Schreiben vom 9. August 2022 hatte die Bundessteuerberaterkammer gegenüber dem Bundesministerium der Justiz gefordert, die Frist zur Offenlegung der Jahresabschlüsse nach § 325 HGB temporär zu verlängern bzw. sämtliche in diesem Zusammenhang anfallende Sanktionen auszusetzen. Diese Forderung hat das BMJ nun abgelehnt.