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News-Archiv

Das Bundeswirtschaftsministerium hat auf das Drängen der Bundessteuerberaterkammer reagiert und die Abgabefrist für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen ein weiteres Mal verlängert: Die Schlussabrechnungen können jetzt bis zum 31. Oktober 2023 eingereicht werden. Wenn Sie dies als prüfende Dritte nicht schaffen, müssen Sie bis dahin zumindest eine Verlängerung im digitalen Antrags-System beantragen. Bis zum 31. März 2024 müssen Sie die Schlussabrechnungen dann aber abgeben. Bereits beantragte und erteilte Fristverlängerungen (bisher 31. Dezember 2023) werden ebenfalls bis zu diesem Termin automatisch verlängert.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat auf das Drängen der Bundessteuerberaterkammer reagiert und die Abgabefrist für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen ein weiteres Mal verlängert: Die Schlussabrechnungen können jetzt bis zum 31. Oktober 2023 eingereicht werden. Wenn Sie dies als prüfende Dritte nicht schaffen, müssen Sie bis dahin zumindest eine Verlängerung im digitalen Antrags-System beantragen. Bis zum 31. März 2024 müssen Sie die Schlussabrechnungen dann aber abgeben. Bereits beantragte und erteilte Fristverlängerungen (bisher 31. Dezember 2023) werden ebenfalls bis zu diesem Termin automatisch verlängert.

Um den Ablauf der Abschlussprüfung nach dem Bezug von Kurzarbeitergeld ging es bei einer Dialog-Veranstaltung von Steuerberaterkammer Düsseldorf und Steuerberaterverband Düsseldorf e.V. am 06.09.2023 – ein Thema, das den Berufsstand derzeit vermehrt beschäftigt.

Anfang August hat die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefordert, die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung bzw. Beantragung einer Verlängerung bis Ende Dezember 2023 (statt 31. August 2023) und im Falle einer beantragten Verlängerung bis 31. Dezember 2024 (statt 31. Dezember 2023) zu verlängern.

Als Statistisches Landesamt sucht Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) für die amtliche Statistik „Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023“ (kurz EVS) rund 2.000 Privathaushalte von Selbstständigen, Freiberuflern und Freelancern in Nordrhein-Westfalen, die bereit sind 3 Monate lang ein Haushaltsbuch führen. Die EVS bildet unter anderem die Grundlage für die Berechnung der Inflationsrate, der Bürgergeld-Regelsätze und des Verbraucherpreisindex.

Im Rahmen des Podcasts „Zukunft steuern – Updates der BStBK“ der Bundessteuerberaterkammer lautet das Thema der aktuellen Folge „Der Kampf gegen Geldwäsche – Was gilt es jetzt zu wissen?“. Sie finden die Podcast-Folge im mitgliedergeschützten Bereich unserer Kammerhomepage („Für Mitglieder“) unter der Rubrik „Geldwäsche – Hinweise“.

Seit dem 01.04.2018 kann der „Digitale Finanzbericht“ (DiFin) als bundesweiter Standard zur Übermittlung von Jahresabschlüssen und Einnahmenüberschussrechnungen an die am Verfahren teilnehmenden Finanzinstitute genutzt werden. Mittlerweile sind ca. 1.000 Finanzinstitute beteiligt.

Die Mehrheit des Berufsstandes hat sich schon auf der Steuerberaterplattform registriert und das besondere elektronische Steuerberaterpostfach, kurz beSt, aktiviert. Registrieren Sie sich noch heute, denn Achtung: Der Ihnen postalisch zugesandte Registrierungscode ist zeitlich befristet.

Die BStBK weist darauf hin, dass die von der FIU (Financial Intelligence Unit) herausgegebe-nen Typologiepapiere für Verpflichtete nunmehr leichter auffindbar sind.

Über den Link
https://www.zoll.de/DE/Service_II/FIU-intern/fiu-intern_node.html

und die entsprechende Anmeldung ist der interne Bereich für Verpflichtete auf der Internetseite der FIU erreichbar. 

Das Institut Freier Berufe NRW (IFB NRW) untersucht derzeit die gegenwärtige Lage des Fachkräftemangels sowie den Wandel der Berufsbilder und Anforderungsprofile von Fachkräften und Auszubildenden in den Freien Berufen. Ziel ist es, einerseits konkrete Handlungsempfehlungen für eine zukunftsorientierte Aus- und Weiterbildungsstrategie zu eruieren sowie andererseits auch strukturelle und individuelle Maßnahmen zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu erarbeiten. 

Zur Umfrage: https://de.research.net/r/IFB_Umfrage_2