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News-Archiv

Seit dem 01.04.2018 kann der „Digitale Finanzbericht“ (DiFin) als bundesweiter Standard zur Übermittlung von Jahresabschlüssen und Einnahmenüberschussrechnungen an die am Verfahren teilnehmenden Finanzinstitute genutzt werden. Mittlerweile sind ca. 1.000 Finanzinstitute beteiligt.

Die Mehrheit des Berufsstandes hat sich schon auf der Steuerberaterplattform registriert und das besondere elektronische Steuerberaterpostfach, kurz beSt, aktiviert. Registrieren Sie sich noch heute, denn Achtung: Der Ihnen postalisch zugesandte Registrierungscode ist zeitlich befristet.

Die BStBK weist darauf hin, dass die von der FIU (Financial Intelligence Unit) herausgegebe-nen Typologiepapiere für Verpflichtete nunmehr leichter auffindbar sind.

Über den Link
https://www.zoll.de/DE/Service_II/FIU-intern/fiu-intern_node.html

und die entsprechende Anmeldung ist der interne Bereich für Verpflichtete auf der Internetseite der FIU erreichbar. 

Das Institut Freier Berufe NRW (IFB NRW) untersucht derzeit die gegenwärtige Lage des Fachkräftemangels sowie den Wandel der Berufsbilder und Anforderungsprofile von Fachkräften und Auszubildenden in den Freien Berufen. Ziel ist es, einerseits konkrete Handlungsempfehlungen für eine zukunftsorientierte Aus- und Weiterbildungsstrategie zu eruieren sowie andererseits auch strukturelle und individuelle Maßnahmen zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu erarbeiten. 

Zur Umfrage: https://de.research.net/r/IFB_Umfrage_2  

Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung für die Corona-Wirtschaftshilfen kann bis zum 31. Dezember 2023 verlängert werden. Voraussetzung für die Gewährung ist eine entsprechende Eingabe durch den beauftragten prüfenden Dritten im digitalen Antragsportal bis spätestens 31. August 2023 (vgl. auch die jeweiligen Vollzugshinweise unter Ziffer 6 Abs. 5).

Mit ihrem 5. Symposium zum Thema „Aus der Krise lernen: Lohn digitaler und unbürokratischer?“ setzt die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) am 6. Juli 2023 ihre Veranstaltungsreihe „Lohn im Fokus“ in Berlin fort. Dabei werden praxisrelevante Themen aus der Lohnabrechnung behandelt: Die Prozesse rund um die Lohnabrechnungen werden durch neue Rechtsprechung und gesetzliche Vorschriften immer komplexer und bürokratischer.

Der Registrierungscode (9-stelliger Schlüssel), welcher den Berufsangehörigen im ersten Quartal 2023 im Zuge des Registrierungsprozesses postalisch zugesendet wurde, ist aus technischen Gründen ausnahmsweise bis Ende Juli 2023 gültig. Künftige Registrierungsbriefe mit entsprechenden Registrierungscodes werden eine Gültigkeit von drei Monaten haben. Dies teilte die Bundessteuerberaterkammer mit.

Im Oktober 2023 haben alle stimmberechtigten Mitglieder der Kammerbezirke Düsseldorf, Köln, Westfalen-Lippe und Thüringen die Gelegenheit, die Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen (StBV NRW) neu zu wählen. Nach der erfolgreichen Premiere 2018 wird auch diese Wahl wieder online stattfinden. Eine Briefwahl ist nur auf Antrag möglich. Dieser muss bis zum 31. Juli 2023 eingegangen sein. Im kommenden Jahr nimmt die neue Vertreterversammlung dann mit der konstituierenden Sitzung ihre Arbeit auf. Das Versorgungswerk teilt zur Wahl Folgendes mit: 

Das Institut Freier Berufe NRW (IFB NRW) untersucht derzeit die Chancen der Digitalisierung für die Zukunftsgestaltung der Freien Berufe. In der Forschung des Instituts sind besonders die Erfahrungen von Steuerberatern sowie die Sicht ihrer Mitarbeiter eine wichtige Erkenntnisquelle. Das IFB NRW bittet daher, sich an einer Umfrage zum Thema zu beteiligen und den Link zum Fragebogen auch an Mitarbeiter (sowohl angestellte Steuerberater als auch Fachkräfte) weiterzuleiten.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 28. April 2023 – XI B 10/22 – entschieden, dass Steuerberater seit dem 1. Januar 2023 zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) verpflichtet sind.