Die Pflicht zur Abgabe von monatlichen USt-Voranmeldungen für neu gegründete Unternehmen im Jahr der Gründung und im darauffolgenden Jahr wurde durch das Dritte Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz) mit Wirkung vom 1. Januar 2021 für sechs Jahre ausgesetzt. Das BMF führt dazu eine Evaluierung durch, bei der auch die Erfahrungen von Steuerberaterinnen und Steuerberater Berücksichtigung finden sollen und bittet um rege Beteiligung.