Kammer

Aktuelles

Die drei Steuerberaterkammern in Nordrhein-Westfalen haben sich mit einem gemeinsamen Schreiben an den Minister der Finanzen Nordrhein-Westfalen, Dr. Marcus Optendrenk, gewandt, in dem sie dazu aufrufen, die Einführung einer weiteren Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen zu verhindern.

Das Schreiben finden Sie hier:

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dazu angehalten, eine digitale Lösung für die Vergabe der Unternehmensnummern zum 1. September 2024 vorzusehen. Seit dem 1. Januar 2024 ist vor der Beantragung der Betriebsnummer zuvor die Unternehmensnummer bei den Unfallversicherungsträgern zu beantragen. Dies hat zu Verzögerungen bei der Vergabe der Betriebsnummern mit Konsequenzen u. a. für die Sofortmeldung und die A1-Meldung geführt. Die DGUV kommt mit der vorgelegten Lösung der Auflage des BMAS nach und hofft, das Verfahren jetzt zu beschleunigen.

Weitere Hinweise dazu finden Sie im folgenden Hinweisblatt der DGUV:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat auf seiner Homepage den "Ergänzenden Leitfaden Verbundunternehmen" veröffentlicht. Aufgrund von Nachfragen aus dem Berufsstand hat die Bundessteuerberaterkammer dazu folgende Anmerkungen bekanntgegeben: 

Der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) ist es durch intensive Gespräche mit der Finanzverwaltung gelungen, dass diese die Aufgabentexte zur Steuerberaterprüfung wieder veröffentlicht – beginnend mit dem Prüfungszeitraum 2021/2022. Ende Juni erschienen diese im Bundessteuerblatt. Passend dazu stellt die BStBK nun erstmals eigene, rechtsunverbindliche Lösungsvorschläge für die Steuerberaterprüfung auf ihrer Website zur Verfügung. Ein wichtiger Schritt, der künftigen Prüflingen die Vorbereitung auf die Steuerberaterklausuren erheblich erleichtert. Die Lösungsvorschläge der BStBK sind unter www.bstbk.de verfügbar.

Am 1. August 2024 startete die bundesweite Imagekampagne „#zahltsichausbildung“ von Bundessteuerberaterkammer, DATEV eG und Deutschem Steuerberaterverband e.V. Diese zielt darauf ab, das Bewusstsein für den Beruf des Steuerfachangestellten zu schärfen und mehr junge Menschen für diesen Ausbildungsweg zu begeistern. Auf der neuen Kampagnenwebsite www.zahltsichausbildung.de finden interessierte Jugendliche, aber auch Eltern, Lehrer und Berater umfassende Informationen über den Beruf des Steuerfachangestellten.

Neben der Imagekampagne läuft parallel die Unterstützungskampagne „GEMEINSAM handeln!“. Diese adressiert Steuerberaterkanzleien direkt und unterstützt sie bei der Gewinnung, Bindung und Förderung von Fachkräften. Über die Website www.initiative-gemeinsam-handeln.de werden Kanzleien Werkzeuge an die Hand gegeben, um den Herausforderungen des Arbeitsmarkts aktiv zu begegnen.

Ab sofort können sich Steuerberaterinnen und Steuerberater mit ihrer digitalen Steuerberater-Identität gegenüber dem Akteneinsichtsportal der Justiz – genau wie Rechtsanwälte – authentifizieren. Neben dem SAFE-Verzeichnisdienst der Bundesrechtsanwaltskammer wird damit nun auch das SAFE-Verzeichnis der Bundessteuerberaterkammer als Anmeldemöglichkeit angeboten.

Das Akteneinsichtsportal der Justiz bietet einen zentralen Zugang zu elektronischen Akten, die von Gerichten und Staatsanwaltschaften nach erfolgreichem Akteneinsichtsgesuch zur Verfügung gestellt werden.

Weitere Informationen und Zugang zum Portal finden Sie auf der offiziellen Webseite des Akteneinsichtsportals unter https://www.akteneinsichtsportal.de

Das Statistische Bundesamt (DESTATIS) bittet um Unterstützung bei der Ermittlung des bürokratischen Aufwands der Einhaltung der allgemeinen Sorgfaltspflichten nach § 10 GwG und speziell nach den Änderungen durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz. Berufsangehörige, die im Arbeitsalltag von diesen Bestimmungen betroffen sind, können unter https://destatis.sslsurvey.de/Erfuellungsaufwandsmessung_Transparenzregistergesetz einen Online-Fragebogen ausfüllen. Die Teilnahme ist bis zum 12. Juli 2024 möglich und dauert etwa 10 Minuten. 

DESTATIS wird den Erfüllungsaufwand, bestehend aus Zeit- und Sachaufwand, für die unterschiedlichen Normadressaten (Bürger, Wirtschaft, Verwaltung) messen und darstellen. Dies geschieht im Rahmen von „Nachmessungen“ etwa zwei Jahre nach Inkrafttreten eines Gesetzes zur Überprüfung der Schätzung im Gesetzesentwurf. Das Gesetz ist zum 1. August 2021 in Kraft getreten. Änderungen des Erfüllungsaufwands wurden vor Inkrafttreten des Gesetzes vor allem in Bezug auf die Umstellung des Transparenzregisters zu einem Vollregister erwartet. Mit Hilfe des Fragebogens möchte DESTATIS einen Einblick in die Praxis der o.g. Sorgfaltspflichten bekommen. 

Die ITSG (kurz für Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung) teilt mit, dass die Ausfüllhilfe sv-net für die Lohnabrechnung zum 30. Juni 2024 abgeschaltet werden soll; ursprünglich sollte sie bereits zum Jahreswechsel 2023/2024 abgeschaltet werden. Künftig kann der elektronische Datenaustausch ausschließlich über das neue SV-Meldeportal erfolgen. In der Anlage finden Sie den aktuellen Newsletter der ITSG mit weiteren Informationen.

Nach der Neuordnung des Ausbildungsberufes „Steuerfachangestellte/r“ ist zum 1. August 2023 die neue Ausbildungsordnung mit dem Ausbildungsrahmenplan sowie damit einhergehend der neue Rahmenlehrplan für die Berufsschulen in Kraft getreten. Die erste Abschlussprüfung nach der neuen Ausbildungsordnung findet im Jahr 2025 statt.

Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung erstreckt sich zukünftig auf die Prüfungsbereiche „Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten“ mit einer Prüfungszeit von 130 Minuten, „Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten“ mit einer Prüfungszeit von 110 Minuten und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ mit einer Prüfungszeit von 60 Minuten. Gegenstand der Abschlussprüfung können dabei alle nach dem Ausbildungsrahmenplan zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sein sowie der im Berufsschulunterricht vermittelte Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.

Die Zwischenprüfung nach neuer Ausbildungsordnung findet erstmalig 2025 statt. Es werden am Prüfungstag zwei Klausuren geschrieben. Die Prüfungsbereiche lauten „Arbeitsabläufe organisieren“ (Prüfungszeit: 45 Minuten) und „Steuererklärungen vorbereiten und Buchhaltungen bearbeiten“ (Prüfungszeit: 75 Minuten).

Die Kammer stellt auf ihrer Homepage Musterprüfungen inklusive unverbindlicher Lösungshinweise zur Verfügung: https://stbk-duesseldorf.de/aus-fortbildung/steuerfachangestellte/pruefungsaufgaben/