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Aktuelles

Die Pflicht zur Abgabe von monatlichen USt-Voranmeldungen für neu gegründete Unternehmen im Jahr der Gründung und im darauffolgenden Jahr wurde durch das Dritte Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz) mit Wirkung vom 1. Januar 2021 für sechs Jahre ausgesetzt. Das BMF führt dazu eine Evaluierung durch, bei der auch die Erfahrungen von Steuerberaterinnen und Steuerberater Berücksichtigung finden sollen und bittet um rege Beteiligung.

Das Finanzministerium NRW hat sich mit Schreiben vom 13.03.2024 an die Präsidenten der drei Steuerberaterkammern in NRW gewandt und einen aktuellen Überblick über den Bürgerservice gegeben. Das Ministerium betont, dass es die Angehörigen der steuerberatenden Berufe besonders im Blick hat.

Die ITSG (kurz für Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung) hat darüber informiert, dass die Ausfüllhilfe sv-net für die Lohnabrechnung bereits zum Jahresende abgeschaltet werden sollte. Ab diesem Zeitpunkt sollte der elektronische Datenaustausch ausschließlich nur noch über das neue SV-Meldeportal erfolgen. Die Sozialversicherungsträger sind gemäß § 95a des Sozialgesetzbuches IV gesetzlich verpflichtet, eine Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zur Verfügung zu stellen. Eine Reihe von potenziellen Nutzern ist allerdings noch nicht beim SV-Meldeportal registriert.

Um Trends beim Berufseinstieg und beim Berufsbild junger Steuerberater/innen frühzeitig aufspüren und Ideen entwickeln zu können, den Weg in die Selbstständigkeit zu erleichtern, führt die Bundessteuerberaterkammer erneut eine Zielgruppenanalyse in Form einer Umfrage zur Planung der beruflichen Zukunft in der Steuerberatung durch. Die Umfrage richtet sich an junge Steuerberater/innen, Berufsanfänger/innen sowie Prüfungsteilnehmende, die den Weg in die Selbstständigkeit planen.

Die Umfrage nimmt etwa 5 Minuten Zeit in Anspruch und ist bis zum 08.09.2024 abrufbar unter folgendem Link: https://bstbk.sslsurvey.de/StB_Selbststaendigkeit_Umfrage_2024

Bund und Länder haben sich im Einklang mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten im Rahmen einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz am 14. März 2024 gemeinsam auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung verständigt. Die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) können demnach noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. Dies sind die Kernpunkte der gemeinsamen Verständigung von Bund, Ländern und prüfenden Dritten:

Der Verband Freier Berufe im Lande Nordrhein-Westfalen e.V. (VFB) hatte am 13.03.2024 zu einem Polit-Dialog mit zwei Vertretern der Grünen-Landtagsfraktion geladen, Jan Matzoll, Sprecher für Wirtschaft, Industrie und Innovation und Marc Zimmermann, Sprecher für Handwerk und Mittelstand. Der Dialog fand im Rahmen einer Video-Konferenz statt. Die Kammer war durch ihren Präsidenten, Reinhard Verholen, vertreten. Für den Verband nahm der 1. Vorsitzende Carsten Nicklaus an der Video-Konferenz teil.

Bund und Länder haben sich im Einklang mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten im Rahmen einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz am 14. März 2024 gemeinsam auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung verständigt. Die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) können demnach noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.

Aus dem Kollegenkreis erreichen uns immer wieder Schreiben zum Umgang der Finanzämter mit Belegen. Auf Wunsch der OFD NRW veröffentlichen wir hierzu folgende Information der OFD: